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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung „Lindenmahd – 2. Erweiterung“, Markt Altenstadt

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Markt Altenstadt hat am 7. Oktober 2021 beschlossen, für den Bereich „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der A7 im Westen und der St 2031 im Osten, südlich des bestehenden Gewerbegebietes Lindenmahd im Ortsteil Filzingen in einer Nord-Südausdehnung von ca. 110 m. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann dem neben-stehenden Lageplan entnommen werden. Wesentlicher Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen anstatt Flächen für die Landwirtschaft. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufgestellt.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 9. Februar 2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 9. Februar 2023 gebilligt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ im Ortsteil Filzingen und die Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 9. Februar 2023 sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus des Marktes Altenstadt (zugleich Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt), Zimmer 15 (1. OG), Anschrift: Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt,

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

öffentlich aus.

Die Veröffentlichung erfolgt von Freitag, 4. August 2023 bis einschließlich Freitag, 8. September 2023.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus des Marktes Altenstadt rat-haus@altenstadt-vg.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Stellungnahme zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Lindenmahd- 2. Erweiterung“, Markt Altenstadt.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altenstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das eben-falls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Altenstadt, den 27. Juli 2023
Gez.: Wolfgang Höß, Erster Bürgermeister