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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung

Bebauungsplan "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46", Untereichen mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanentwurfs sowie des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46", Untereichen jeweils mit Stand vom 18.07.2025 gebilligt.

Zudem wurde vom Marktgemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 18.07.2025 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Von Seiten des Gesetzgebers kommt dem Ausstieg aus den fossilen Energien und dem Ausbau und der Nutzung von erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zu. Aus diesem Grund wurde das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs.

Diese Zielsetzung bedeutet eine massive Beschleunigung des erneuerbaren Energie Ausbaus. Zur Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsbereichen wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit sollen die erneuerbaren Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden.

Ziel ist es, dass die Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.

Anlass des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der Voraussetzung für die Speicherung von durch erneuerbarer Energie erzeugten Strom. Stromspeicher sind ein ebenso bedeutender Teil der Energiewende. Durch die Stromspeicher kann der überproduzierte Strom zwischengespeichert und wieder zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser gebraucht wird.

Dadurch kann der Verlust von überschüssig produzierten Strom vermieden werden, und es findet eine bedarfsgerechte Abgabe in das Stromnetz statt, wodurch der Bedarf an fossilen Brennstoffen und damit auch die Emissionen gesenkt werden können.

Der Markt Altenstadt leistet durch diese Planung einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energie.

Die Entwicklung der Fläche und die Errichtung der Stromspeicher erfolgt durch einen Vorhabenträger.

Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,34 ha des Flurstücks Nr. 373/46 der Gemarkung Untereichen.

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht jeweils mit Stand vom 18.07.2025 wird in der Zeit vom

Donnerstag, 14. August 2025

bis einschließlich Montag, 15. September 2025

öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Markt Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene zur Einsicht bereit.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, EG Zimmer 1, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Altenstadt
gez. Wolfgang Höß
Erster Bürgermeister