Die Verwaltung bittet alle Landwirte, die von ihnen bei der Feld- und Waldarbeit benutzten Radwege und Straßen bei Bedarf auch wieder zu reinigen. Leider wird dies zum Teil unterlassen, was insbesondere bei befestigen Wegen dazu führen kann, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger stürzen. In diesen Fällen sind die Landwirte regresspflichtig. Deshalb möchten wir unsere Landwirte nochmals ausdrücklich an ihre Pflicht zur zeitnahen Reinigung der verschmutzten Straßen und Radwege erinnern. Verpächter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bitten wir, dies ihren Pächtern aufzutragen.