Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.06.2023

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über die Beschlüsse aus den beiden letzten nichtöffentlichen Sitzungen:

Marktgemeinderat vom 25.05.2023:

Angebot der energie schwaben zur Wärmeplanung

Die energie schwaben gmbh wurde mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit einer Auftragssumme von 8.000 € beauftragt.

• Jugendpflege; Änderung/Neuabschluss Dienstvertrag wegen Erhöhung der Wochenstunden

Es wurde beschlossen, ab April 2023 die Wochenstunden und Mitarbeiter wie in der Kalkulation vorgelegt zu erhöhen. Der monatliche Kostenbeitrag beträgt nun 4.235,30 €.

Vergabe Ingenieurleistungen zur Durchführung des Verfahren GigaBit RL 2.0

Der Auftrag des sofortigen Verfahrenseinstiegs Gigabit-RL 2.0 bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis des Angebotes über 8.443,05 € brutto wurde an die Breitbandberatung Bayern GmbH erteilt.

• Kauf einer gebrauchten Tandemwalze für den Bauhof

Für den Bauhof wurde der Kauf einer gebrauchten Tandemwalze BJ 2008 für 13.685 € brutto beschlossen.

• Neufestsetzung der Mieten in der Winkle-Kantine

Die private Nutzung von ortsfremden Personen wird künftig nicht mehr zugelassen.

Der Neufestsetzung der Preise für die Benutzung der Winkle-Kantine für örtliche und überörtliche Vereine (100,00 € Miete sowie 100,00 € Reinigung) sowie Bürger der VG Altenstadt (150,00 € Miete und 100,00 € Reinigung) wurde zugestimmt.

Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 15.06.2023:

Vergabe Außenspielgeräte Kindergarten Altenstadt (Bereich für 2- bis 4-Jährige und Kinderkrippe)

Die Vergabe der Spielgeräte für die Nestgruppe (Sandbaustelle Illertissen, Spielhaus Werkstatt und Wippgerät Flitzer) sowie für die Krippe Südwest (Matschanlage Südstadt) erfolgte zum Preis von insgesamt 22.803,09 € brutto an die Firma Seibel GmbH Dienstleistungen aus Hinterweidenthal. Das Angebot für die Montage der Geräte beläuft sich auf insgesamt 12.019,00 € brutto, jedoch werden diese Arbeiten durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Teilweise werden vorhandene Spielgeräte versetzt.

• Renovierung Gemeindewohnung Illertisser Straße 24

Es wurde beschlossen, die zwingend erforderliche Renovierungsarbeiten (Schimmel, Rost, Nikotinflecken, Schäden an fest installierten Sanitäreinrichtungen) vor einer Neuvermietung durch einen Fachbetrieb renovieren zu lassen.

• Bauliche Veränderungen Mietgebäude auf Wunsch der Mieter

Einbau von Treppenliften: Der Marktgemeinderat stimmte generell dem Einbau von Treppenliften zu unter der Voraussetzung, dass alle gesetzlichen Regelungen z. B. Brandschutz etc., eingehalten werden und keine Kosten für den Markt Altenstadt entstehen. Beim Auszug ist der Mieter zum vollständigen Rückbau verpflichtet. Irreparable Schäden an der Treppenanalage werden, sofern unvermeidbar, hingenommen.

Vom Mieter ist eine angemessene Kaution (z. B. 1.000 €) zu hinterlegen; diese soll für den Rückbau des Treppenlifts verwendet werden, wenn der Mieter entgegen seiner Verpflichtung sich nicht selbst um den Abbau kümmert oder kümmern kann.

Parkplatzsituation Bahnhofsbrühl 4, 6, 12 und 14:

Der Anbringung von Parkschildern mit Wohnungsnummern im Bahnhofsbrühl 4, 6, 12 und 14 stimmte der Marktgemeinderat nicht zu. Stattdessen sollen im Innenbereich der Wohnblöcke entsprechende Stellplatzpläne ausgehängt werden. Die Nutzung des Gartens als Parkplatz wurde untersagt.

Gartenhütten:

Der Marktgemeinderat beschloss, von den Mietern in den gemeindlichen Wohnhäusern, die im Garten Hütten haben, für die jeweilige Größe der Gebäude Kautionen in angemessener Höhe einzufordern (für einen evtl. späteren Rückbau). Falls ein Mieter dies verweigert, soll für die jeweilige Hütte der Rückbau veranlasst werden.

Weiterhin wurde beschlossen, dass es beim Auszug von Mietern nicht gestattet ist, die Hütten an die jeweiligen Nachmieter zu übergeben. Auch werden in Zukunft keine weiteren Gartenanlagen mehr genehmigt.

Mit einem Mieter im Bahnhofsbrühl 14 ist ein Vertrag über ein Sondernutzungsrecht für den in Aufstellung befindlichen Gartenpavillon zu vereinbaren. Er hat eine entsprechende Kaution (für einen entsprechenden späteren Rückbau) zu hinterlegen. Sollte er diese Kaution verweigern, muss die Hütte sofort zurückgebaut werden, ansonsten erst bei Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem muss sich der Mieter dazu bereit erklären, dass der Pavillon von allen Mietern des Gemeindewohnhauses Bahnhofsbrühl 14 kostenlos genutzt werden darf.

Sporthallenneubau

Bauantrag zum Neubau einer Sporthalle an der Oberbalzheimer Straße (Nähe Kanal Untere Iller)

Zunächst stellte der Architekt Dieter Brüggemann aus Wildpoldsried dem Marktgemeinderat und den anwesenden Zuhörern seinen Planentwurf für die geplante 2 ½-fach-Sporthalle vor.

Im Gremium ergaben sich Fragen bezüglich Kosten und Finanzierung der Maßnahme. Die genauen Kosten können erst nach Vorliegen der Baugenehmigung erstellt werden, da man dann erst weiß, welche Auflagen von der Genehmigungsbehörde gemacht werden.

Auf Anfrage teilte Herr Brüggemann mit, dass vorgesehen ist, Halle mittels einer Niedrigtemperatur-Fußbodenheizung über Wärmepumpe und PV-Anlage zu heizen.

Seitens des Gremiums wurde angeregt, die Bürger bei der Namensgebung für die Halle zu beteiligen.

Auf Anfrage eines Ratsmitglieds, wie es mit dem BSLV-Zuschuss aussieht, wenn zusätzlich zum Turnverein Altenstadt und Fußballverein Altenstadt auch der Schützenverein Altenstadt mit in das Projekt einsteigen würde, antwortete 1. BGM Höß, dass es möglich wäre, im ehemaligen Kegelkeller eine 25-m-Schießanlage für die Schützen unterzubringen. Über Details wurde mit dem Schützenverein noch nicht gesprochen.

Herr Brüggemann teilte auf Nachfrage zum Unterhalt mit, dass ihm eine vergleichbare Halle bekannt ist, bei der 5 bis 6 Personen auf 450-€-Basis mit dem Unterhalt und der Reinigung der Halle beschäftigt sind.

Da der Sport in die Breite geht, wurden die geplanten Räumlichkeiten der Halle mit unterschiedlichen Größen für gut befunden, zumal die Planung auch den Wünschen der Hallenkommission entspricht.

Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Gründung einer GmbH für den Sporthallenbetrieb

Der Betrieb der Sporthalle soll durch eine Betriebs-GmbH erfolgen. Diese Satzung ist Voraussetzung für den Gründungsakt der GmbH. Dazu wurde im Vorfeld von der Verwaltung zusammen mit einem Fachanwalt ein Satzungsentwurf erarbeitet. Weiterhin ist geplant, eine Geschäftsordnung zu erlassen, in der die Details geregelt sind und die bei Bedarf problemlos änderbar ist.

An der GmbH wäre der Markt zu 80 % beteiligt; die GmbH würde sich zum großen Teil aus Mitgliedern des Marktgemeinderates zusammensetzen.

Wesentlicher Inhalt der Satzung ist das Stammkapital in Höhe von 25.000 €. Es ist geplant, dass die Gemeinde hiervon 20.000 € übernimmt und der TSV sowie der FVA jeweils 2.500 €. Weiterhin bringen die beiden Vereine den BLSV Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten der Maßnahme ein; diesen Zuschuss würde die Gemeinde ohne die Beteiligung der Vereine nicht bekommen. Die restlichen 80 % trägt der Markt Altenstadt. Ein weiterer Vorteil der Beteiligung der Vereine ist, dass die Mehrwertsteuer von den Kosten abgezogen werden kann und die Verbindlichkeiten für die Halle vom Gemeindehaushalt getrennt laufen. Allerdings ist die GmbH auch steuerpflichtig und muss später die Mieteinnahmen versteuern.

Nachdem der FVA zusätzlich sein Grundstück mit einbringt, der TSV jedoch nicht, kam die Frage auf, ob beide Vereine gleichberechtigt sind.1. BGM Höß zog die Möglichkeit in Betracht, den Erbbauvertrag mit dem FVA abzulösen, so dass der Markt Altenstadt dann alleiniger Eigentümer des Grundstücks und somit beide Vereine gleichbehandelt wären.

Auf Anfrage wer letztendlich die Schulden bedienen dafür haften muss, antwortete 1. BGM Höß, dass dies die Gemeinde ist. Vom Marktgemeinderat wird dafür ein Geschäftsführer bestimmt, der die Haftung betreffend, weniger gefährdet wäre, als er selbst.

Seitens eines Gremiumsmitglieds wurde auch angedacht, eine GmbH & Co. KG zu gründen, bei der die Gemeinde der Gesellschafter und beiden Vereine die Kommanditisten sein könnten, um diese von der Haftung freizustellen.

Auf den Einwand, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt über den Hallen-Bauantrag abgestimmt werden soll, obwohl noch keine Kosten vorliegen, antwortete 1. BGM Höß, dass es sich bei dem Bauantrag nur um ein Vorhaben und noch nicht um eine Vergabe handelt. Außerdem kann erst anhand einer Ausführungsplanung eine Kostenberechnung erstellt werden.

Der Satzungsentwurf ist ein Vorschlag, den, sofern er vom Marktgemeinderat abgesegnet wird, die beiden Vereine erhalten, um ebenfalls darüber abstimmen zu können.

1.BGM Höß versicherte auf Anfrage, dass trotz der Gründung einer GmbH jeder Verein aus Altenstadt Zugriff auf die Halle hat; dazu muss zu gegebener Zeit ein entsprechender Hallen-Belegungsplan erstellt werden.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass er die Gründung einer GmbH beabsichtigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung und Geschäftsordnung dem FVA und dem TSV zur Abstimmung vorzulegen.

Generationenstiftung Markt Altenstadt

Vorstellung der Jahresrechnung

Dem Gremium lagen die Bilanz und der Prüfungsbericht vor. Der Stiftungsvorsitzende und weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Eberhard Aspacher informierte darüber, dass die Stiftung gemäß dem Jahresabschluss-Bericht zum 31.12.2022 des Steuerberaters Dr. Reinhard Gawatz gut aufgestellt ist. Der Bericht hat die Prüfung durch Herrn Prof. Dr. Michael Birk gut bestanden.

Es ist geplant, dass die Generationenstiftung zukünftig auch die Jugend mit einem monatlichen Geldbetrag in Höhe von 50 € zu unterstützt. Weiterhin ist angedacht, ab dem kommenden Herbst die Mieten der fünf Betreuten Wohnungen um 10 % anzuheben.

Was Herrn Aspacher Sorgen bereitet, sind die hohen Kosten für den Gemeinschaftsraum der fünf Wohnungen. Die Mieter könnten stattdessen auch die Gastronomie oder den Raum in Haus Elfriede nutzen, um sich zu treffen. So könnte man evtl. aus diesem Raum eine sechste Wohnung einbauen, zumal nur eine Nasszelle fehlt, eine Küche ist ja bereits vorhanden.

Aufgrund der vorhandenen Rücklagen bei der Sparkasse und der Raiffeisenbank und den geplanten Abschluss eines Bausparvertrags zur Deckelung der Zinsen ist die Stiftung nach seinem Ermessen gut aufgestellt bestens vorbereitet für die nächsten Jahre.

Der Marktgemeinderat nahm die Jahresrechnung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

Änderung der Stiftungssatzung in Bezug auf das Alter der zu Wählenden

Der weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Eberhard Aspacher teilte mit, dass er den Antrag, dass das Maximalalter für die Wahl zum Stiftungsvorstand von 75 Jahren aufgehoben wird (§ 7 Abs. 1 Satzung der Generationenstiftung), nie gestellt hat, weswegen dieser Punkt sich erübrigte.

Sitzungsgelderhöhung Marktgemeinderat

Der weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Eberhard Aspacher hat einen schriftlichen Antrag gestellt, die Entschädigung für die Teilnahme an Sitzung des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse entsprechend der tariflichen Anpassung des öffentlichen Dienstes zu erhöhen.

1. BGM Wolfgang Höß verwies auf die Tischvorlage mit den aktuellen Zahlen aus den Nachbargemeinden und stellte fest, dass der Markt Altenstadt hier durchaus im Mittelfeld liegt. Aus diesem Grund schlug er vor, diesen Punkt bis zu den nächsten Haushaltsberatungen zu vertagen, auch wenn die Entschädigung von 30 € pro Sitzung oder sonstigem Ortstermin, Infoveranstaltung usw. und einer zusätzlichen Monatspauschale in Höhe von 20 € pro Marktgemeinderat bzw. 50 € pro Fraktionsvorsitzenden weit unter dem Mindestlohn liegt.

Herr Aspacher erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und zog seinen Antrag zurück. Jedoch moniert er, dass die Gemeinde bei der Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst um 10 % auch nicht gefragt wurde; diese Lohnerhöhung belastet die Gemeinde mehr, als die Erhöhung des Sitzungsgeldes für die Gemeinderäte es täte. Damit ein Ehrenamt etwas wert ist, sollte seiner Meinung nach hierfür auch mindestens der Mindestlohn gezahlt werden, zumal – wenn man gut vorbereitet sein will – pro Sitzung zu Hause noch eine bis zwei Stunden Zeit aufgebracht werden müssen.

Ein Mitglied des Marktgemeinderates meinte, es sei ungut, wenn ein Gremium selbst seine Entschädigung festsetzt; es wäre deshalb sinnvoll, gegen Ende der Legislaturperiode vom alten Gremium die Sitzungsgelder für die neue Legislaturperiode festzusetzen.

Der Marktgemeinderat beschloss abschließen einstimmig, den vorliegenden Antrag auf Sitzungsgelderhöhung zurückzustellen und im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 noch einmal darüber zu diskutieren.

Zuschussantrag für die Innenrestauration der Illereicher Kirche "Mariä Himmelfahrt"

Mit Schreiben vom 02.05.2023 (eingegangen per E-Mail am 05.06.2023) bat die Kirchenverwaltung und das ehrenamtliche Team der Innenrestauration den Markt Altenstadt um Unterstützung bei der Finanzierung der Maler- und Putzarbeiten im Innenbereich der Kirche Mariä Himmelfahrt in Illereichen. Dies auch im Hinblick darauf, dass Dorfgemeinschaften Heimat und Tradition sind und dazu die Vereine ebenso wie die Kirche gehören.

Die Gesamtkosten für die notwendigen Maßnahmen werden auf ca. 137.000 € geschätzt und werden, wenn sie nicht unmittelbar der Ertüchtigung der Putzdecke (Verkehrssicherheit) dienen, von der Diözese Augsburg nicht bezuschusst.

Durch verschiedene Aktionen des Teams Innenrestauration und Geldern von Sponsoren stehen den Gesamtkosten im Moment insgesamt rund 68.248 € Spendengelder gegenüber.

Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Kirchenverwaltung für diese Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, gedeckelt auf 14.000 €, zu gewähren.

Weiterer Umgang mit defekten Geschirrmobilen des Marktes Altenstadt

Der Markt Altenstadt besitzt zwei Geschirrmobil-Anhänger mit insgesamt drei Geschirrspülmaschinen, die jedoch aufgrund Frosteinwirkung alle kaputt und nicht mehr reparabel sind. Ein Bürger, der die Geschirrmobile im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung für den Markt Altenstadt verwaltete, musste aufgrund der Defekte mehrmals zu den Festen anfahren, was zusätzliche Kosten (Fahrtkosten und Arbeitsstunden) verursachte. Die durch die Vermietung des Geschirrmobils anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Jahr 2022 standen den Einnahmen in Höhe von 696,90 € Kosten in Höhe von 1.954,99 € (= 469,99 € Arbeitsstunden und Fahrtkosten+1.428 € Garagenmiete + 53,50 TÜV) gegenüber. Der Verlust belief sich auf 1.201,09 €. In den Jahren 2021 und 2020 fanden wegen Corona keine Vermietungen statt. Im Jahr 2019 waren die Einnahmen mit 3.075,09 € um 889,59 € höher als die Ausgaben mit 2.185,50 €. In diesen Summen sind die Personalkosten in Höhe von ca. 10 €/Verleihung für die Rathausverwaltung noch nicht mit eingerechnet.

Alle Vereine aus der VG konnten bisher die Geschirrmobile zum vergünstigten Preis mieten. Jedoch nutzten dieses Angebot im Jahr 2022 lediglich zwei Vereine aus Altenstadt, im Jahr 2019 vier.

Nachdem es sich bei der Vermietung des Geschirrmobils um keine Pflichtaufgabe des Marktes Altenstadt handelt, schlug die Verwaltung vor, die Geschirrmobile zu veräußern. Seitens des bisherigen Geschirrmobil-Verwalters sowie von einem weiteren Bewerber wurde ein Kaufinteresse für den kommerziellen Gebrauch geäußert. Außerdem hat der Verein der Lindenbaumfreunde sein Interesse an den Geschirrmobilen angemeldet und auch signalisiert, dass eine Unterbringungsmöglichkeit besteht.

Nach einer ausführlichen Beratung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, die beiden Geschirrmobil-Anhänger inklusive der Geschirrkisten sowie der Zelte usw. kostenlos dem Verein der Lindenbaumfreunde e. V zu überlassen. Es wurde jedoch zur Auflage gemacht, dass die ortsansässigen Vereine das Recht haben, diese Dinge gegen eine entsprechende Gebühr auszuleihen.