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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 11.07.2024

Bauanträge und Information über Genehmigungsfreistellungen

Genehmigungsfreistellung für Anbau Wohnhaus, Fl.Nr. 980/3, Gemarkung Filzingen (Blütenstraße 21)

Für das beantragte Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 26.04.2024 eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

Genehmigungsfreistellung Energetische Sanierung und Umbau einer Dachgeschosswohnung, Fl.Nr. 26/2, Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 8)

Für das beantragte Bauvorhaben wurde mit Schreiben vom 09.07.2024 eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

Genehmigungsfreistellung Wohnhausneubau, Fl.Nr. 81/5, Gemarkung Herrenstetten (Hasenweide 3)

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „An der Untereicher Straße“ in Herrenstetten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Verwaltung wird deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchführen.

Neubau Garage, Fl.Nr. 81/5, Gemarkung Herrenstetten (Hasenweide 3)

Aufgrund der bestehenden Topographie kann die mittlere Wandhöhe der Garage an der Grenze von 3,00 m nicht eingehalten werden. Diese liegt laut Antrag bei 3,30 m. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss stimmte der beantragten isolierten Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu.

Einbau einer Wohnung in bestehendes Gebäude (PKW-Doppelgarage), Fl.Nr. 1799/73, Gemarkung Altenstadt (Kaulastraße 22)

Im Jahr 2000 hat der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen zum damals gestellten Tekturantrag nicht erteilt, da die Kniestockhöhe von 50 auf 80 cm erhöht wurde, die Dachneigung von 30 auf 35 Grad erhöht wurde und die Außenmaße und Abstandflächen nicht eingehalten wurden. Des Weiteren wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass einer späteren evtl. Nutzung für Wohnzwecke nicht zugestimmt wird. Das Landratsamt hat den Tekturantrag dennoch genehmigt.

Die Verwaltung hatte nun Kenntnis erlangt, dass das Dachgeschoss des Gebäudes ausgebaut wird. Der Antragsteller wurde aufgefordert einen Bauantrag einzureichen. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss missbilligte ausdrücklich die Entstehung und Vorgehensweise des Antragstellers. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag wurde einstimmig verweigert. Das Landratsamt Neu-Ulm wird aufgefordert, den Rückbau auf den genehmigten Zustand zu vollziehen.

Neubau/Anbau eines Sommergarten, Fl.Nr. 70/7, Gemarkung Untereichen (Ziegelweg 5)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aichheimstraße Untereichen wird hinsichtlich der Dachneigung eine Befreiung erteilt.

Neubau eines Carports und Anbau eines Balkons (OG) mit Außentreppe am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 15, Gemarkung Herrenstetten (Drosselweg 5)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.Nr. 1284/1, Gemarkung Herrenstetten (Nähe Aussiedlerhof)

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es liegt eine Privilegierung für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb vor. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Formlose Bauvoranfrage Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 8/3, Gemarkung Herrenstetten (Bergenstetter Straße 1)

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Grundstück dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen sind. Grenzabstände, Abstandflächen, usw. ergeben sich somit aus den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften. Nach kurzer Diskussion konnte festgehalten werden, dass grundsätzlich nichts gegen den Abbruch des bestehenden Wohn- und Stallgebäudes und der Neubebauung spricht. Die Situierung des Gebäudes und der Garagen bedürfen allerdings der Klärung, evtl. über eine nochmalige formlose Bauvoranfrage. Danach könnte ein förmlicher Bauantrag gestellt werden.

Einbau einer Schleppdachgaube in bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 1388/2 Gemarkung Altenstadt (Bärringer Straße 4)

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Blumenweg. Eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wie beantragt war deshalb nicht möglich.

Insofern muss der Antragsteller darauf hingewiesen und aufgefordert werden, den Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde hinsichtlich Dachneigung und max. Gaubenlänge befreit.

Abbruch Lagerschuppen, Umbau und energetische Sanierung Wohn- und Geschäftshaus (neu 4 WE) mit NÄ der Gewerbeeinheit im EG zu einer Wohnung und Ausbau des 2. DG zu einer Wohnung, Fl.Nr. 1219, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 75)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung nach der Sanierungssatzung. Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung (8 anstatt 10 Stellplätze) wurde zugestimmt. Bzgl. der Gestaltung des Gebäudes wurde darauf hingewiesen, dass das Vorhaben unter den Ensembleschutz fällt. Dem Antragsteller wurde angeraten, eine Beratung und ggf. Bezuschussung über das kommunale Fassadenprogramm in Anspruch zu nehmen.

Vorstellung der ILE Iller-Roth-Biber zur Weiterführung des LEADER-Projekts "Rundwanderwege zum Thema 'Wald und Wasser erleben'“

Der Markt Altenstadt ist zwar nicht Mitglied der ILE, wurde jedoch trotzdem einbezogen, da die umliegenden Gemeinden involviert sind. 1. BGM Wolfgang Höß bezog sich auf die Präsentation der Rundwanderwege und hält dies grundsätzlich für eine sinnvolle Sache. Dies fand auch im Gremium ebenfalls Zustimmung.

Antrag auf Umwidmung des Schulweges im OT Untereichen in eine Spielstraße

Aus dem Antrag konnte entnommen werden, dass aufgrund der Anfahrt zum Kindergarten sowie zu den Glascontainern das Verkehrsaufkommen entsprechend gestiegen sei und die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten werde. Hieraus können Gefahren für die Kinder vom Kindergarten als auch vom Spielplatz entstehen. Des Weiteren wurde ausgeführt, dass durch die mangelnden Gehwege sich generell die Kinder fußläufig, mit dem Dreirad, Laufrad sowie mit dem Fahrrad auf der Straße bewegen. Herr Nothelfer, Leiter des Hauptamtes, erläuterte sehr ausführlich die rechtliche Situation und die daraus resultierenden Möglichkeiten.

In der sich anschließenden Diskussion wurde der Standort der Glascontainer hinterfragt. Wenn diese versetzt werden, würde sich auch das Verkehrsaufkommen verringern. Auch weitere Stellplätze könnten dann generiert werden. Der Bau- Werks- und Umweltausschuss sah keine Notwendigkeit, die Verkehrsanordnung zu ändern und beauftragte die Verwaltung, einen alternativen Standort für die Recyclingcontainer zu suchen.

Flächennutzungsplanänderung "Schlossberg" der Stadt Illertissen; frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss äußerte dazu keine Anregungen und Bedenken. Da der Markt Altenstadt von dieser FNP-Änderung nicht betroffen ist wurde darum gebeten, am weiteren Verfahren nicht beteiligt zu werden.

Flächennutzungsplanänderung "Flugplatz" der Stadt Illertissen; frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Auch hier wurden keine Anregungen und Bedenken geäußert. Der Markt Altenstadt hat darum gebeten, am weiteren Verfahren nicht beteiligt zu werden.