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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes "Am Bauhof

„Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof"

Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Altenstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.07.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan "Am Bauhof - Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof" mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteiles "Illereichen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.668/3, 668/4, und 668/6 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Fortschreibung 2021). Die in diesem Leitfaden aufgeführte Checkliste (Punkt 3.2, Abbildung 5) kann in allen Fragen mit "ja" beantwortet werden (vgl. Ziffer7.2.4 des Bebauungsplanes). Die so genannte vereinfachte Vorgehensweise kann daher angewandt werden. Die vereinfachte Vorgehensweise beruht auf der Annahme, dass ein differenziertes und entsprechend aufwändigeres Vorgehen (Regelverfahren) zum gleichen Ergebnis führen dürfte. Entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden demnach verbindlich vorgesehen (vgl. Ziffer 7.2.4.10 des Bebauungsplanes). Die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen sind damit ausgeglichen bzw. können auf ein Mindestmaß reduziert oder vermieden werden. Es besteht kein weiterer Ausgleichsbedarf.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2025 und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 01.08.2025 bis 03.09.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene der Marktgemeinde Altenstadt veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2025 und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 01.08.2025 bis 03.09.2025 im Rathaus der Marktgemeinde Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung können der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2025 und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

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Umweltbericht in der Fassung vom 03.07.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).

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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, München (zur Tatsache, dass bislang keine Denkmäler innerhalb des Plangebietes bekannt sind sowie zum Umgang mit ggf. auftretenden Denkmälern), des Landratsamtes Neu-Ulm, koordinierte Stellungnahme (zu den Verkehrslärmimmissionen der östlich gelegenen AutobahnA7, zur Überschreitung der Nachtzeit-Orientierungswerte auch bei Berücksichtigung der vorhandenen Lärmschutzwand an der Autobahn, zur Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und zur insbesonderen Berücksichtigung von Offenlandbrutvogelarten bei der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange), des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (zu möglichen Überflutungen durch wild abfließendes Wasser infolge von Starkregen und der Berücksichtigung dieser Thematik bereits auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, zum Thema Grundwasser und fachlichen Hinweisen hierzu, zu Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, zum vorsorgenden Bodenschutz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Rahmen einer Erschließungskonzeption) und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (zu möglichen Lärm-, Geruchs- und Staubbelastungen ausgehend von den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie deren Duldung durch die künftige Bauherrschaft).

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Schalltechnische Untersuchung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 10.06.2025 (zur Ermittlung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen der östlich verlaufenden Autobahn A7, zur Überschreitung der Orientierungswerte im Nachtzeitraum und zum Vorschlag der Konfliktlösung durch passive Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der nicht für erforderlich erachteten aktiven Lärmschutzmaßnahmen).

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Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 11.06.2025 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen).

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Machbarkeitsuntersuchung bauliche Entwicklung Fl.Nr.667/3, 668/4, 668/8 und 668/9 Starkregenuntersuchung und Entwässerungskonzeption der Fassnacht Ingenieure GmbH, Erläuterungsbericht in der Fassung vom 05.06.2025 (zum Anlass und den Grundlagen der Untersuchung, zur Starkregenuntersuchung (insbesondere zur Beschreibung des Einzugsgebietes, dem Vorgehen und den Ergebnissen) und zur Entwässerungskonzeption (insbesondere zum Baugrund, zur Schmutzwasser- und zur Niederschlagswasserbeseitigung)).

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Geotechnischer Bericht der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH in der Fassung vom 05.06.2025, AZ 25 04 112 (zur Veranlassung, zu den durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnissen, zur Hydrogeologie und den Grundwasserverhältnissen, zur abfallrechtlichen Vorbewertung und zu Hinweisen und Empfehlungen).

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Rechtskräftiger Bebauungsplan "Am Bauhof“ (rechtsverbindlich seit 01.04.1982) sowie 1.Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Bauhof" (rechtsverbindlich seit 24.10.2002).

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Marktgemeinde Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach §3 Abs.2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Altenstadt, den 17.07.2025
Gez.: Höß, 1. Bürgermeister