Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 11.06.2026:
| • | Erneuerung der Heizungsanlage im Bauhofgebäude (Blücherstraße 4) |
| Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Dossenberger aus Altenstadt, gemäß Angebot in Höhe von 16.714,98 € brutto vergeben. | |
| • | Vergaben Schulturnhalle Altenstadt (Schulplatz 1) |
| Folgende Gewerke wurden, jeweils einstimmig, wie folgt vergeben: | |
| • | Ausbau Sportboden: |
| Den Auftrag erhielt der günstigste Bieter, die Firma Jakob Baur aus Balzheim, gemäß Angebot in Höhe von 23.475 € brutto. | |
| • | Einbau neuer Sportboden: |
| Dieser Auftrag ging ebenfalls an den günstigsten Bieter, die Firma Eversports aus Berlin, gemäß Angebot in Höhe von 107.238,93 € brutto. | |
| • | Gerätehülsen |
| Der Auftrag wurde, gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 8.847,77 € brutto, an die Firma Wallenreiter Sportgeräte aus Augsburg vergeben. | |
| • | Schreinerarbeiten |
| Den Auftrag für die Isolierung der Wandnischen und Wandverkleidung erhielt die Firma Fendt aus Untrasried, gemäß Angebot in Höhe von 18.990,97 € brutto. | |
| • | Anschluss Fußbodenheizung |
| Der Auftrag wurde, gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 14.718,16 € brutto, an die Firma Dossenberger aus Altenstadt vergeben. | |
Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft. Der sogenannte „Bau-Turbo“ ist eine Sonderregelung, dessen Ziel es ist, kommunale Verfahren zu entlasten, Planungen zu beschleunigen und Wohnraum schneller verfügbar zu machen.
Herr Krug und Frau Santoni vom Planungsbüro Sieber Consult informierten den Marktgemeinderat über die Folgen des Bau-Turbos. Hierüber ergab sich eine längere Diskussion. Der Marktgemeinderat plant zu diesem Thema eine Klausur zur Erarbeitung eines Kriterienkatalogs.
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Aufbau von zwei Dachgauben; Energetische Sanierung und Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau einer Wohnung, Fl.Nr. 173/3 Gemarkung Untereichen (Schneidergangweg 18)
Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.Nr. 1226/77 Gemarkung Altenstadt (Am Mühlbach 4)
Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen und stimmte der Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung/Grundflächenzahl um 0,3 zu.
Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Carport; Nachtragsplanung: Errichtung von 3 statt 2 Wohnungen, Grundrissänderung im EG, Anbau eines Balkons im OG, Änderung der Dachneigung, Tausch der Doppelgarage mit dem Carport; Nachtragsplanung: Änderung der Garage und des Zugangs zum Gebäude, Fl.Nr. 91 Gemarkung Untereichen (Weidenweg 6)
Der Marktgemeinderat erteilte mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen zu der 2. Nachtragsplanung. Den bisherigen Befreiungen vom Bebauungsplan sowie den neu beantragten Befreiungen hinsichtlich Situierung der Garage und Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
Errichtung einer einfachen Holzhalle als Schlechtwetterarbeitsplatz für Waldarbeiter und Errichtung von 2 Stellplätzen, Fl.Nr. 1837 Gemarkung Altenstadt (Illereicher Wald)
Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Am 4. Juni 2026 wurden infolge eines Gewitters an einer Linde in der Friedhofstraße zwei größere Äste abgerissen. Durch den Astbruch entstand unter anderem ein Schaden an einem Grabstein. Aus Gründen der Sicherheit wurde der betroffene Baum anschließend vollständig entfernt.
Zur Beurteilung der verbleibenden Linden wurde ein Baumgutachter hinzugezogen. Nach dessen fachlicher Einschätzung sind die noch vorhandenen Bäume derzeit standsicher. Eine unmittelbare Notwendigkeit zur Fällung der verbleibenden Linden besteht daher aus fachlicher Sicht nicht. Der Gutachter wies jedoch darauf hin, dass sich die Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit grundsätzlich auf übliche Witterungsverhältnisse bezieht. Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen wie Stürmen oder starken Gewittern kann auch bei grundsätzlich verkehrssicheren Bäumen ein Astbruch nicht ausgeschlossen werden.
An der südlichsten Linde wurde bereits eine Schalltomographie durchgeführt. Dabei wurden Anzeichen einer Stammfäule festgestellt. Nach Aussage des Baumgutachters ist ein gewisser Anteil an Fäule – abhängig von der Vitalität des Baumes sowie dem Verhältnis zwischen Stammquerschnitt und Kronengröße – durchaus tolerierbar und führt nicht zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Zur weitergehenden Beurteilung empfahl der Gutachter, gegebenenfalls auch bei den übrigen Linden eine Schalltomographie durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 800 € je Baum.
Vor diesem Hintergrund diskutierte der Marktgemeinderat, ob die verbleibenden Linden aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie im Hinblick auf die sensible Lage im Bereich von Grundschule, Friedhof und Hausarztpraxis langfristig ersetzt werden sollen. Darüber hinaus könnte durch eine einheitliche Ersatzpflanzung ein geschlossenes Erscheinungsbild der Baumreihe wiederhergestellt werden.
Abschließend wurde mit 4 Gegenstimmen beschlossen, die verbleibenden Linden entlang der Friedhofstraße fällen zu lassen. Weiterhin wurde der Bauhof beauftragt, eine geeignete Ersatzbepflanzung vorzubereiten und umzusetzen.
Laut der Einrichtungsleiterin ist die Parkplatzsituation im Kindergarten Filzingen nicht ausreichend. Seit ca. 20 Jahren ist die Situation so, dass die Mitarbeiter auf einem gegenüberliegenden Privatgrund parken, was nach Aussage des Grundstückseigentümers für ihn auch weiterhin kein Problem darstellt. Allerdings kann es hin und wieder vorkommen, dass aus privaten Gründen an manchen Tagen nicht genügend Parkplätze für alle Erzieherinnen zur Verfügung stehen. Ebenfalls stehen auf dem Kindergartengrundstück, vor den Garagen des Mieters im 1. Obergeschoß, Stellplätze zur Verfügung.
In der sich anschießenden Diskussion kristallisierte sich heraus, dass die schön bepflanzte Grünfläche nördlich des Kindergartens bestehen bleiben soll.
Der Antrag auf Herstellung von Parkplätzen nördlich des Kindergartens wurde deswegen mit 0 :17 Stimmen abgelehnt.
In Herrenstetten wird seitens der Einrichtungsleiterin die Herstellung von Parkplätzen auf dem Vorplatz des Kirchenhangs gewünscht, da das Parken vor der Sanierung des Kirchenhangs dort möglich war. Seit der Hangsanierung sind dort keine Parkplätze mehr ausgewiesen. Die Eltern parken zum Bringen und Holen ihrer Kinder teilweise auf dem Gehweg, was jedoch zu Strafzetteln führt. Die Straße selbst ist vor allem im Kurvenbereich zu eng, um dort zu Parken, da sonst keine größeren Fahrzeuge mehr vorbeikommen.
Nach einer ausführlichen Beratung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, sowohl das Parken entlang der Bergenstetter Straße vor dem Kindergarten als auch auf dem Vorplatz des Kirchenhangs prüfen zu lassen und nochmals zur Entscheidung vorzulegen.