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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Altenstadt vom 13.06.2024

Aktuelle Kostenschätzung Neue Bleiche und Erlangerhaus; Sachstand und weiteres Vorgehen nach Gespräch mit der Städtebauförderung bei der Regierung von Schwaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte darüber, dass seit der vergangenen Sitzung ein Gespräch mit Frau Schnitzenbaumer von der Regierung von Schwaben stattgefunden hat, bei dem ihr die aktuelle Kostenschätzung vom Büro Beer Bembé Dellinger vorgelegt wurde. Laut Aussage von Frau Schnitzenbaumer ist die vorgestellte Planung voraussichtlich in weiten Teilen förderfähig. Daher wurde in Aussicht gestellt, dass - vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit - auch die nun festgestellten Mehrkosten für das Gesamtprojekt (bestehend aus Alter Bleiche, Erlangerhaus und Freianlagen) gegenüber der Machbarkeitsstudie anteilig berücksichtigt werden.

Da die Fördermittel, die mit der Programmaufstellung für das Jahr 2023 reserviert wurden, nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen, sollten diese deshalb idealerweise noch heuer, spätestens aber Anfang 2025 verbeschieden werden.

Herr Johannes Hiller (Büro Beer Bembè Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH aus Augsburg) bestätigte die Aussage von 1. BGM Höß und informierte darüber, dass Frau Schnitzenbaumer einen runden Tisch mit allen Fördergebern organisieren möchte. Anschließend stellte Herr Hiller den Bauzeitenplan vor. Der Baubeginn ist für das erste Halbjahr 2025 geplant. Deshalb müssen nun im nächsten Schritt die Fachplaner mit der Entwurfsplanung (Leistungsstufe 2, Leistungsphasen 3 und 4) beauftragt werden. Bis zum Jahresende 2024 soll der Bauplan eingereicht werden; bis dahin müssen noch finale Abstimmungen mit dem Denkmalamt erfolgen. Anschließend kann dann der Förderantrag gestellt werden und der Marktgemeinderat kann fixieren, wofür er wieviel Geld er ausgebe möchte.

Seitens des Gremiums wurde die Aussage der Regierung positiv aufgenommen, jedoch wurde nochmals darum gebeten, sich Gedanken darüber zu machen, an welchen Stellen Kosten eingespart werden können. Weiterhin wurde bemängelt, dass die Kosten vom Büro BBD sehr hoch angesetzt wurden. Die Zusage der Regierung von Schwaben sollte nicht als Freibrief dafür angesehen werden, in die Vollen zu gehen; vielmehr sollte mit Maß und Ziel an die Sache herangegangen werden.

Zuschussantrag des BRK für die Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs für die Bereitschaften Altenstadt und Illertissen

Herr Adrian Pöschl von den BRK Bereitschaften Altenstadt und Illertissen erläuterte, dass das Einsatzfahrzeug der BRK Bereitschaften Altenstadt und Illertissen im Jahr 2019 einen Totalschaden hatte.

Den Bereitschaften wurde daraufhin ein ausgemustertes Fahrzeug überlassen, das aber bei Weitem nicht den aktuellen Anforderungen entspricht.

Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich mit Hilfe des Kreisverbands ein gutes gebrauchtes Fahrzeug angeschafft, mit dem unter anderem die Sanitätsdienste im Markt Altenstadt und der umliegenden Gemeinden gesichert wird. Außerdem soll dieses Fahrzeug für den geplanten „Helfer vor Ort“ eingesetzt werden, nachdem der in Illertissen stationierte Rettungswagen oft weit weg ist und das Fahrzeug von Babenhausen 25 Minuten braucht, bis es in Altenstadt ankommt. Weiterhin soll auch versucht werden, Kinder und Jugendliche besser mit in das Vereinsleben einzubinden. Die Kosten des Fahrzeugs belaufen sich inclusive Folierung, Druckminderer, Material und Notfallrucksäcken auf 41.629,77 €. Bisher sind private Zuschüsse in Höhe von 9.000 € eingegangen.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates waren davon beeindruckt, dass die Leute von der BRK-Bereitschaft so viele Stunden am Wochenende ableisten und sprachen dafür ihr Lob aus.

Nachdem verschiedene Vorschläge zur Zuschusshöhe geäußert wurden, fasste der Marktgemeinderat einstimmig den Beschluss, den BRK Bereitschaften Altenstadt und Illertissen einen Zuschuss in Höhe von pauschal 5.000 € für das neue Einsatzfahrzeug zu gewähren.

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis Neu-Ulm; nochmalige Beschlussfassung

1. BGM Wolfgang Höß verwies auf die vorliegenden Vertragsentwürfe und erläuterte kurz den Sachverhalt zur Rückübertragung. Weiterhin erinnerte er an die Veranstaltung des Abfallwirtschaftsbetriebs Weißenhorn (AWB), bei der die Räte die Möglichkeit zur Information hatten. Damit zukünftig alle Kommunen unter einem Vertrag laufen, ist es erforderlich, den vorliegenden Vertragsentwürfen zuzustimmen. Die genauen Modalitäten zu den Wertstoffhöfen, den Wertstoffinseln etc. müssen anschließend noch zwischen dem AWB und den einzelnen Kommunen noch ausgearbeitet werden.

Der Marktgemeinderat stimmte den Vertragsentwürfen des AWB einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, die Modalitäten mit dem AWB Weißenhorn auszuhandeln.

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung für ein Bauvorhaben auf Fl.Nr. 1219, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 75)

1. BGM Wolfgang Höß erläuterte, dass die Stellplatzsatzung des Marktes Altenstadt ab 4 Wohneinheiten 2,5 Stellplätze pro Wohnung vorsieht, wobei der 0,5-Anteil für Besucher gedacht ist. Die Eigentümer von Grundstücken im hochverdichteten Bereich der Memminger Straße zwischen Hindenburg- und Schillerstraße haben bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen damit ein Problem.

Für Altbestandswohnungen gilt ein Bestandsschutz. Jedoch greift im aktuellen Fall durch die geplante Schaffung von zwei neuen Wohnungen die Stellplatzsatzung, so dass bei 4 Wohneinheiten 10 Stellplätze erforderlich sind. Laut der Stellplatzsatzung wären hier also nur 3 Wohnungen möglich und die hierfür erforderlichen 6 Stellplätze könnten problemlos auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden.

Im Falle einer Ausnahme würde ein Präzedenzfall geschaffen. Um dies zu vermeiden, schlug 1. BGM Höß vor, in diesem hochverdichteten Bereich auf den 0,5-Stellplatzanteil für die Besucher zu verzichten, da diese z. B. auch für 2 Stunden auf dem Marktplatz parken können.

Von Seiten des Marktgemeinderates wurden unterschiedliche Meinungen geäußert. Einerseits wurde ganz klar gefordert, an der erst vor knapp vier Jahren erlassenen Stellplatzsatzung festzuhalten und auf keinen Fall eine Ausnahme zuzulassen, zum anderen wurde vorgeschlagen, hier etwas großzügiger zu sein. Es wurde angemerkt, dass bei anderen Vorhaben an der Memminger Straße innerhalb der letzten 4 Jahre die nach der Satzung vorgeschriebenen Stellplätze jeweils gefordert und auch gebaut wurden. Weiterhin soll dem Antragsteller anheimgestellt werden, das oberste Dachgeschoß nicht als eigene Wohnung auszubauen, sondern der bestehenden Wohnung im Dachgeschoß zuzuschlagen. Es wird nicht gewünscht, dass später die Pkw auf dem Parkplatz des Getränkemarktes abgestellt werden.

Der Beschluss, an der Stellplatzsatzung, die ab 4 Wohneinheiten 2,50 Stellplätze vorsieht, festzuhalten, wurde mit 6 : 9 Stimmen abgelehnt. In einem zweiten Beschluss wurde dem Antragsteller mit 9 : 6 Stimmen in Aussicht gestellt, pro Wohneinheit auf den 0,5-Besucher-Stellplatz zu verzichten. Die genaue Beurteilung soll im Rahmen der Vorlage des Baugesuchs erfolgen.

Antrag der Frischbeton Eberle GmbH auf Kiesabbau mit Wiederauffüllung, Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau und Herstellung eines Absetzbeckens

Die Firma Willi Ries, Beton- und Kieswerk aus Illertissen hat, insbesondere aufgrund der in der Baubranche derzeit rückläufigen Konjunktur, die Verlängerung der Fristen für den Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung unter anderem auf den Grundstücken Fl.Nrn. 175 bis 197 der Gemarkung Herrenstetten bis zum 31.12.2032 und für die Gestaltungs- und Renaturierungsarbeiten in beiden Abbauabschnitten bis 31.12.2034 beantragt.

Der Marktgemeinderat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/2024 "Polizeiinspektion Unterrother Straße" in Illertissen; Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Markt Altenstadt von der Planung nicht betroffen ist und deswegen keine Stellungnahme abgibt und auch am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden möchte.

Bebauungsplan Bergenstetten und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich; Nochmaliger Antrag auf Verfahrenswechsel und Zustimmung zum Billigungs- und Beteiligungsbeschluss

In seiner Sitzung am 16.05.2024 hat der Marktgemeinderat, nachdem noch nicht bekannt war, was für eine Bebauung für den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes vorgesehen ist, einstimmig beschlossen, dass die Antragsteller zunächst für beide Baufenster eine konkrete Planung für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan vorlegen sollen. Am 31.05.2024 stellten die Antragsteller nochmals einen Antrag auf Verfahrenswechsel von einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan in einen Angebotsbebauungsplan und Zustimmung zum Billigungs- und Beteiligungsbeschluss. Der Antrag wurde mit dem Verzicht auf das Wohnen in diesem Gebiet begründet.

1. BGM Wolfgang Höß erläuterte, nachdem der Antragsteller darum gebeten hat, die Gründe des Beschlusses vom 16.05.2024 zu erfahren, noch einmal den Sachverhalt.

In der sich anschließenden Diskussion vertat der Marktgemeinderat nach wie vor die Meinung, dass bei einem Angebotsbebauungsplan zwar bestimmte Nutzungen von vornherein ausgeschlossen werden können, aber letztendlich nicht alle. Um zu verhindern, dass hier später einmal etwas entsteht, das nicht im Sinne der Gemeinde ist, wünschte das Gremium, dass die Antragsteller vor einer weiteren Beschlussfassung ganz klar zum Ausdruck bringen sollen, welche Baumaßnahmen sie im Bereich des Bebauungsplanes realisieren möchten.