Für die Dienststelle des Landratsamts Neu-Ulm in der Bahnhofstraße 39/41 bitten wir, folgende Hinweise ab dem 1. Juli 2025 zu beachten. Das Gebäude ist während der regulären Öffnungszeiten für Bürgerinnen und Bürger zugänglich: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 bis 17:30 Uhr. Spontanbesuche sind in dieser Zeit grundsätzlich möglich, es wird jedoch eine vorherige Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeitenden empfohlen. Dadurch können evtl. Terminüberschneidungen vermieden werden. Auch ist es möglich, dass sich Mitarbeitende auf Außenterminen oder im Homeoffice befinden. Darüber hinaus kann durch die Vereinbarung eine gezieltere Vorbereitung auf den Termin stattfinden.
Eine grundsätzliche Terminvereinbarung ist für den Bereich Wohnberechtigungsschein erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung hierzu unter www.landkreis-nu.de/Wohnberechtigungsschein
Zudem bitten wir darum, Schriftverkehr für die Dienststelle in der Bahnhofstraße weiterhin an die Postanschrift für das Hauptgebäude zu senden: Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm. Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb der Öffnungszeiten der Dienststelle in der Bahnhofstraße etwas abgeben möchten, sind gebeten, hierfür den Briefkasten am Landratsamt in der Kantstraße zu nutzen.
Im Herbst 2024 hat das Landratsamt Neu-Ulm die weitere Dienststelle in der Bahnhofstraße 39/41 in Neu-Ulm bezogen. Folgende Fachbereiche sind dort zu finden:
| • | Bauordnung und Bauleitplanung |
| • | Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft |
| • | Naturschutz und Landschaftsplanung |
| • | Abfallrecht und Immissionsschutz |
| • | Wasserrecht und Bodenschutz |