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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2024

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang informierte über die Beschlüsse aus den vergangenen nicht öffentlichen Sitzungen:

Marktgemeinderat vom 13.06.2024

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Neue Bleiche und Erlangerhaus; Beauftragung der Planer mit der Leistungsstufe 2, beinhaltend Leistungsphasen 3 und 4

Folgende Aufträge wurden vergeben:

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Objektplanung:

Büro Beer Bembé Dellinger aus Augsburg, Kosten: ca. 202.300 € brutto.

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Tragwerksplanung:

Büro Kayser + Böttges Bartels + Maus aus München, Kosten: Grundleistungen ca. 92.820,00 € brutto; Voraussichtlich dort anfallende Bauleistungen 23.800,00 € brutto (inkl. Nebenleistungen).

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Elektrotechnik:

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Ingenieurbüro IB.S GmbH aus Kempten, Kosten: 19.132,65 € brutto.

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Lüftungs- und Heizungstechnik:

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Büro CWE GmbH aus Altenstadt, OT Illereichen, Kosten: ca. 34.803,93 € brutto.

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Bauphysik (Akustik):

Büro Möhler + Partner aus München, Kosten: 6.492,21 € brutto.

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Brandschutzplanung:

Büro Ralf Kludt aus München, Kosten: 4.165,00 € brutto.

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Außenanlagen:

Büro die Grille aus Penzberg, Kosten: 15.984,52 € brutto.

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Vorhabensbezogener Bebauungsplan Fertigteilwerk Holzmodulbau Altenstadt, OT Filzingen; Vergabe der Planungsleistungen und der Ausarbeitung des Durchführungsvertrages

Der Marktgemeinderat hat mit zwei Gegenstimmen beschlossen, das Büro Kling Consult aus Krumbach mit der Ausarbeitung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Fertigteilwerk Holzmodulbau“ zu beauftragen. Grundlage war das Angebot in Höhe 84.544,85 € brutto (ohne Bedarfspositionen). Des Weiteren wurde beschlossen, mit der Firma Jörg Bauer von der Grundwert Bayern einen entsprechenden Durchführungsvertrag zur Regelung der Kotenübernahme abzuschließen.

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Erweiterung Sanierungsmaßnahmen Wasserversorgungsanlage; Vergabe von Mehrkosten

Der Vergabe für die zusätzliche Umschließung von zwei Hausanschlüssen in der Kaulastraße im öffentlichen Bereich an die Firmen Max Wild aus Berkheim und Norbert Schütz aus Boos, mit Mehrosten in Höhe von insgesamt 21.721,28 € brutto, wurde einstimmig zugestimmt.

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Sanierungsgenehmigung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat der Überlassung der WE-Einheit Nr. 1 in dem Objekt Friedhofstraße 11 (Fl.Nr. 1266/3, Gemarkung Altenstadt) in Bezug auf die Sanierungssatzung des Marktes Altenstadt einstimmig zugestimmt.

Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 11.07.2027:

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Gewässerunterhaltung Altenstadter Mühlbach

Die Kostenschätzung liegt bei ca. 35.000,-- Euro. Der Verwaltung wurde die Vollmacht zur Durchführung der notwendigen Uferarbeiten am Mühlbach in der Illertisser Straße im Rahmen des Bachhabschlags erteilt.

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Neue Bleiche; Vergabe der Zimmererarbeiten (Abbrucharbeiten im OG)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss vergab den Auftrag für die Zimmererarbeiten/Abbrucharbeiten im Obergeschoss der Alten Bleiche zur Freilegung der Deckenbalken an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma JaKo Baudenkmalpflege GmbH aus Rot an der Rot, gemäß Angebot in Höhe von 12.635,60 € brutto.

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Anträge auf vorzeitige Auflösung von Gräbern

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss bevollmächtige die Friedhofsverwaltung, einer vorzeitigen Grabauflösung in besonderen Härtefällen (Krankheit, keine weiteren Angehörigen) zuzustimmen, wenn die Ruhezeit von 20 Jahren erreicht ist.

Bebauungsplan Bei den sechs Linden; Vorstellung der Erschließungsplanung

Herr Lukas Tretbar vom Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach stellte die Erschließungsplanung für das Baugebiet an der Rechbergstraße vor. Mit der vorgestellten Straßenführung könnten 26 neue Bauplätze entstehen. Bei der Bodenuntersuchung hat sich gezeigt, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung kaum möglich ist und auch nicht empfohlen wird. Für die Entwässerungen sollen Rigolen als Pufferspeicher bei Starkregenereignissen gesetzt werden. Zusätzlich sollen Zisternen auf den Grundstücken als Pufferung dienen. Diese sind geplant mit einem Speichervolumen von 6 m³ und einem Puffer von 4 m³. Nach Meinung des Gremiums sollte das Puffervolumen jedoch erhöht werden. Nach kurzer Vorstellung der Kosten und des möglichen Zeitplans wurde die Planung befürwortet und festgelegt, dass nun nach Vorlage der Erschließungsplanung auch der Bebauungsplan fertiggestellt werden kann.

Änderung der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Lindenmahd, OT Filzingen“, „Kreisverkehr St 2031, OT Filzingen - 1. Änderung“ und „Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“, Markt Altenstadt bzgl. externer Ausgleichsfläche

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Aufstellungsbeschluss der im Betreff genannten Bebauungsplanänderung

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Vorstellung des Entwurfs zur o.g. Bebauungsplanänderung

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Billigung des Entwurfs sowie Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden

Zu diesem Punkt erläuterte Frau Daniela Saloustros vom Ingenieurbüro Kling Consult den Marktgemeinderäten den Sachverhalt.

Im vorliegenden Änderungsbebauungsplan wurden die Ausgleichsflächenbedarfe der rechtskräftigen Bebauungspläne, die sich auf die Grundstücke Flur-Nrn. 1782 und 1783, jeweils Gemarkung Herrenstetten beziehen, den Grundstücken Flur-Nrn.1950 und 2101, jeweils Gemarkung Herrenstetten zugeordnet.

Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss daher einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung sowie den Verfahrensbeschluss.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung;

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Abwägung und Beschlussfassung der im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen

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Satzungsbeschluss

Zu diesem Punkt sind der Planer Thomas Häußler vom Büro Zint & Häußler aus Neu-Ulm sowie der Antragsteller Christian Brugger anwesend. Herr Häußler erläutert den Anwesenden den Sachverhalt entsprechend der Sitzungsvorlage:

Ausgangslage, Anlass der Planung

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.

Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter fallen zum Beispiel die 500 m Seitenstreifen von Fahrbahnränder von Autobahn- sowie Bahntrassen. Ebenfalls zu den vorrangig entwickelbaren Flächen gehören landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete (EEG 2021 § 3 Nr. 7). Zudem sind seit Anfang 2023 Photovoltaikfreiflächenanlagen im 200 m Bereich von Autobahnen und 2-spurigen Eisenbahntrassen nach § 35 BauGB privilegiert.

Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die B&S Sicherheits- und Elektrotechnik GmbH, Altenstadt, als ortsansässiger Vorhabenträger die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Flurstücken Nr. 108, 109, 110, 139 und 141, Gemarkung Untereichen.

Nach Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die Flächennutzungsplanänderung PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1" mit Stand vom 08.07.2024 einschließlich der Begründung als Feststellung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 1" mit Stand vom 08.07.2024 einschließlich der Begründung als Satzung.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung;

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Abwägung und Beschlussfassung der im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen

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Satzungsbeschluss

1. BGM Wolfgang Höß stellte zunächst die persönliche Beteiligung des 2. BGM Konstantin Zanker bei diesem Punkt fest und ließ darüber abstimmen (einstimmig).

Auch hier wurden die Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Flächennutzungsplanänderung PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2" mit Stand vom 08.07.2024 einschließlich der Begründung als Feststellung und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Untereichen Hammerschmiede 2" mit Stand vom 08.07.2024 einschließlich der Begründung als Satzung.

Bebauungsplan Bergenstetten und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich;

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Billigungs- und Beteiligungsbeschluss nach erneuter Entwurfsänderung

Zu diesem Punkt begrüßte 1. BGM Wolfgang Höß Herrn Krug von Sieber Consult. Herr Krug trug zunächst die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor sowie die dazugehörigen Beschlussvorschläge vor. Der Marktgemeinderat Altenstadt machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB zu den Entwurfsfassungen vom 23.02.2024 zu eigen und billigte den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bergenstetten" in der Fassung vom 24.07.2024 und den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Fassung vom 24.07.2024. Mit diesen Entwürfen sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2020

Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2020 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Zeit vom 24.11.2020 bis 14.09.2022 durchgeführt.

Auf den Prüfungsbericht mit den Anlagen sowie auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen wurde verwiesen. Der Marktgemeinderat hatte hierzu keine Einwände

Antrag der FWG-Fraktion bezüglich Erscheinungsbild, Ausstattung und Pflege im Bereich Ernst-Wüst-Brücke und Fischtreppe

MGR Robert Heller erläuterte kurz zusammengefasst den Antrag der FWG-Fraktion. Es wird beanstandet, dass an der Ernst-Wüst-Brücke die Sitzgruppe zwar kürzlich freigemäht wurde, aber viele Wochen wegen hohem Gras nicht benutzbar war. Der Nutzwert in der prallen Sonne ohne jegliche Beschattung sei eingeschränkt. Mit Kunststoff-Folie verstopfte Leerrohre an beiden Brückenköpfen vermitteln einen unfertigen Eindruck des Bauwerks. Die auf der Hinweistafel vermerkte Themenrunde Altenstadt ist nur für Kenner der Örtlichkeiten auffindbar. Es wurden zur Ausschilderung die üblichen weißgrünen Radweg-Hinweisschilder verwendet. Da keinerlei Zusatz an diesem Schild zu finden ist, können diese nicht von den anderen Radwegschildern unterschieden werden. Die Fischtreppe an der Iller vermittelt einen ähnlichen Eindruck. Es fehlt eine Sitzgelegenheit und ein Umrunden der Anlage ist wegen eines großen Kieshaufens nicht möglich. Ähnliche Örtlichkeiten an der Iller, wie Steg und Aussichtsplattform in Aitrach seien hier leider in Bezug auf Pflege und Aufenthaltsqualität weit voraus. Auf Nachfrage hat der Projektleiter Agile Iller mitgeteilt, dass ein Umrunden der Fischaufstiegsanlage von vornherein nicht vorgesehen war, deswegen wurde der Kieshaufen belassen. Da die Anlage ökologische Zwecke bediene, wurden auch keine Bänke u.ä. vorgesehen, damit kein Besucherdruck entsteht. Der Marktgemeinderat Altenstadt beauftragte die Verwaltung, die Beschilderung der Ernst-Wüst-Runde vom Fachbüro topplan, die auch die Beschilderung des Illerradwegs geplant hat, überplanen zu lassen und die Planung in einem mäßigen bzw. günstigen Kostenrahmen umzusetzen.

Antrag des Schützenvereins 1905 Altenstadt auf Zuschuss für die Anschaffung eines Lichtgewehrs, Schießkleidung und -ausrüstung, Servererweiterung, Bogenanlage und weiteres

Nachdem im Jahr 2021 die Schießstätte des SV Altenstadt modernisiert und auf elektronische Schießstände umgebaut wurde, soll nun der Schießsport vor allem Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren ermöglicht werden. Aus diesem Grund ist die Anschaffung eines Lichtgewehrs sowie von Schießkleidung und -ausrüstung vorgesehen. Auch soll in diesem Zug der Server erweitert werden, da die auszuwertenden Daten immer größer werden.

Weiterhin wird nun, aufgrund des großen Zulaufs bei der im Jahr 2023 gegründeten Bogenabteilung, der Ausbau einer Bogenanlage notwendig. Am Schützenheim wurde ein Vordach angebracht; seitdem blieb der Keller trocken. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen und weitere Baumaßnahmen im Außenbereich und an den Schießanlagen belaufen sich auf insgesamt ca. 20.000 €. Der Marktgemeinderat bezuschusste die beschriebenen Investitionen mit 10 % der Gesamtkosten, gedeckelt auf 2.000 €.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/1. Quartal 2024

Der Marktgemeinderat beschloss die Annahme der in der Vorlage genannten Spenden.