Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2024 beläuft sich auf 26.173.000 € (VJ: 23.961.500 €).
Es beinhaltet den Verwaltungshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 14.148.600 € (VJ: 12.625.800 €) und den Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12.024.400 € (VJ: 11.335.700 €).
Die Haushaltsvolumen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Verwaltungshaushalt machen sich zum einen die hohen Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen bemerkbar, jedoch fallen auch die hohen Personalkosten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie die hohe Umlagebelastung bei der Höhe des Haushaltsvolumens und der Höhe der freien Finanzmasse ins Gewicht. Die Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt eine hohe Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.940.600 € (freie Finanzmasse). Im Vermögenshalt wurden hohe Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen (3.036.000 €) und umfangreiche staatliche Zuwendungen und Kostenerstattungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.943.300 € berücksichtigt. Die Beitragseinnahmen und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse wurden in Höhe von 1.647.100 € veranschlagt. Aufgrund der hohen Einnahmen im Bereich des Grundstücksverkaufs konnte in der Haushaltsplanung 2024 eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.236.900 € eingeplant werden. Des Weiteren wurde zur
Vorfinanzierung der geplanten staatlichen Zuwendungen in den Bereichen Wasserversorgung (1.570.800 €) und „Bleiche“ (inkl. Memminger Straße 20) (377.100 €) die Aufnahme von Festbetragsdarlehen in Höhe von insgesamt 1.947.900 € angesetzt. Die Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt die Tilgung des Festbetragsdarlehens in Höhe von 707.000 €, welches zur Vorfinanzierung der Zuwendungen für den Bau des Trinkwasserbrunnens inkl. der Erkundungsbohrungen im Haushaltsjahr 2022 aufgenommen wurde. Eine Vielzahl der geplanten Investitionsmaßnahmen des Vorjahres wurden in den Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2024 übernommen. Die Finanzierung des Projekts Neubau Sporthalle wurde in der Investitionsplanung separat dargestellt. Die Sparbeiträge von zwei Bausparverträgen wurden als Rücklage für den Neubau der Sporthalle ausgewiesen (1.125.088,03 €). Im Haushalt 2024 wurde zur Finanzierung der Kosten im Bereich des Vorhabens Neubau Sporthalle eine Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 300.000 € eingeplant.
Der Verwaltungshaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben wie beispielsweise die Steuereinnahmen, Benutzungsgebühren, Zuweisungen und Zuschüsse bzw. die Personalkosten,
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, die Kosten für Ausstattungen und Geräte sowie die Umlagen.
Der Vermögenshaushalt beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen wie beispielsweise die Büromöbel und den Glasfaseranschluss im Bereich des Rathauses, bei den Feuerwehrhäusern Altenstadt, Illereichen, Herrenstetten und Bergenstetten, den Digitalfunk für die Feuerwehren sowie das Sirenenförderprogramm, im Bereich der Grundschule die Möbel, das Dach für den Fahrradabstellplatz sowie im Keller die Türe und das Fenster, die Prüfungen im Zuge der Umsetzung einer PV-Anlage sowie die notwendigen Beschaffungen für das Ankergebäude, die Feldkreuze, die Investitionskostenzuschüsse für die Sanierungen der Filialkirche Maria Himmelfahrt in Illereichen und der kath. Kirchen Untereichen, den Kirchenhang Herrenstetten, die Instandsetzung der Spielplätze, die Maßnahmen in den Bereichen Kindergarten Altenstadt, Kindergarten Filzingen, Kindergarten Herrenstetten, Kindergarten Untereichen und Kinderkrippe Altenstadt, die Aufstockung des Kindergartens Altenstadt zur Erweiterung der Kinderbetreuung, die Investitionskostenzuschüsse für die Sportvereine, den Beginn des Projekts Neubau der Sporthalle und die Ersatzlösung für den Fußballverein Altenstadt, die notwendigen Maßnahmen am Filzinger See, die Städtebauförderungsmaßnahmen sowie die umfangreichen Vorhaben in den Bereichen Straßenbau und Straßenbeleuchtung, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. Des Weiteren wurden allgemeine und vorhabenbezogene Grundstückserwerbe und –verkäufe eingeplant. Im Bereich des Neubaugebietes Illereichen wurde der erste Teil der Erschließung angesetzt.
Beim Abschnitt Bestattungswesen wurden die Malerarbeiten und die Ausstattung im Bereich der Aussegnungshalle Altenstadt sowie das Läutwerk, die Fassade und die Fenster bei der Aussegnungshalle Illereichen veranschlagt. Für den Bauhof wurden die Kosten für die zusätzlichen Geräte und Ausstattungen, den Tandemanhänger und den Ersatz des großen Traktors berücksichtigt. Des Weiteren wurden die restlichen Kosten für den Breitbandausbau sowie für den Marktplatz das Bayern WLAN vorgesehen. Beim Abschnitt Wasserversorgung wurden die Ausgaben für den Neubau der Brunnen und der Verbundleitungen, die notwendigen Maßnahmen, den Neubau und die Sanierung von verschiedenen Wasserleitungen sowie für die Löschwasserhydranten eingeplant. Im Bereich des Allgemeinen Grundvermögens wurden für die Gemeindehäuser Illertisser Straße 22 und 24, Armin-Winkle-Straße 4, die Kantine Winkle und den Fahrradabstellplatz sowie für die allgemeinen Wohnungssanierungen Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Darüber hinaus wurde für das Grambihler-Haus (Memminger Straße 18) eine weitere Ausstattung und im Bereich des Bahnhofsgebäudes wurden die Kosten für die Dachsanierung, die Ausbesserung der Fassade und den Abbruch des Vordachs sowie das dynamische Fahrgastinformationssystem aufgenommen.
Darstellung der Haushaltsvolumen:
(Basis: 2021-2022 Rechnungsergebnis; 2023 und 2024 Haushaltsansatz)
| Haus- haltsjahr | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 |
| Verwaltungs- haushalt | 14.148.600 € | 12.625.800 € | 11.353.568 € | 11.480.877 € |
| Vermögens- haushalt | 12.024.400 € | 11.335.700 € | 9.974.248 € | 6.836.550 € |
| Gesamt- haushalt | 26.173.000 € | 23.961.500 € | 21.327.816 € | 18.317.427 € |
Entwicklung der Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen
Entwicklung der Umlagen
Einnahmen Verwaltungshaushalt
Grafische Darstellung der Einnahmen des Verwaltungshaushalts:
Ausgaben Verwaltungshaushalt
Grafische Darstellung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts:
Einnahmen Vermögenshaushalt
Grafische Darstellung der Einnahmen des Vermögenshaushalts:
Ausgaben Vermögenshaushalt
Grafische Darstellung der Ausgaben des Vermögenshaushalts
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Der Umlagesatz für die Kreisumlage wurde im Haushaltsjahr 2024 nicht geändert (49,0). Auf dieser Basis wurde für das Haushaltsjahr 2024 eine Kreisumlage in Höhe von 2.723.300 € ermittelt und im Haushalt 2024 veranschlagt (RE VJ: 3.069.707,41 €). In der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2025 musste eine Kreisumlage in Höhe von 4.765.300 € eingeplant werden. In den Haushaltsjahren 2026 und 2027 muss im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 mit weiteren Erhöhungen bei der Kreisumlage gerechnet werden (FP 2026: 3.175.900 €, FP 2027: 3.595.200 €). Bei der Ermittlung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2025 ff. wurde der Umlagesatz 49,0 zugrunde gelegt. Die Entwicklungen im Bereich der Steuereinnahmen führen im Zeitverzug von zwei Jahren zu einer Veränderung der Kreisumlage. Der prozentuale Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt im Haushaltsjahr 2024 19,25 % und stellt weiterhin einen wesentlichen Anteil der Ausgabebelastungen des Marktes Altenstadt dar.
Darstellung der Kreisumlage:
(Basis: 2021-2023 Rechnungsergebnis; 2024 Haushaltsansatz)
Rücklagen und Schulden
Der Bestand der Gesamtrücklage beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlich auf 2.431.826,30 €. Darin enthalten sind die Allgemeine Rücklage in Höhe von 262.571,83 €, die Sparbeiträge der abgeschlossenen Bausparverträge inklusive der Guthabenzinsen in Höhe von 1.043.846,44 €, die Rücklage für den Neubau der Halle in Höhe von 1.125.088,03 € und die Geschäftsanteile Raiffeisenbank in Höhe von 320 €. Die jährliche Tilgung des inneren Darlehens Wasser in Höhe von 12.527 € und die Guthabenzinsen für die Sparbeiträge der Bausparverträge in Höhe von 1.800 € wurden im Haushaltsjahr 2024 als Rücklagenzuführung veranschlagt. Zur
Deckung der Ausgaben für den Neubau der Sporthalle wurde im Haushalt 2024 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 300.000 € aus der Rücklage Neubau Halle eingeplant. Des Weiteren konnte aufgrund der hohen Verkaufserlöse aus dem Grundstücksverkauf im Haushaltsjahr 2024 eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.236.900 € angesetzt werden. Demgegenüber wurde in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2025 zur Reduzierung der notwendigen Darlehensaufnahmen eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.236.900 € berücksichtigt. Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 wird sich der Bestand der Gesamtrücklage voraussichtlich auf 4.383.053,30 € erhöhen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage in Höhe von 117.054,82 € wird somit erreicht.
Der Bestand der Sonderrücklage (SRL) Abwasserbeseitigung beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 auf 123.305,49 €. Im Haushaltsjahr 2024 wurde eine weitere Zuführung zur SRL Abwasserbeseitigung in Höhe von 41.100 € eingeplant, so dass sich der Bestand der SRL Abwasserbeseitigung zum Ende des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlich auf 164.405,49 € erhöht.
Der Bestand der Sonderrücklage (SRL) Wasserversorgung beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 auf 117.762,40 €. In der Haushaltsplanung 2024 wurde eine weitere Zuführung zur SRL Wasserversorgung in Höhe von 39.200 € eingeplant. Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 wird sich der Bestand der SRL Wasserversorgung voraussichtlich auf 156.962,40 € erhöhen.
Der Schuldenstand beläuft sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 auf 1.745.688,00 €. Im Haushalt 2024 wurden zur Vorfinanzierung der Zuwendungen über das Förderprogramm RZWas 2021 im Bereich der Wasserversorgung (1.570.800 €) und für das Projekt „Bleiche“ über die Städtebauförderung (377.100 €) die Aufnahme von Festbetragsdarlehen in Höhe von insgesamt 1.947.900 € eingeplant. Des Weiteren berücksichtigt die Haushaltsplanung 2024 die Tilgung des Festbetragsdarlehens zur Vorfinanzierung der Zuwendungen über die RZWas 2021 für das Projekt Trinkwasserbrunnen inklusive Erkundungsbohrungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 707.000 €. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen in Höhe von 54.508,00 € beläuft sich der Schuldenstand zum 31.12.2024 voraussichtlich auf 2.932.080,00 € (pro-Kopf-Verschuldung: 552,49 €). In der mittelfristigen Finanzplanung der Haushaltsjahre 2025 ff. wurden Darlehensaufnahmen zum Haushaltsausgleich (2025: 369.000 €, 2026: 2.844.900 €, 2027: 1.890.900 €) und zur Vorfinanzierung der geplanten Zuwendungen über die RZWas 2021 für den Brunnenneubau und die Verbundleitungen im Bereich der Wasserversorgung (2025: 1.017.200 €) und für die Städtebauförderungsmaßnahme „Bleiche“ (Memminger Straße 20 und 22) (2025: 576.000 €, 2026: 960.000 €, 2027: 1.140.000 €) sowie für den Neubau der Sporthalle (2025: 870.000 €, 2026: 380.000 €) veranschlagt. Die Tilgung der Festbetragsdarlehen zur Vorfinanzierung der Zuwendungen des BLSV in Höhe von insgesamt 1,25 Millionen wurde in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2026 angesetzt. Des Weiteren wurden für das Projekt Neubau Sporthalle zur Vorfinanzierung des Darlehens vom BLSV die Aufnahme eines Festbetragsdarlehens in Höhe von 1,5 Millionen Euro (2025) und zur Finanzierung der Ausgaben für das Projekt Neubau Sporthalle in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Darlehensaufnahmen in Höhe von insgesamt 4.211.400 € (2025: 2.804.900 €, 2026: 1.406.500 €) veranschlagt. Die Tilgung des Festbetragsdarlehens zur Vorfinanzierung des Darlehens vom BLSV (1.500.000 €) wurde in der Finanzplanung des Haushaltsjahres 2025 eingeplant. Im Haushaltsjahr 2025 wurde die Auszahlung des Darlehens über den BLSV in Höhe von 1,5 Millionen Euro berücksichtigt.
Der Bestand des inneren Darlehens im Bereich der Wasserversorgung beziffert sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 auf 40.384,00 € und wird sich nach Abzug der jährlichen Tilgungsrate in Höhe von 12.527 € zum 31.12.2024 auf 27.857,00 € reduzieren.
Finanzplanung mit Investitionsprogramm
Die Finanz- und Investitionsplanungen sind im Finanzplan und Investitionsprogramm ausführlich dargestellt. Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen des Haushaltsjahres 2024 genannt:
Entwicklung der freien Finanzmasse
Auf der Grundlage der Haushaltsplanung 2024 und der Finanzplanung der Haushaltsjahre 2025 ff. entwickelt sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (freie Finanzmasse) im Vergleich zur ordentlichen Tilgungslast voraussichtlich wie folgt:
Die Tilgungen der Festbetragsdarlehen zur Vorfinanzierung der Zuwendungen und der Darlehensaufnahme beim BLSV wurden bei der dargestellten ordentlichen Tilgungslast nicht berücksichtigt.
Grafische Darstellung der Entwicklung der freien Finanzmasse:
Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung
| Haushaltsjahr | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
| Pro-Kopf-Verschuldung | 550,83 € | 1.800,24 € | 2.151,60 € | 2.256,73 € |
Bei der Ermittlung der Pro-Kopf-Verschuldung wurde der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres herangezogen. Laut der Schuldenstatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2022) liegt die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung bei kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.000 bis 10.000 bei 762 € (ohne Kassenkredite). Die Erhöhung der Pro-Kopf-Verschuldung ab dem Haushaltsjahr 2024 ist hauptsächlich auf den Neubau der Brunnen und der Verbundleitungen sowie die notwendigen Maßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung (3.806.100 €), den Neubau der Halle (8.086.500 € (brutto)) und das Vorhaben „Bleiche“ mit den Freiflächen (5.217.300 €) zurückzuführen.