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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ankündigung der Feuerstättenschau

In den Ortsteilen Altenstadt und Filzingen wird im Jahr 2023 die Feuerstättenschau durchgeführt. Nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz muss in jedem Anwesen zwei Mal in sieben Jahren eine Feuerstättenschau durchgeführt werden. Diese beinhaltet die Überprüfung der Abgasanlagen (Kamine), Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit.

Die Durchführung der Feuerstättenschau sowie die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides sind nach Vorgaben des Gesetzgebers gebührenpflichtig. In diesem Bescheid ist aufgeführt, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft vom Kaminkehrer/in durchgeführt werden müssen.

Die Feuerstättenschau und damit die Überprüfung der Abgasanlagen und Feuerstätten auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit dient der Sicherheit der Eigentümer und Bewohner, um Schäden an Personen und Eigentum vorzubeugen und zu vermeiden.

Sollten dabei Mängel festgestellt werden, die aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen der Abhilfe bedürfen, so erhalten Sie vom Kaminkehrermeister ein so genanntes Mängelschreiben. Bitte beachten Sie, dass die in diesem Schreiben gesetzte Frist zur Abstellung der Mängel eingehalten wird.