Lageplan, ohne Maßstab
Der Markt Altenstadt hat am 7. Oktober 2021 beschlossen, für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lindenmahd- Erweiterung, OT Filzingen“ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Mit diesem Bebauungsplan wird planungsrechtlich das Gewerbegebiet Lindenmahd im Ortsteil Filzingen zwischen der A7 im Westen und der St 2031 im Osten nach Süden erweitert. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt. Die Bauleitplanung betrifft die Grundstücke Flur-Nr. 1124/2, 1125/9, 1125/8, 1124/6, 1125/10, 1125/12, 1125/11 vollständig sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nrn. 1123, jeweils Gemarkung Filzingen sowie die Ausgleichsflächen Grundstücke Flur-Nrn. 1782 und 1783 (Teilfläche), Gemarkung Herrenstetten, Markt Altenstadt und Grundstück Flur-Nr. 2101 (Teilfläche), Gemarkung Herrenstetten, Markt Altenstadt.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 9. Februar 2023 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 9. Februar 2023 gebilligt. Mit Beschluss vom 13. Juli 2023 hat der Marktgemeinderat in Ergänzung beschlossen, die ursprünglich vorgesehene externe Ausgleichsfläche zu tauschen.
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Lindenmahd- Erweiterung, OT Filzigen“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 9. Februar 2023 sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus des Marktes Altenstadt (zugleich Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt), Zimmer 15 (1. OG), Anschrift: Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. |
öffentlich aus.
Die Veröffentlichung erfolgt von Freitag, 4. August 2023 bis einschließlich Freitag, 8. September 2023.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus des Marktes Altenstadt rathaus@altenstadt-vg.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Lindenmahd- Erweiterung, OT Filzigen“, Markt Altenstadt.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altenstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lindenmahd - Erweiterung, OT Filzingen“, Markt Altenstadt | Kling Consult GmbH, Krumbach, 9. Februar 2023 | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
| Schallgutachten Gewerbelärm zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“, Markt Altenstadt | Kling Consult GmbH, Krumbach, 6. April 2022 | Gewerbelärm |
| Schalltechnische Begutachtung Straßenverkehrslärm „Errichtung eines Lärmschutzwalles entlang der A 7 bei Filzingen, Markt Altenstadt“ | Kling Consult GmbH, Krumbach,14. November 2011 | Straßenverkehrslärm |
| Baugrundgutachten zur Bauleitplanung „Erweiterung Gewerbegebiet Lindenmahd, OT Filzingen, Markt Altenstadt“, | Kling Consult GmbH, Krumbach,16. März 2022 | Baugrundverhältnisse, Versickerungsfähigkeit des Untergrundes |
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
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| Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim, Schreiben vom 19. Dez. 2022 | Stickstoffeintrag Ausgleichsfläche |
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| Bayerischer Bauernverband, Günzburg, Schreiben vom 22. Dez. 2022 | Nachbarschaft Ausgleichsfläche – landwirtschaftlicher Betrieb |
| Landratsamt Neu-Ulm, FB 31, Schreiben vom 22. Dez. 2022 |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.