1. BGM Wolfgang Höß verzichtete auf die Verlesung der nachfolgenden Beschlüsse aus den letzten nicht öffentlichen Sitzungen und verwies auf die Veröffentlichung im Amtsblatt:
Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 29.04.2025:
• Vergabe Hausanschlüsse Admiralstraße 8
Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde die Firma Max Kast mit der Erstellung der Hausanschlüsse beauftragt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 12.184,77 € brutto.
• Austausch Regenrinne Bergenstetten, Hauptstraße 15
Für die notwendigen Sanierungsarbeiten sind vom Bauhofleiter zunächst zwei bis drei Vergleichsangebote vorzulegen.
• Sanierung Wasserleitung Schiffahrtsweg
Dem Nachtragsangebot der Firma Max Kast über 20.633,39 € brutto zur notwendigen gesamten Asphaltierung des Weges (wegen desolatem Zustand, Setzungen, etc.) wurde zugestimmt. Ursprünglich war lediglich eine Asphaltierung der aufgerissenen Teilbereiche geplant.
• Empfehlungsbeschluss Vergabe Niederbringung Brunnen TB 3
Der Bauausschuss sprach an den Marktgemeinderat die Empfehlung aus, den Auftrag an den gemäß Submissionsergebnis günstigsten Bieter, die Firma ABT WUT GmbH zum Angebotspreis von 587.596,28 € zu vergeben.
• Sanierung Gebäude Memminger Straße 75 im Rahmen der Städtebauförderung
Das Einverständnis wurde unter der Voraussetzung der Bewilligungszusage der Regierung von Schwaben erteilt.
Marktgemeinderat vom 15.05.2025
• Vorstellung der Studie zur Ganztagsbetreuung an der Grundschule Altenstadt
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat von der Studie bezüglich des Rechtsanspruchs für eine Ganztagsbetreuung bis 2026 Kenntnis erhalten und die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, ein Honorarangebot auf Basis der HOAI 2021 „Leistungsbild Gebäude und Innenräume“ einzuholen. Als Auftragnehmer sollen „Maslowski Architekten“ aus Senden angefragt werden.
• Vorstellung des Sanierungskonzepts für die Grundschule Altenstadt und Festlegung der Zeitschiene
Nach der Vorstellung des Sanierungskonzepts und einer Diskussion zu dem Thema beschloss der Marktgemeinderat einstimmig den Projektstart „Sanierung Grundschule“ ab dem Jahr 2028 anzugehen.
• Vergabeempfehlung des Bauausschusses zur Niederbringung Brunnen TB 3 Filzingen mit Langzeit-Pumpversuch
Der Empfehlung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 29.04.2025 auf Vergabe der Langzeit-Pumpversuche für den Brunnen TB 3 Filzingen an den günstigsten Bieter, die Firma Abt WUT GmbH aus Mindelheim zum Angebotspreis in Höhe von 587.596,28 € brutto, wurde einstimmig zugestimmt.
• Vergabe 1. Erweiterung Bebauungsplan "Am Bauhof" und Änderung des Flächennutzungsplans
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat die Planungsarbeiten, mit Kosten in Höhe von 26.205,59 Euro brutto, einstimmig an das Büro Sieber Consult aus Lindau vergeben. Die Kosten sind vom Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu erstatten.
• Kreisumlagebescheid 2025 – Entscheidung über Einlegung eines Rechtsbehelfs
Der Marktgemeinderat stimmte der Beauftragung der Prüfung des Kreisumlagebescheids für das Jahr 2025 durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dombert aus Potsdam nachträglich und einstimmig zu.
• Urkundengenehmigungen
Der Marktgemeinderat stimmte den Erklärungen, die der 1. Bürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Urkunden abgegeben hat, einstimmig zu:
- Übertragungsvertrag und Grundschuldbestellung vom 06.03.2025 betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 1223/3 (Memminger Straße 83/Schillerstraße 1 zu 890 m²) und 1223/4 (Nähe Schillerstraße, Gebäude- und Freifläche zu 233 m²).
- Stellplatznutzungsecht (Dienstbarkeiten) vom 15.04.2025 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1184, Gemarkung Altenstradt (Nähe Gartenweg), zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Fl.Nrn. 1172, 1157, 1159, 1162, 1163, 1164,1165, 1166, 1167,1168, 1169,1170, 1171, 1237/12, 1237/13, 1237/14, 1237/15 und 1237/29, Gemarkung Altenstadt (Nähe Memminger Straße, Memminger Straße 20, Memminger Straße 22 a - h und Memminger Straße 22 ½).
- Aufgebot eines Grundstückseigentümers nach § 927 BGB betreffend die Löschung des 1/3-Miteigentumsanteils einer Verstorbenen an Fl.Nr. 1171, Gemarkung Altenstadt (Teil der Alten Bleiche).
Nach der Vorstellung der Planung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die Einleitung einer parallelen Flächennutzungsplanänderung mit der Bezeichnung "Stromspeicher Fl. Nr. 182", Untereichen, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans "Stromspeicher Fl. Nr. 182" Untereichen.
Weiterhin wurden die frühzeitige öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beschlossen.
Nach der Vorstellung der Planung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die Einleitung einer parallelen Flächennutzungsplanänderung mit der Bezeichnung "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46“, Untereichen, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46", Untereichen.
Weiterhin wurden die frühzeitige öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beschlossen.
Die Eigentümer des Grundstcks Fl.Nr. 1044/1, Gemarkung Filzingen, beantragten für dieses Grundstück die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker. Von der Eigentümergemeinschaft wurde Bereitschaft signalisiert, von den vier möglichen Grundstücken zwei an den Markt Altenstadt abzugeben.
In der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 29.04.2025 wurde die Verwaltung bereits beauftragt, für das anliegende Grundstück Fl.Nr. 1044, Gemarkung Filzingen, Angebote für die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker einzuholen.
Die beiden Anträge können nun gebündelt umgesetzt werden. Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Einholung von Angeboten zur Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 1044/1 und 1044, Gemarkung Filzingen. Die Planungskosten und Ausgleichsmaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.
Weiterhin wurde der Bürgermeister beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1044 zu reden, ob dieser im Rahmen der geplanten Bebauungsplanerweiterung nicht doch sein komplettes Grundstück mit überplanen lassen möchte und nicht – wie von ihm beantragt – an der Erweiterung um nur einen Bauplatz festhält.
Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Fußballverein für die Beschaffung von zwei kleineren Mährobotern zur Pflege des Hauptspielfelds einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, gerundet auf 1.700 €, zu gewähren.
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat einstimmig beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu belassen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026 im Herbst 2025 dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.
In der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschuss am 10.10.2024 wurde beschlossen, dem beantragten Vorhaben kein Einvernehmen zu erteilen. Auch in der Sitzung des Marktgemeinderates Altenstadt am 24.10.2024 wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Das Landratsamt Neu-Ulm teilte daraufhin mit, dass die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu Unrecht erfolgte und gab dem Markt Altenstadt die Gelegenheit, erneut über das Einvernehmen zu entscheiden.
Der Marktgemeinderat beschloss wiederum einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für die Werbetafel weiterhin zu verweigern.
1. BGM Wolfgang Höß informierte darüber, dass die Verteilung der Informationsbroschüre zur Müll-Rückübertragung ab dem 01.01.2026 an den Landkreis Neu-Ulm durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Weißenhorn (AWB) an alle Haushalte zu einem großen Aufruhr in der Bevölkerung geführt hat.
Aus diesem Grund hat ein Treffen stattgefunden, an dem alle Bürgermeister der von der Müll-Rückübertragung betroffenen Gemeinden sowie die Landrätin und weitere Vertreter des Landratsamtes, des Abfallwirtschaftsbetriebs und der für die Kalkulation zuständige Firma Econum, teilgenommen haben.
Hier wurde ein weiteres Treffen des Lenkungsausschusses zur Müll-Rückübertragung für den 16.06.2025 vereinbart.
Am 25.06.2025 wird das Thema dann noch einmal in der Werkausschuss-Sitzung des Landkreises behandelt, zu der die betroffenen Bürgermeister eingeladen werden und mitberaten dürfen.
Aus diesem Grund wurden auch die Informationstermine für die Bevölkerung auf den 27. und 28.06.2025 verschoben.
1. BGM Höß äußerte seine Hoffnung, dass bis dahin ein Kompromiss zwischen abfallwirtschaftlichem Interesse und Gebührenmodell gefunden werden kann.