Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr immer wieder Anfragen ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden.
Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die Technische Hilfe, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt und nicht in der notwendigen Eile durch Dritte geleistet werden kann.
Daher darf die Beseitigung eines Wespen- oder Hornissennestes nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Es ist kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.
Beratung:
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm steht während der Öffnungszeiten Mo – Mi 07:30 – 12:30 Uhr, Do 07:30 -17:30 Uhr und
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr zur Beratung zur Verfügung.
Tel. 0731 7040-0
Ausführliche Informationen sind unter
http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/insektenundspinnen/hautfluegler/wespenundhornissen/
http://www.aktion-wespenschutz.de/
oder
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_78_wespen_hornissen.pdf
zu finden.
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