Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Anträge jetzt stellen!
Die Vereine/Gruppen/Kirchen werden gebeten, ihre Zuschussanträge für die Kinder-/Jugendarbeit für das laufende Jahr bis spätestens 30.09.2023 beim Markt Altenstadt einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!
Die Antragsformulare sind im Rathaus Altenstadt oder auf der Internetseite des Marktes Altenstadt (https://www.altenstadt-iller.de/freizeit-und-tourismus/unsere-vereine/antrag-auf-bezuschussung-der-kinder-und-jugendarbeit/) erhältlich.
Die Förderung beträgt pro Kind/Jugendlichem 13 €. Der Förderbeitrag wird nur auf Antrag an alle Vereine und Organisationen im Bereich des Marktes Altenstadt nach folgenden Kriterien ausgezahlt:
- Höchstalter zur Gewährung des Zuschusses: 18 Jahre. Dabei gilt als Stichtag der 30.06.
- Der Zuschuss wird nur auf Antrag für das jeweils laufende Haushaltsjahr gewährt.
- Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein/Organisation.
- Dem Antrag ist eine Liste mit den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Kinder/Jugendlichen beizulegen.