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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2024
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Nachrichten auswärtiger Stellen - Am Anfang

Info zu Wespen, Bienen und Hornissen

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr immer wieder Anfragen ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden.

Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die Technische Hilfe, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt und nicht in der notwendigen Eile durch Dritte geleistet werden kann.

Daher darf die Beseitigung eines Wespen- oder Hornissennestes nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt eine konkrete Gefahr durch das Wespennest vor.
  2. Es kann nicht in der notwendigen Eile durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.
  3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.

Es ist kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.

Beratung:

Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm steht während der Öffnungszeiten Mo – Mi 07:30 – 12:30 Uhr, Do 07:30 -17:30 Uhr und

Freitag 07:30 – 12:30 Uhr zur Beratung zur Verfügung.

Tel. 0731 7040-0

Ausführliche Informationen sind unter

http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/insektenundspinnen/hautfluegler/wespenundhornissen/

http://www.aktion-wespenschutz.de/

oder

http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_78_wespen_hornissen.pdf

zu finden.

Bildquelle: PIXABAY