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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Die Mitarbeiterinnen des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt bitten Sie, vor Beginn der Reisezeit Ihren Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.

Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert, sie müssen neu beantragt werden. Die Beantragung ist nur persönlich beim Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt möglich. Dazu ist die Vorlage eines aktuellen, digitalen, biometrischen Passbildes (QR-Code) notwendig. Außerdem ist ein Fingerabdruck-Scan erforderlich.

Aufgrund europäischer Vorgaben müssen auch alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Der bisher bekannte Kinder-Reisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Die bereits ausgestellten Kinder-Reisepässe behalten allerdings bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Für Kinder jeglichen Alters kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt und ausgestellt werden. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen bei Grenzübertritten insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.

Zur Beantragung eines Reispasses oder Personalausweises für Kinder ist folgendes zu beachten:

Es muss eine von allen Sorgeberechtigten unterzeichnete Zustimmungserklärung vorliegen (Formular im Rathaus Kellmünz und Altenstadt erhältlich.). Bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgeerklärung ebenfalls vorgelegt werden.

Ab dem 6. Lebensjahr müssen die Kinder zur Beantragung des Reisedokuments persönlich mit zur Behörde kommen, da ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke gescannt werden müssen und ab dem 10. Lebensjahr eine Unterschrift geleistet werden muss.

Ein Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € und gilt sechs Jahre; ab dem 24. Lebensjahr gilt der Reisepass zehn Jahre und kostet 70,00 €.

Ein Personalausweis kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € und ist sechs Jahre gültig; ab dem 24. Lebensjahr gilt der Ausweis zehn Jahre und kostet 37,00 €.

Die entsprechende Gebühr ist jeweils bei der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen für Personalausweise bei zwei Wochen.

Grundsätzlich muss bei der Erstbeantragung eines Ausweisdokuments eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Dannemann (Tel. 08337 721-32) wenden.