Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Geh- und/oder Radwegen und Straßen sowie Sichtdreiecke wie folgt freizuschneiden:
Auch im Bereich von Straßenlampen sowie Verkehrs- und Straßennamenschildern ist der Bewuchs so weit zurückzuschneiden, dass die Leuchtfunktion erfüllt bzw. die Beschilderung mühelos gelesen werden kann.
Nachdem bei Unfällen und Sachbeschädigungen die Grundstückseigentümer haften, können diese durch pflichtbewusstes Handeln mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich dadurch viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.
Die Rodung von Hecken, Sträuchern und Bäumen darf laut Naturschutzgesetz nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.
Einige Maßnahmen dürfen aber das ganze Jahr über durchgeführt werden. Dies sind:
Bei Fragen zum Gehölzschnitt kann der Fachberater des Landkreises Neu-Ulm, Herr Rudolf Siehler (Tel. 0731 7040-4307, E-Mail: rudolf.siehler@lra.neu-ulm.de) zu Rate gezogen werden.