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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lindenmahd - Erweiterung, OT Filzingen“, Markt Altenstadt

Lageplan, ohne Maßstab

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Markt Altenstadt hat am 7. Oktober 2021 beschlossen, für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lindenmahd- Erweiterung, OT Filzingen“ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Mit diesem Bebauungsplan wird planungsrechtlich das Gewerbegebiet Lindenmahd im Ortsteil Filzingen zwischen der A7 im Westen und der St 2031 im Osten nach Süden erweitert. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt. Die Bauleitplanung betrifft die Grundstücke Flur-Nr. 1124/2, 1125/9, 1125/8, 1124/6, 1125/10, 1125/12, 1125/11 vollständig sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nrn. 1123, jeweils Gemarkung Filzingen sowie die Ausgleichsflächen Grundstücke Flur-Nrn. 1782 und 1783 (Teilfläche), Gemarkung Herrenstetten, Markt Altenstadt und Grundstück Flur-Nr. 2101 (Teilfläche), Gemarkung Herrenstetten, Markt Altenstadt.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 9. Februar 2023 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 9. Februar 2023 gebilligt. Mit Beschluss vom 13. Juli 2023 hat der Marktgemeinderat in Ergänzung beschlossen, die ursprünglich vorgesehene externe Ausgleichsfläche zu tauschen.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Lindenmahd- Erweiterung, OT Filzigen“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 9. Februar 2023 sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im Rathaus des Marktes Altenstadt (zugleich Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt), Zimmer 15 (1. OG), Anschrift: Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

öffentlich aus.

Die Veröffentlichung erfolgt von Freitag, 4. August 2023 bis einschließlich Freitag, 8. September 2023.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus des Marktes Altenstadt rathaus@altenstadt-vg.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Lindenmahd- Erweiterung, OT Filzigen“, Markt Altenstadt.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altenstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Altenstadt, den 27. Juli 2023
Gez.: Wolfgang Höß, Erster Bürgermeister