Auf Grund sich stark häufender Beschwerden über Verkehrsverstöße, insbesondere unangepasster Geschwindigkeit vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen möchten wir alle Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass in allen verkehrsberuhigten Bereichen maximal mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) gefahren werden darf.
Diese verkehrsberuhigten Bereiche, oft auch als "Spielstraßen" bezeichnet, dienen der Sicherheit und Aufenthaltsqualität in Wohngebieten und ähnlichen Bereichen. Ziel ist es, den motorisierten Verkehr zu verlangsamen, um Fußgängern und insbesondere Kindern mehr Raum und Sicherheit zu bieten.
Vor allem im Bereich am Marktplatz kommt es hier gehäuft zu unangepasster Geschwindigkeit und gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen.
Wir appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen und Rücksicht auf Fußgänger, Kinder und vor allem auch ältere Mitbürger aus dem angrenzenden Seniorenheim zu nehmen.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir die Kommunale Verkehrsüberwachung mit der verstärkten Überwachung dieses Bereichs beauftragt haben.