1. BGM Wolfgang Höß informierte über die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.07.2023:
- Vergabe Vermessung Erlanger Haus (Memminger Straße 20)
Der Auftrag wurde an die Firma 3 D Scan Solutions GmbH, Utting, mit einer Auftragssumme von 7.204,20 € brutto vergeben.
- Urkundengenehmigungen
Zu folgenden Urkunden erteilte der Marktgemeinderat seine Zustimmung:
| • | Tauschvertrag ohne Wertausgleich betreffend der in der Gemarkung Herrenstetten gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nrn. 1782, 1783 und 1887 zu insgesamt 12.683 m² und Fl.Nrn. 1950 und 2001 zu insgesamt 15.920 m². |
| • | Kaufvertrag betreffend das in der Gemarkung Altenstadt gelegene landwirtschaftliche Grundstück Fl.Nr. 674 mit 13.384 m² zum Preis von 8 €/m². |
| • | Grundabtretungsvertrag mit Vermessung betreffend eine Teilfläche entlang der Danziger Straße zu ca. 25 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 1391/4, Gemarkung Altenstadt, zum Preis von 130 €/m². |
Herr Kwasnitschka vom Büro INGEO erläuterte nochmals kurz den bisherigen Verlauf.
Mittlerweile wurden die Bohrpunkte festgelegt und der Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten liegt zur Unterschrift vor. Da das für die Brunnenbohrung notwendiger Material Lieferschwierigkeiten hat, konnte mit der Brunnenbohrung noch nicht begonnen werden; sobald dies der Fall ist, kann anschließend der Pumptest erfolgen. Die notwendigen Arbeiten für die Pegel- bzw. Messstellen können dann ausgeschrieben werden, so dass der Hauptpumpversuch noch vor Weihnachten erfolgen sollte.
Die Wassermenge, die beim Hauptpumpversuch 300 Stunden gefördert wird, soll hauptsächlich über das Rückhaltebecken in Filzingen oder über umliegende Flächen ablaufen.
Bei einer geringeren Mengenleistung des neuen Brunnens könnte der bestehende Brunnen Filzingen als zweite Förderquelle reaktiviert werden oder ein weiterer Brunnen am neuen Standort gebohrt werden. Nach Erfahrung von Herrn Kwasnitschka ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass dies nach der bisherigen Probebohrung der Fall sein wird.
Beim Markt Altenstadt sind im 2. Quartal 2023 fünf Geldspenden in Höhe von insgesamt 2.050 € eingegangen. Darin beinhaltet sind für die Marktbus-Werbung drei Spenden (1 x für 1 Jahr, 2 x für 2 Jahre). Sachspenden sind keine eingegangen. Der Marktgemeinderat beschloss die Annahme der Spenden.
Der ursprüngliche Wochenmarkt vor dem Wohn- und Geschäftshaus Memminger Straße 54 ist vor Jahren mangels Interesse eingeschlafen.
Kürzlich gab es eine Anfrage eines regionalen Metzgers, ob es die Möglichkeit der Wiederbelebung des Wochenmarktes gäbe. Er hätte großes Interesse, seine Wurstwaren und ähnliches in Altenstadt anzubieten. Darüber hinaus hätte er zwei andere Anbieter (Oliven und Milcherzeugnisse) greifbar, die auch großes Interesse am Verkauf auf dem Altenstadter Wochenmarkt hätten.
Der Marktgemeinderat stand der Anfrage positiv gegenüber. Um den Wochenmarkt wieder aufleben zu lassen, wurde beschlossen, die alte Wochenmarktsatzung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. (Die Wochenmarkt-Satzung ist in dieser Ausgabe unter den amtlichen Nachrichten veröffentlicht.
Im September 2021 hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, dass es einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben wird. Diese Regelung wird ab dem Schuljahr 2026/27 für die ersten Klassen eingeführt. Jahresweise ansteigend bis 2029/30 muss dann für alle vier Grundschulklassen das Angebot verfügbar sein. Somit ist auch der Markt Altenstadt als Schulträger der Grundschule Altenstadt ab 2026 dazu verpflichtet, dieses Angebot zu erfüllen. Inzwischen sind auch beinahe alle gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen hierzu geschaffen.
Als verschiedene Betreuungsformen kommen gebundener Ganztag, offener Ganztag, Hort oder Mittagsbetreuung in Frage.
Voraussetzungen, die alle Angebote erfüllen müssen:
- auch in den Ferien verfügbar
- höchstens 4 Wochen im Jahr geschlossen.
- Betreuung bis 16 Uhr (8 Stunden).
Der Bedarf an Räumen und deren Unterbringung muss noch abschließend geklärt werden. Hier sind womöglich auch noch bauliche Maßnahmen nötig. Der Raumbedarf richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen und müsste für eine Bezuschussung der möglichen Baumaßnahmen so schnell wie möglich ermittelt werden. Dieses Thema wird gerade in Zusammenarbeit von Verwaltung, Schulleitung und Landratsamt bearbeitet. Die Jugendhilfe des Landratsamtes erfasst momentan die Daten, die dann Aufschluss über den Bedarf an Plätzen geben werden. Erste Erhebungen der Ministerien (Sozial und Kultus) vermuten einen Bedarf von 60 % bis 80 % der Schüler.
Ein Angebot der Mittagsverpflegung ist verpflichtend. Hier ist insbesondere die Küchensituation in unserer Grundschule problematisch und abschließend zu klären.
Es sind auch Interkommunale Kooperationen möglich, sowohl innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft, als auch außerhalb (z. B. mit Illertissen). Hier wäre dann aber der Transport der Schüler durch den Träger zu organisieren. Für den Betrieb eines Hortes oder der Mittagsbetreuung kann auch ein Träger gesucht werden (z. B. Johanniter, Caritas u. ä.).
Eine abschließende Entscheidung muss zu gegebener Zeit noch getroffen werden.