Der Bauausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung der Dachgaubenbreite = 7,91 m anstatt 4,63 m und Höhe der Gaube = 2,73 m anstatt 2,40 m) wurde die Zustimmung erteilt. Es wurde darum gebeten, dass die Baugenehmigungsbehörde die Pkw-Stellflächen in Bezug auf Anzahl und Erreichbarkeit zu überprüfen soll.
Der Bauausschuss nahm die Rechtslage zur Kenntnis, hob mit zwei Gegenstimmen den ablehnenden Beschluss vom 17.11.2023 auf und beschloss, dass das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird. Im Gremium wurde es für sinnvoll erachtet, dass der Bauherr vorab die Nachbarunterschriften einholen sollte, um Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Weiterhin wurde gewünscht, dass das geplante Objekt aus optischen Gründen kein Wellblechgebäude werden soll.
Der Bauausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollen besonders die Lärm- und Geruchsimmissionen überprüft werden.
Der Bauausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die ggf. baurechtlich notwendigen Stellplätze sind vom Landratsamt zu prüfen und ggf. noch nachzuweisen.
Diesen Bauantrag hat die Verwaltung im Rahmen der Geschäftsordnung von der Genehmigung freigestellt, wodurch das förmliche Baugenehmigungsverfahren entfällt. Der Bauausschuss nahm dies zur Kenntnis.
Der Bauausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. In Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze um 3 m bzw. 5 m wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit.
Dem Antrag für die Bearbeitung der Oberflächen für Neuanstrich und ähnliche Arbeiten im Innenbereich der Kirche wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Antrag auf Dachsanierung mit Aufdachdämmung, Erneuerung der Dachrinnen/Regenfallrohre, Fensteraustausch, Außenputz und Pflasterung des Innenhofes wurde einstimmig zugestimmt. Es wurde darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück ein Geh- und Fahrtrecht besteht und dass die Durchgängigkeit bestehen bleiben muss.
Es wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen, die Verwaltung zunächst mit der Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zu beauftragen; dieser soll beinhalten, dass dem Markt Altenstadt bei der Montage von Balkonkraftwerken an gemeindlichen Wohnungen keine Kosten entstehen und dass die Gemeinde von jeglicher Haftung ausgeschlossen wird.
Da der Markt Altenstadt als nicht betroffen im Verfahren anzusehen ist, wurde der Stadt Illertissen von der Verwaltung fristgerecht mitgeteilt, dass keine Anregungen vorhanden sind. Der Bauausschuss nahm den Entwurf des Bebauungsplanes einstimmig zur Kenntnis.
Der Bauausschuss nahm den Bebauungsplan einstimmig zur Kenntnis. Da der Markt Altenstadt von dem Gewerbegebiet nur sehr beschränkt betroffen ist, wurde keine Stellungnahme abgegeben. Die weitere Beteiligung am Verfahren wurde als nicht notwendig angesehen.
Der Bauausschuss stimmte dem Anliegerantrag aus Gründen der Verkehrssicherheit und Verkehrslärm einstimmig zu und zwar für den Bereich von der Memminger Straße bis zur Ortsausgangstafel nach Illereichen. Nach der Umsetzung soll die Kommunale Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeitskontrollen beauftragt werden.
Innerhalb der Erweiterung des Kindergarten Altenstadt wurde der komplette Aufbau eines WLAN-Netzes mit Haupt-Controller und Access-Punkten nicht berücksichtigt. In jedem Gruppenraum werden durch die örtlichen Betreuer als auch durch ergänzende Sonderpädagogen Tablets usw. als ergänzende Lern- und Fördermittel eingesetzt. Das Netz ist vor allem im Bestandsgebäude dazu nicht ausreichend ausgelegt.
Vom Architekten wurden folgende Leistungen bei der beauftragten Elektrofirma angefragt:
1. Angebot für die komplette WLAN-Installation mit der entsprechenden Hardware sowie der Installation (Lohnleistung) vor Ort: 7.303,40 € brutto.
2. Angebot an die „Kindergarten/Kirchenverwaltung“ für die Neuanschaffung einer IP-Telefonanlage für das komplette Gebäude (für tragbare Telefone): 11.851,89 € brutto. Hier waren seitens der Kirchenverwaltung scheinbar ca. 4.000 € eingeplant worden, weshalb evtl. ein Zuschuss von der Gemeinde angefragt wird.
Im Gremium ergab sich eine Diskussion zu dem Thema. Im Prinzip war man sich darüber einig, dass ein funktionierendes WLAN-Netz im Kindergarten vorhanden ist, dieses aber verbessert werden könnte. Bezüglich der IP-Telefonanlage herrschte die Meinung vor, dass dies Sache des Mieters (Kindergartenträger) ist. Da der Antrag sehr kurzfristig eingereicht wurde, konnten die Kosten nicht im diesjährigen Haushalt vorgesehen werden.
Auf Antrag aus dem Gremium beschloss der Bauausschuss mit vier Gegenstimmen, beide Angebote abzulehnen und – sofern der Kindergartenträger diese Maßnahmen in Auftragt gibt – sich auch nicht an den Kosten zu beteiligen.
Der Bauausschuss genehmigte einstimmig, dass, nach Abschluss der Baumaßnahmen am Bahnhofsgebäude, ein Automat außerhalb des Gebäudes aufstellt werde darf. Bis dahin kann der Anbieter den Automaten in der Wartehalle aufstellen. Mit dem Antragsteller wird ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen; die Stromkosten sind ebenfalls vom Mieter zu bezahlen.
Laut dem Bericht des Sicherheitsbeauftragten zu diesem Spielplatz gibt es bei den vorhandenen Spielgeräten keinen akuten Handlungsbedarf. Der Sand wurde zwischenzeitlich ausgetauscht. Im Gremium herrschte die Meinung vor, dass dieser Spielplatz in Illereichen schon seit Jahren gut funktioniert.
Mit einer Gegenstimme wurde die Verwaltung mit der Behebung der Mängel nach Priorität beauftragt. Des Weiteren soll von einem Spielplatzgerätehersteller eine kostenlose Planung sowie ein Angebot eingeholt werden, das dann im Rahmen der Haushaltsberatungen für das kommende Jahr vorgelegt werden kann.
Die angebotene Eigenleistung der Familien (Balancierelement bauen, Zaunverschönerung, Barfußpfad) wurde unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Rücksprache IAS, Bauhof) gestattet.
Der Bauausschuss hat Kenntnis hat vom Antrag des Herrn Johann Link bzw. der Anregung des weiteren Stellvertreters des Bürgermeisters Eberhard Aspacher auf Entfernung der provisorischen Verkehrsinsel im Großen Tor erhalten. Nach deren Aussage haben die Poller nicht den gewünschten Erfolg und führen dazu, dass die Bauhofmitarbeiter oft damit beschäftigt sind, die Elemente wieder festzuschrauben. Außerdem haben Fußgänger mit Gehstock oder Rollator Probleme mit der provisorischen Verkehrsinsel.
Aus den vorgenannten Gründen wurde mit drei Gegenstimmen beschlossen, die mobilen Randsteine wieder abbauen zu lassen.
Damit die Fußgänger sicher durch das Große Tor laufen können, aber weiterhin keine LKW durchfahren können, wurde abschließend mit einer Gegenstimme beschlossen, als Ersatz für die abzubauenden mobilen Randsteine überfahrbare Poller aufzustellen.