Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen. Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 01.07. bis 07.07.2024 im Rathaus Altenstadt, Außenstelle, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ab 08.07.2024 bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Altenstadt, Außenstelle, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 10.06.2024 (Az. 21-9411.11/P) die erforderliche Genehmigung erteilt.
Altenstadt, den 11.06.2024
Gez.: Wolfgang Höß, 1. Bürgermeister
Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt der Markt Altenstadt folgende Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 | |
| wird im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 14.148.600,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 12.024.400,00 € |
| festgesetzt. | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 1.947.900,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 330 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.