1. BGM Wolfgang Höß informierte über folgende, in der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.06.2023 gefassten Beschlüsse:
| • | Vergaben von vier Haustüren für die Gemeindewohnblöcke Bahnhofsbrühl 4/ 6 und 12/14 |
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| Der Auftrag für die Segmentbogentüren aus heimischer Esche oder Eiche wurde an den zweitgünstigsten Bieter, die Firma Fischer aus Untereichen, gemäß Angebotspreis in Höhe von 22.848,00 € vergeben. Der günstigste Bieter kam nicht zum Zug, da dieser die Türen aus Tropenholz und nicht mit Segmentbögen angeboten hat. |
| • | Vergabe der Gerüstbau- und Fassadenarbeiten Gemeindewohnblock Mitterfeldstraße 25 |
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| Den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten erhielt der kostengünstigste Bieter, die Firma Paul aus Westerheim, mit einer Angebotssumme in Höhe von 7.311,06 €. |
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| Die Fassaden-Malarbeiten wurden ebenfalls an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Vetter aus Erolzheim, gemäß Angebot in Höhe von 18.768,09 € brutto, vergeben. |
| • | Vergabe Fachplaner Bauphysik Alte Bleiche |
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| Aufgrund der Empfehlung des Architektenbüros Beer Bembé Dellinger wurde der Auftrag an den zweitgünstigsten Bieter, das Büro Möhler + Partner aus Augsburg, erteilt. Die Angebotssumme liegt bei 25.673,06 € brutto. |
| • | Zukünftige Nutzung der Parkplätze nördlich und westlich des Rathauses |
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| Die Verwaltung wurde mit der Überplanung (Strukturierung) der beiden Parkplätze beauftragt. |
| • | Abschluss eines Bausparvertrags |
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| Es wurde beschlossen, bei der LBS -Bausparkasse der Sparkassen- einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 1.000.000 € abzuschließen. |
Die Landschaftsarchitekten Petra Walser stellte ihren überarbeiteten Freianlagenplan für den Katholischen Kindergarten „Zum Guten Hirten“ und die Kinderkrippe des Marktes Altenstadt dem Gremium vor. Wunschgemäß wurde aus den verschiedenen Entwurfsplanungen ein Konzentrat gebildet. Auch die Anregungen der Polizei bezügl. der Parkplatzsituation wurden berücksichtigt. Dieser Plan stellt nun auch die Grundlage für die mittel- und langfristige Umsetzung dar.
Die erste Umsetzung muss im Spielbereich der neuen Gruppe für den Bereich U2-U4 erfolgen. Hier wird die vorhandene Nestschaukel eingebaut, ein Rundfahrweg entsteht und das Niedrigklettergerüst wird versetzt. Der Kindergarten erhält dann das o.g. Klettergerüst, die Schaukel bleibt bestehen und ein Erschließungsweg wird auf der Westseite installiert. Das Nebengebäude wird längsorientiert gestaltet. Die neue Stellplatzanordnung im vorderen Krippenbereich sieht 8 Stellplätze mit einer Breite von 2,75 m vor.Frau Walser führte aus, dass die Maßnahmen der Priorität 1 mit ca. 202.000 € kalkuliert sind, wobei durch die Eigenleistung des Bauhofes bestimmt eine Kostensenkung möglich ist.
Herr Krug von Sieber Consult GmbH erläutert kurz die eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom 04.05.2023 sowie die dazugehörigen Beschlussvorschläge. Im Anschluss daran fasste der Marktgemeinderat Altenstadt folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat des Marktes Altenstadt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.05.2023 zu eigen.
2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.06.2023. Die Änderungen beschränken sich auf redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt
3. Die Einbeziehungssatzung "Zeppelinstraße" in der Fassung vom 22.06.2023 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.
Der Eigentümer der Flurstücke 668/1 & 668/3 hat den Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Bauhof“ gestellt. Hintergrund war die Versagung der Baugenehmigung seines Bauantrags eines Gartenschuppens.Grund für die Ablehnung war, dass der Schuppen teilweise im Außenbereich liegen würde und keine Privilegierung vorliegt.
Der Marktgemeinderat Altenstadt entschied, dass vor einer Entscheidung über den Antrag die Zustimmung der Nachbarschaft zu klären ist. Des Weiteren soll ein Planer zur Prüfung hinzugezogen werden, ob die Erweiterung aufgrund der Abstandsflächenregelung überhaupt möglich ist, und ob die tatsächliche Bauausführung den Planunterlagen entspricht.
Die seinerzeit vorgesehenen Öko-Ausgleichsfläche für das o. g. Gewerbegebiet soll getauscht werden. In den Bebauungsplanentwurf wird anstatt der externen Ausgleichsfläche Grundstück Flur-Nr. 1095, Gemarkung Filzingen neu das Grundstück Flur-Nr. 2101, Gemarkung Herrenstetten, Markt Altenstadt festgesetzt.
Die Marktgemeinderäte Albert Merk und Ernst Ehrmann stellten den Antrag, im Baugebiet „Bei den sechs Linden“ ein Nahwärmenetz aufzubauen und eine Verpflichtung zum Anschluss daran an die Grundstücke zu koppeln. In seinen Ausführungen wies MGR Ernst Ehrmann nicht nur auf das geplante Baugebiet hin, sondern forderte auch für das gesamte Gemeindegebiet eine Nutzung der erneuerbaren Energien. Das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung verbessert seiner Meinung nach die Bedingungen für gemeinsame Wärmekonzepte, z.B. Fernwärme, die Straßen, Ortsteile und ganze Gemeinden versorgen könnten. Als Quellen stünden Großwärmepumpen, Solar oder Geothermie, Blockheizkraftwerke oder Abwärme zur Verfügung.
In der geplanten Erweiterung des Baugebiets könnte die gesamte Infrastruktur für ein Wärmenetz im Rahmen der Erschließung mit verlegt werden. Längerfristiges Ziel wäre der gesamte Ausbau des Ortsteils Illereichen. Er könnte sich sogar vorstellen, dass eine Fernwärmeleitung aus dem MHKW Weißenhorn in Verbindung mit Biogasanlagen durch das Rottal die Gemeinden bis nach Kellmünz mit Energie versorgen könnten. Lt. 1. BGM Wolfgang Höß ist ein solcher Grundsatzbeschluss grundsätzlich sehr zu begrüßen und sendet auch ein wichtiges Signal. Jedoch gilt es zu bedenken, dass für den Markt Altenstadt im Moment noch an einem Wärmekonzept für die Gesamtgemeinde gearbeitet wird. Nach weiterer Diskussion fasste 1. BGM Wolfang Höß zusammen, die Verwaltung beauftragt, bei den Betreibern der Biogasanlagen im Gemeindegebiet das Interesse abzufragen, Energie in Form von Wärme oder Strom für die gemeindliche Versorgung einzubringen.
Der Marktgemeinderat beschloss, dem Tennisclub Altenstadt die für die notwendige Überprüfung des vereinseigenen Defibrillators auf dem Tennisgelände entstandenen Kosten zu 10 % als Zuschuss zu gewähren (= 69,44 €). Falls der Defibrillator der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, kann ein 50 %iger Zuschuss gewährt werden.
1. BGM Wolfgang Höß begrüßte zu diesem Punkt die Herren Dellinger und Hiller vom Büro Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH aus Augsburg.
Herr Dellinger erläuterte, dass dem Erlanger Haus die Stilelemente wiedergegeben werden sollen. Im Erdgeschoss würden Räume für die Jugend geschaffen. Der Zugang wäre von Osten möglich, so dass dieser nicht über die Straßenseite erfolgen muss. Das Gebäude der Fahrschule würde abgerissen, so dass hier die Parkierung erfolgen könnte. In der Alten Bleiche würden im EG ein Foyer, ein WC sowie der Veranstaltungsraum entstehen. Ein Aufzug muss zur Barrierefreiheit eingebaut werden. Im OG der Alten Bleiche könnten Ausstellungsräume geschaffen werden, während das OG im Erlanger Haus den Vereinen zur Verfügung gestellt werden könnte. Außerdem bestünde die Möglichkeit, das Dachgeschoss für zwei Wohnungen als Notunterkünfte ausbauen zu lassen.