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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Was Gartenbesitzer beim Bau eines Brunnens zur Gartenbewässerung beachten müssen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Herstellung eines privaten Schlag- oder Rammbrunnens zur Bewässerung des Hausgartens im Landratsamt Neu-Ulm vier Wochen im Voraus angezeigt werden muss (§ 49 WHG, Art 30 BayWG).

Das Formular für die Anzeige zur Errichtung eines Gartenbrunnens ist zum Beispiel im Internetauftritt des Landratsamts Neu-Ulm unter dem Suchbegriff „Brunnenbau“ unter Formular abrufbar.

Bei Fragen können Sie sich direkt an das Landratsamt Neu-Ulm wenden (Frau Holzheu, Telefon 0731 7040-35104). Nach Erhalt der Zustimmung des Landratsamts kann mit dem Brunnenbau begonnen werden.

Erlaubnisfrei, das heißt nur mit einer Anzeige beim Landratsamt wie oben beschrieben, kann das Gießen von Nutz- und Zierpflanzen erfolgen (Gemüse, Obst, Blumen). Eine anderweitige Nutzung, zum Beispiel Rasenbewässerung oder Poolfüllung, ist nicht erlaubt und das Grundwasser ist sparsam und bewusst zu nutzen.