Verein für Naherholung beschließt Förderzuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Landkreis
Attraktive Badeseen, abwechslungsreiche Wander- und Radwege, erholsame Parkanlagen - ein wohnortnahes Erholungsangebot zu schaffen und auszubauen ist das Ziel des Vereins für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm. Dafür wurden auch im Jahr 2026 neue Förderanträge der Landkreiskommunen bewilligt. So waren die Mitglieder des Naherholungsvereins in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig dafür, folgende Projekte finanziell zu unterstützen:
Die Stadt Illertissen erhält für die Errichtung einer Sitzmöglichkeit mit einer Fläche, die zum Pausieren einlädt, 6.250 Euro. Diese soll am Bienenweg geschaffen werden.
Im Stadtpark Senden soll eine Aufenthalts- und Erholungsfläche mit drei Liege- und Sitzbänken entstehen. Hierfür gewährt der Naherholungsverein einen Zuschuss von 5.249 Euro.
Mit 4.434 Euro wird die Errichtung von Fahrradständern am nördlichen Waldsee in Senden unterstützt.
Um den Nichtschwimmerbereich im südlichen Filzinger See vom Schwimmerbereich abzugrenzen, plant Altenstadt die Erneuerung der Absperrleine. Hierfür stimmten die Vereinsmitglieder einem Zuschuss in Höhe von 1.103 Euro zu.
Am Pfuhler Badesee in Neu-Ulm beabsichtigt die Stadt Neu-Ulm, ein neues Wachgebäude sowie eine Bootsgarage für die ortsansässige Wasserwacht zu errichten. Das geplante neue Wachstations-Gebäude soll direkt an der Bucht in Hanglage errichtet werden, um eine optimale Übersicht über den Badebereich zu gewährleisten. Dafür ist eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen.
Insgesamt beschlossen die Mitglieder des Naherholungsvereins damit Förderungen in Höhe von 67.036 Euro. „Das sind sehr gute und sinnvolle Projekte, die hier gestartet werden“, freute sich Michael Neher, stellvertretender Vorsitzender des Vereins für Naherholung, der die Sitzung leitete. Die geplanten Maßnahmen decken eine große Bandbreite ab, die von der Einrichtung von Rastmöglichkeiten bis hin zu Bauprojekten für die Wasserrettung reichen. Damit zeigt der Verein, dass sowohl Verbesserungen im Kleinen als auch Vorhaben im Großen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wurde in der Sitzung der Haushaltsplan 2026 beschlossen. Darin ist die Auszahlung von Zuschüssen an die Mitgliedsgemeinden in einer Höhe von rund 104.500 Euro vorgesehen. Die Gewährung der entsprechenden Zuschüsse wurde teilweise bereits in den Vorjahren beschlossen. Die Auszahlung erfolgt nun mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Damit werden folgende Projekte dieses Jahr finanziell unterstützt:
| • | Errichtung von Sitzmöglichkeiten entlang des Bienenwegs in Illertissen (6.250 Euro). |
| • | Schaffung einer Aufenthalts- und Erholungsfläche im Stadtpark Senden (5.249 Euro). |
| • | Errichtung von Fahrradständern am nördlichen Waldsee in Senden (4.434 Euro). |
| • | Abgrenzung des Nichtschwimmerbereichs im südlichen Filzinger See in Altenstadt (1.103 Euro). |
| • | Errichtung einer Sitztreppe am Rothufer in Nersingen-Straß (11.853 Euro). |
| • | Errichtung einer neuen Anlegestelle für die Wasserwacht am Ludwigsfelder See in Neu-Ulm (42.000 Euro). |
| • | Erneuerung des Badestegs am Vöhringer See (5.000 Euro). |
| • | Beschilderung am Kellmünzer See (3.083 Euro). |
| • | Neubau einer Slipanlage am Kellmünzer See (17.455 Euro). |
| • | Anlegung von Erschließung- und Wanderwegen in Kellmünz (8.000 Euro). |
Info: Über den Verein für Naherholung
Der Verein für Naherholung fördert gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises seit dem Jahr 1974 ein breites Freizeitangebot für alle Erholungssuchenden im Landkreis Neu-Ulm. Die Geschäftsstelle ist im Landratsamt Neu-Ulm angesiedelt.
Ziel des Vereins für Naherholung ist die Förderung eines breiten überörtlichen Freizeitangebotes im Landkreis Neu-Ulm. Dazu gehört die Förderung von
| • | Badespaß an ausgewiesenen Badeseen |
| • | Wander- und Radwegen |
| • | Wanderparkplätzen |
| • | Nordic-Walking-Strecken |
| • | der Eislaufanlage in Senden |
Der Verein für Naherholung wurde 1974 gegründet. Mitglieder sind aktuell der Landkreis Neu-Ulm, die Landkreiskommunen sowie zwei nichtkommunale Mitglieder.