Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt hat in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen. Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen in der Zeit vom 31.07. bis 06.08.2023 im Rathaus Altenstadt, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ab 07.08.2023 bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Altenstadt, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 14.07.2023 (Az. 21-9411.11/P) die Prüfung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplans 2023 bestätigt.
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG, sowie Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden im
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | auf nunmehr verändert |
| Verwaltungshaushalt | ||||
| - die Einnahmen | 40.100 € | 62.800 € | 1.999.900 € | 1.977.200 € |
| - die Ausgaben | 2.800 € | 25.500 € | 1.999.900 € | 1.977.200 € |
| Vermögenshaushalt | ||||
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| gegenüber bisher | auf nunmehr verändert |
| - die Einnahmen | 40.000 € | 0 € | 93.300 € | 133.300 € |
| - die Ausgaben | 40.000 € | 0 € | 93.300 € | 133.300 € |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage (VG)
• Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 von bisher 1.627.000,00 € auf nunmehr 1.564.200,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
• Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 7.789 Einwohner festgesetzt.
• Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner von bisher 208,88 € auf 200,82 € festgesetzt.
(2) Umlage Vermögenshaushalt
Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.