Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Altenstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2024 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergenstetten" mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Anlass für die vorliegende Bauleitplanung ist der Antrag eines ortsansässigen Bauunternehmens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gewerbehalle und einer Dreifachgarage. Der Markt Altenstadt unterstützt dieses Vorhaben, da hierdurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert werden. Hierdurch sollen die ortsansässigen Unternehmen gestärkt werden und es können Synergieeffekte durch die bestehenden, westlich angrenzenden Strukturen genutzt werden. Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand des Ortsteiles "Bergenstetten" und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1405 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 16.08.2024 bis 16.09.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene der Marktgemeinde Altenstadt veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.08.2024 bis 16.09.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung können der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
| - | Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.11.2022 (angepasst am 22.11.2022) gem. §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen des Sachgebietes Immissionsschutz (zur Gewerbe- und Geruchsimmissionen, zur Beschreibung des Vorhabens, zur schützenswerten Nutzung, zu den Vorgaben der TA-Lärm sowie zur Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung sowie eines Geruchsgutachten) |
| - | Stellungnahmen im Rahmen der ersten frühzeitigen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (zur wasserwirtschaftlichen Würdigung sowie zu Hinweisen zu oberflächig wild abfließendem Wasser, Berücksichtigung des Oberflächenabfluss sowie zu Festsetzungen zum Schutz vor Schäden durch Überflutungen), des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu bodendenkmalpflegerischen Belangen und Rechtsgrundlagen) sowie des Landratsamtes Neu-Ulm zu den Sachgebieten Immissionsschutz (zu Geruchsimmissionen sowie Gewerbelärm durch die geplante Halle), Naturschutz und Landschaftspflege (zum Umweltbericht, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz sowie zu den grünordnerischen Maßnahmen) sowie Wasserrecht und Bodenschutz (zur Trinkwasserversorgung, zur Abwasserentsorgung, zur Niederschlagswasserbeseitigung, zu oberflächig abfließendem Hangwasser und ggf. erforderlichen Vorsorgemaßnahmen) |
| - | Stellungnahmen im Rahmen der zweiten frühzeitigen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen der Regierung von Schwaben (zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden), des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (zur wasserwirtschaftlichen Würdigung sowie zu Hinweisen zu oberflächig wild abfließendem Wasser, Berücksichtigung des Oberflächenabfluss sowie zu Festsetzungen zum Schutz vor Schäden durch Überflutungen), des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim (zum angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb, zu Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen, zum landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnen, zur schalltechnischen Untersuchung, zu angrenzenden Wirtschaftswegen und der Nutzung dieser, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zu Stickstoffeinträgen) sowie des Landratsamtes Neu-Ulm zu den Sachgebieten Immissionsschutz (zur Luftreinhaltung sowie zum Lärmschutz) sowie Naturschutz und Landschaftspflege (zu den Ausgleichsflächen und der Sicherung dieser) |
| - | Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen zu den Vorgaben der TA-Luft, zu den gewerblichen Emissionen, zu den landwirtschaftlichen Immissionen (insbesondere Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen), zur Immissionsprognose sowie zum Immissionsgutachten |
| - | Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 15.09.2023 (aktualisiert am 08.05.2024) (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes) |
| Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt. Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. | |
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Altenstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2024 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bergenstetten" mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Anlass für die vorliegende Bauleitplanung ist der Antrag eines ortsansässigen Bauunternehmens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Gewerbehalle und einer Dreifachgarage. Der Markt Altenstadt unterstützt dieses Vorhaben, da hierdurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert werden. Hierdurch sollen die ortsansässigen Unternehmen gestärkt werden und es können Synergieeffekte durch die bestehenden, westlich angrenzenden Strukturen genutzt werden. Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand des Ortsteiles "Bergenstetten" und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1405 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Durch das Vorhaben kommt es zu einem Eingriff in Natur und Landschaft. Es ist somit ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu erbringen. Die Ausgleichsflächen befinden sich teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Geltungsbereiches. Die externe Ausgleichsfläche befindet sich direkt östlich des Plangebietes. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt eine Sicherung der Ausgleichsfläche gegeben ist, besteht die Alternative, dass der noch zu erbringende Ausgleichsbedarf über die Zuordnung einer Ökokontomaßnahme "Ökokontofläche bei Lindenberg" erfolgen kann. Die Ökokontofläche befindet sich auf der Fl.-Nr.1395 (Gemarkung Lindenberg), südlich Hauptortes Buchloe sowie östlich des Ortsteils Lindenberg. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern können.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 16.08.2024 bis 16.09.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene der Marktgemeinde Altenstadt veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.08.2024 bis 16.09.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung können der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.11.2022 (angepasst am 22.11.2022) gem. §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen des Sachgebietes Immissionsschutz (zur Gewerbe- und Geruchsimmissionen, zur Beschreibung des Vorhabens, zur schützenswerten Nutzung, zu den Vorgaben der TA-Lärm sowie zur Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung sowie eines Geruchsgutachten)
Stellungnahmen im Rahmen der ersten frühzeitigen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (zur wasserwirtschaftlichen Würdigung sowie zu Hinweisen zu oberflächig wild abfließendem Wasser, Berücksichtigung des Oberflächenabfluss sowie zu Festsetzungen zum Schutz vor Schäden durch Überflutungen), des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu bodendenkmalpflegerischen Belangen und Rechtsgrundlagen) sowie des Landratsamtes Neu-Ulm zu den Sachgebieten Immissionsschutz (zu Geruchsimmissionen sowie Gewerbelärm durch die geplante Halle), Naturschutz und Landschaftspflege (zum Umweltbericht, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz sowie zu den grünordnerischen Maßnahmen) sowie Wasserrecht und Bodenschutz (zur Trinkwasserversorgung, zur Abwasserentsorgung, zur Niederschlagswasserbeseitigung, zu oberflächig abfließendem Hangwasser und ggf. erforderlichen Vorsorgemaßnahmen)
Stellungnahmen im Rahmen der zweiten frühzeitigen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen der Regierung von Schwaben (zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden), des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (zur wasserwirtschaftlichen Würdigung sowie zu Hinweisen zu oberflächig wild abfließendem Wasser, Berücksichtigung des Oberflächenabfluss sowie zu Festsetzungen zum Schutz vor Schäden durch Überflutungen), des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim (zum angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb, zu Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen, zum landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnen, zur schalltechnischen Untersuchung, zu angrenzenden Wirtschaftswegen und der Nutzung dieser, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zu Stickstoffeinträgen) sowie des Landratsamtes Neu-Ulm zu den Sachgebieten Immissionsschutz (zur Luftreinhaltung sowie zum Lärmschutz) sowie Naturschutz und Landschaftspflege (zu den Ausgleichsflächen und der Sicherung dieser)
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen zu den Vorgaben der TA-Luft, zu den gewerblichen Emissionen, zu den landwirtschaftlichen Immissionen (insbesondere Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen), zur Immissionsprognose sowie zum Immissionsgutachten
Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 15.09.2023 (aktualisiert am 08.05.2024) (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.
Teilweise formuliert für BY, bei Bedarf auf BW unformulieren:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.