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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benutzungsregeln für das Naherholungsgebiet Filzinger Seen

Durch die nun endlich sommerlichen Temperaturen herrscht wieder reger Badebetrieb in unserem Naherholungsgebiet Filzinger Seen.

Leider gibt es auch immer wieder Besucher, die sich nicht an die Regeln halten! In § 3 der Satzung über die Benutzung der Naherholungsanlage „Filzinger Seen“ vom 17.11.2020 ist folgendes bestimmt:

„Verhalten im Naherholungsgebiet

(1) Innerhalb des Naherholungsgebietes sind Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit zu bewahren. Abfälle aller Art sind in die hierfür aufgestellten Behältnisse zu werfen. Soweit keine Behältnisse zur Verfügung stehen sind Abfälle vom Verursacher wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher dadurch nicht unzumutbar belästigt oder in ihrem sittlichen Empfinden verletzt werden. Die Benutzer sind verpflichtet, das Naherholungsgebiet sowie dessen Einrichtungen nicht zu beschädigen, zu verunreinigen oder zu verändern.

(2) Insbesondere sind im gesamten Naherholungsgebiet untersagt:

1.

die Seeflächen mit Windsurfgeräten, Segelbooten und anderen Seefahrzeugen oder mit motorbetriebenen Modellbooten zu befahren mit Ausnahme von handelsüblichen aufblasbaren Gummibooten mit einem Eigengewicht von bis zu maximal 10 kg;

2

. in den Seen zu tauchen;

3.

Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Quads, Motorräder, Mopeds, Mofas und dergleichen) zu benutzen und außerhalb der dafür gekennzeichneten Stellplätze zu parken. Ausgenommen sind Wege und Flächen, die durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt;

4.

das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist im gesamten Bereich des Naherholungsgebietes einschließlich der Park- und Verkehrsflächen, ausgenommen auf dafür vorgesehenen Parkflächen;

5.

das Mitbringen von Tieren aller Art in das Naherholungsgebiet, mit Ausnahme von Blindenführ- und Blindenbegleithunde. Aus gesundheitlichen Gründen dürfen Hunde und andere Tiere nicht im See baden. Ausgenommen hiervon ist das Mitbringen und Baden von Hunden im Zeitraum vom 16.09. bis 30.04.;

6.

Reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren;

7.

jede Verunreinigung, Beschädigung, Entfernung oder Veränderung der Anlageneinrichtung und Bepflanzung. Hierunter fällt auch das Einbringen von Fischen in den Badesee, ausgenommen durch Fischereiberechtigte;

8.

das Zertreten, Beschädigen und Besteigen von Wasserpflanzen, Bäumen, Sträuchern, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen;

9.

zu Fischen, ausgenommen durch Fischereiberechtigte;

10.

sich, Tiere oder Gegenstände aller Art zu waschen;

11.

in das Wasser Öle, Seifen, Reinigungsmittel oder sonstige, die natürliche Wasserqualität verändernde Stoffe, einzubringen;

12.

Zelte aufzustellen oder zu nächtigen;

13.

das Abhalten von Feiern und Versammlungen;

14.

der übermäßige Konsum von Alkohol;

15.

übermäßige Lärmbelästigung durch den Betrieb von Rundfunk- und anderen Tonwiedergabegeräten;

16.

das Errichten von Feuerstellen, das Entzünden offener Feuer und das Grillen ist im Bereich des Naherholungsgebietes nicht gestattet;

17.

mit harten Bällen (z.B. Lederbällen) oder sonstigen Sportgeräten außerhalb der ausdrücklich für diesen Zweck zugelassenen Flächen zu spielen;

18.

die Ausübung der Freikörperkultur, ausgenommen in dem dafür ausgewiesenen Bereich, welcher sich aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ergibt;

19.

das Baden im gekennzeichneten westlichen Bereich des südlichen Sees, welcher sich aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ergibt, zur Gefahrenabwehr und zum Zwecke des Naturschutzes;

20.

Druckschriften zu verteilen, Waren feilzubieten oder gewerbliche Leistungen ohne schriftliche Erlaubnis des Marktes Altenstadt anzubieten bzw. auszuführen;

(3) Die entsprechende Beschilderung in den Anlagen ist zu beachten.“

Wir bitten alle Badegäste, sich an diese Grundregeln zu halten. Schließlich wollen wir alle dieses wunderschöne Naherholungsgebiet sauber und gepflegt vorfinden und uns wohlfühlen.

Zuwiderhandlungen gegen die genannten Regeln werden von der Gemeindeverwaltung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt.