Bekanntgaben
1. BGM Wolfgang Höß verzichtete auf die Verlesung der nachfolgenden Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.04.2025 und verwies auf die Veröffentlichung im Amtsblatt:
Hallenneubau
Aktuelle Finanzierungsplanung
Sofern der FC Altenstadt und der TSV Altenstadt zusammen mit der Gemeinde als Bauträger in Form einer GbR auftreten und sich mit 10 % (= pro Verein ca. 295.000 €) an den zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von knapp 5,9 Mio. € beteiligen, fördert der Bayerische Landessportverband (BLSV) die Hallenbaumaßnahme (Gesamtkosten ca. 8,3 Mio. € brutto) im Regelfördersatz mit 30 %. Das sind 1.746.575 € brutto. Weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Bauplan bestimmte Räume den Vereinen und der Gemeinde zugeordnet werden.
Sollten die zuwendungsfähigen Kosten durch die Änderung der Flächenzuordnungen von 5,9 Mio. € erhöht werden können, würde sich dies positiv auf die Zuschusshöhe auswirken und in der Folge auch zu einer Erhöhung des Eigenanteils der führen.
Sollten die Eigenanteile der Vereine für die Vereine finanziell nicht tragbar sein, könnte die Gemeinde die Vereine bei Bedarf durch Eigenanteil-Zuschüsse zu unterstützen.
Zunächst muss die Flächenzuordnung angegangen und mit dem BSLV abgestimmt und das Finanzierungskonzept im Detail mit allen Beteiligten besprochen und abgestimmt werden.
Die Kosten für die Außenanlagen werden nicht bezuschusst und müssen komplett von der Gemeinde übernommen werden.
Mögliche Vertragsgestaltung
Prof. Dr. Thomas Barnert erläuterte den Inhalt des Vertragsentwurfs der Baugemeinschaft „Sporthalle Altenstadt“ für ein Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dieser wäre zwischen dem Markt Altenstadt auf der einen und dem FV Altenstadt sowie dem TSV Altenstadt auf der anderen Seite abzuschließen und ist Voraussetzung dafür, dass der BLSV die Maßnahme bezuschusst. Er erläuterte, dass bei einer GbR alle Gesellschafter gemeinsam und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sogar mit ihrem Privatvermögen. In Bezug auf die Zusammensetzung der Gesellschaft teilte er mit, dass diese nicht 6 : 6 (Gemeinde/Vereine), sondern auch 10 : 6 sein kann. Der Vertragsentwurf muss nun in den Fraktionen noch diskutiert werden und den letzten Feinschliff bekommen.
Zeitschiene
1. BGM Wolfgang Höß zeigte sich zuversichtlich, dass die GbR noch vor der Sommerpause gegründet werden kann. Das VgV-Verfahren sollte jedoch sofort in Gang gesetzt werden. Anschließend kann nahtlos mit dem Terminplan des Architekten weitergemacht werden.
Angebotseinholung zur Durchführung eines VgV-Verfahrens
Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Einholung von zwei bis drei Angeboten von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung des VgV-Verfahrens für den geplanten Hallenneubau.
Widerspruchsverfahren Grundsteuerbescheide; Grundsatzbeschluss
Über den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm sind zahlreiche Widersprüche zur Grundsteuer eingegangen, die sich grob in die folgenden Kategorien einordnen lassen:
| a) | Fehlerhafter Grundlagenbescheid des Finanzamts |
| b) | Fehlerhafte Übernahme der Bescheiddaten durch Zweckverband |
| c) | Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) |
| d) | Hebesatz zu hoch, Verstoß gegen die Aufkommensneutralität |
Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Durchführung der Widerspruchsverfahren zu den Grundsteuerbescheiden im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Willenserklärung eines Dritten zur Erschließung der Baugebietserweiterung Bei den sechs Linden
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, das Angebot eines Privaten zur Erschließung der Baugebietserweiterung Bei den sechs Linden in Illereichen abzulehnen und an der klassischen Weise der Erschließung durch die Gemeinde festzuhalten. Sollte die Ausschreibung der Bauplätze ergeben, dass ein großer Bedarf in der Bevölkerung vorhanden ist, soll das Baugebiet bald umgesetzt werden.
Aufnahme und Auszahlung von zwei Bauspardarlehen der LBS
Die Bausparverträge bei der LBS Bayerische Landesbausparkasse wurden am 30.09.2023 zugeteilt. Der Markt Altenstadt hat im September 2023 die Inanspruchnahme der Bauspardarlehen zurückgemeldet. Die Bausparguthaben der genannten Bausparverträge in Höhe von 1.125.001,79 € und die anteilige Verzinsung in Höhe von 86,24 € wurden dem Markt Altenstadt im November 2023 überwiesen.
Die LBS hat nun angekündigt, dass der Markt Altenstadt voraussichtlich in der KW 15 die schriftliche Aufforderung zur Auszahlung der Bauspardarlehen erhält. Zur Vermeidung von Bereitstellungskosten sollte in der Folge die Auszahlung der Darlehensansprüche zeitnah beantragt werden.
| - | Bauspardarlehen 0 496 966 045 Darlehensbetrag 687.456,67 € | Sollzinssatz 0,7 %, |
| - | Bauspardarlehen 0 496 966 052 Darlehensbetrag 687.455,30 € | Sollzinssatz 0,7 %. |
Die Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt die Auszahlung der genannten Bauspardarlehen. Die Bauspardarlehen sollen zur Finanzierung des Neubaus der Halle verwendet werden. In der Haushaltssatzung 2025 sind die Bauspardarlehen im Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen enthalten. Der Haushalt 2025 bedarf der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss einstimmig die Aufnahme und Auszahlung der Bauspardarlehen der Bausparverträge bei der LBS Bayerische Landesbausparkasse in Höhe von insgesamt 1.374.911,9 € unter Angabe des Verwendungszwecks Neubau Halle und beauftragte die Verwaltung, die Auszahlung zu beantragen und die entsprechenden Darlehensverträge abzuschließen.
Rechtsanspruchserfüllende Ganztagesbetreuung ab 2026 für Grundschulkinder im Markt Altenstadt; Anfrage bei möglichen Betreibern für die Mittagsbetreuung
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, externe Träger für die rechtsanspruchserfüllende Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder (verlängerte Mittagsbetreuung) an der GS Altenstadt ab dem Schuljahr 2026/27 anzufragen.
Beschaffung eines Frontausleger-Schlegelgerätes und einer Geräteanbauplatte für den Bauhof
Das vorhandene Mähgerät ist 14 Jahre alt. Nachdem es nicht mehr betriebssicher ist und mit hohen Reparaturkosten gerechnet werden muss, beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, bei der Firma BayWa aus Weißenhorn, einen Dücker Schlegelmähkopf VMS 1200, einen Dücker Ausleger UNA 500 Frontanbau und eine Kreuter Anbauplatte zum Preis in Höhe von insgesamt 64.607,48 € brutto zuzüglich Umbaukosten in Höhe von ca. 200 bis 300 € zu beschaffen.
Urkundengenehmigungen
Der Marktgemeinderat erhielt Kenntnis von den zwei Kaufverträgen betreffend die neu vermessenen Verkehrsflächen zu 132 m² und 22 m² an der Mühlbachstraße in Untereichen (Fl.Nrn. 175/6 und 175/5, Gemarkung Untereichen) zum Quadratmeterpreis von jeweils 100 € und genehmigte einstimmig alle darin abgegebenen Erklärungen.
Bauleitplanverfahren "Am Bauhof - Erweiterung"
1. BGM Wolfgang Höß begrüßte zu diesem Punkt Herrn Florian Krug vom Ingenieurbüro Sieber aus Lindau.
Herr Krug erläuterte, dass bereits im Vorfeld der geplanten Bebauungsplanerweiterung um zwei Bauplätze (Fläche insgesamt nur 0,17 ha) eine Machbarkeitsstudie stattgefunden hat. Diese Voruntersuchung hat im Wesentlichen ergeben, dass in dem Gebiet keine Feldlerchen vorkommen, so dass keine nachturschutzfachlichen Belange entgegenstehen.
In Bezug auf die Lärmimmissionen muss wegen der in ca. 200 m entfernt vorbeiführenden Autobahn A7 lediglich darauf geachtet werden, dass in den Schlafräumen je mindestens ein Fenster nach Süden, Westen oder Norden ausgerichtet wird.
Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss einstimmig sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Am Bauhof - Erweiterung" und die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof" als auch die die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bauhof - Erweiterung" und 1.Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof“ und jeweils die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Antrag der Filzinger Vereine auf Neubau eines Hauses der Vereine neben der bestehenden Sporthalle in Filzingen
Stöhr (ESSV Filzingen) und Johannes Lang (SV Filzingen) und den Planer Christian Anders das Projekt samt Entwurfsplan vorgestellt.
Seitens des Marktgemeinderates wurde den Vereinen zugesichert, dass der Marktgemeinderat Altenstadt dem Vorhaben sehr positiv gegenübersteht und dass die Verwaltung den Vereinen bei der Beschaffung von Zuschüssen anderer Stellen helfend zur Seite stehen wird.
Herr Stöhr stellte den Sachverhalt seit der letzten Sitzung dar. Nach Gesprächen mit dem Landtagsabgeordneten Herrn Klaus Holetschek sowie Herrn Christian Kreye, dem Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, sieht das Konzept zur Finanzierung des Projekts mit geschätzten Baukosten von ca. 1.162.000 € wie folgt aus:
| - Förderung Amt für Ländliche Entwicklung (ALE; Bauwerk und Technik) | 300.000 € |
| - Förderung ALE (Außenanlagen) | 25.000 € |
| - Förderung Sportschützenbund | 100.000 € |
| - Förderung Bayerischen Landessportverband | 44.000 € |
| - Eigenleistung Vereine 10 % | 116.200 € |
| - Eigenkapital Vereine | 60.000 € |
| - Kreditaufnahme Vereine | 56.200 € |
| - Spenden | 40.000 € |
| - Förderung Gemeinde (2 x 10 % Investitionskostenzuschuss) | 232.400 € |
| - Förderung Gemeinde für Anteil Dorfgemeinschaftshaus | 188.200 € |
Herr Lang stellte anschließend noch einmal kurz den Planentwurf vor und erläuterte die Aufteilung der Flächen in ESSV, SV und Haus der Vereine.
Während der sehr sich anschließenden, sehr ausführlichen Diskussion, wurden seitens einzelner Gremiumsmitglieder verschiedene Anträge zur Höhe des gemeindlichen Zuschusses gestellt, die teilweise keine Mehrheit abgelehnt wurden. Über die beiden folgenden Beschlüsse wurde mehrheitlich positiv abgestimmt:
| - | Die Filzinger Vereine erhalten für ihr Projekt einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 20 %, gedeckelt auf 232.400 € zu gewähren, der auf die Jahre 2026, 2027 und 2028 aufgeteilt wird. (Abstimmung: 17 : 1) |
| - | Der ESSV und der SV Filzingen erhalten zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Investitionskostenzuschuss einen weiteren Zuschuss für das Haus der Vereine in Höhe von pauschal 100.000 € zu gewähren. (Abstimmung: 12 : 6) |
Gedenkstelen zur Erinnerung an verdiente wichtige Persönlichkeiten und andere Verstorbene; Information über Angebot und Beratung über Standort und Optik
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, derzeit keine Gedenkstelen zur Erinnerung an verdiente wichtige Persönlichkeiten und andere Personen aus dem Marktbereich aufzustellen. Diese Maßnahme soll momentan nur als Merkposten im Haushalt geführt werden.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/1. Quartal 2025
Beim Markt Altenstadt sind im 1. Quartal 2025 vier Geldspenden in Höhe von insgesamt 850 € eingegangen. In diesem Betrag sind drei Spenden á 200 € für die Marktbus-Werbung enthalten (2 x für das Jahr 2024 und 1 x für das Jahr 2025).
Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die in der Vorlage genannten Spenden angenommen werden.