Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 30.07.2025 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes "Stromspeicher südlich der Werkstraße", Untereichen jeweils mit Stand vom 17.07.2025 gebilligt. Der Titel des Bebauungsplanes wurde von "Stromspeicher Fl. Nr. 182" in "Stromspeicher südlich der Werkstraße" geändert.
Zudem wurde vom Marktgemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 17.07.2025 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Von Seiten des Gesetzgebers kommt dem Ausstieg aus den fossilen Energien und dem Ausbau und der Nutzung von erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse zu. Aus diesem Grund wurde das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs.
Diese Zielsetzung bedeutet eine massive Beschleunigung des erneuerbaren Energie Ausbaus. Zur Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsbereichen wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit sollen die erneuerbaren Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden.
Ziel ist es, dass die Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.
Anlass des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der Voraussetzung für die Speicherung von durch erneuerbarer Energie erzeugten Strom. Stromspeicher sind ein ebenso bedeutender Teil der Energiewende. Durch die Stromspeicher kann der überproduzierte Strom zwischengespeichert und wieder zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser gebraucht wird.
Dadurch kann der Verlust von überschüssig produzierten Strom vermieden werden, und es findet eine bedarfsgerechte Abgabe in das Stromnetz statt. Der Bedarf an fossilen Brennstoffen und damit auch die Emissionen können dadurch gesenkt werden.
Der Markt Altenstadt leistet durch diese Planung einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energie.
Die Entwicklung der Fläche und die Errichtung der Stromspeicher erfolgt durch einen privaten ortsansässigen Vorhabenträger, der das Flurstück der Gemeinde für die Dauer des Betriebes pachten kann. Um die die Stromspeicher auf der Vorhabenfläche errichten zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,49 ha und das Flurstück Nr. 182 der Gemarkung Untereichen.
Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
| Art der vorhandenen Information | Verfasser | Themen |
| Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung "Stromspeicher südlich der Werkstraße" | Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, Stand 17.07.2025 | Grünordnerische Maßnahmen, Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter. |
| Umweltbezogene Stellungnahme | Landratsamt Neu-Ulm, Schreiben vom 16.07.2025 | Hinweis darauf, dass die Schallimmissionen auf die nächstgelegenen Immissionsorte zu prüfen sind. Anmerkung zum fehlenden Artenschutz sowie zu den im Bebauungsplan intern und extern getroffenen Kompensationsmaßnahmen und -flächen. Hinweis, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Bodenschutz zu beachten sind |
| Umweltbezogene Stellungnahme | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 04.07.2025 | Anmerkung zum Brandschutz und dass im Havariefall keine wassergefährdenden Stoffe in den Untergrund gelangen dürfen. Hinweis zum Umgang mit Boden und Einhaltung der Vorgaben zum Bodenschutz |
| Umweltbezogene Stellungnahme | Regierung von Schwaben, Schreiben vom 03.07.2025 | Aussagen zur Lage des Plangebietes im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und innerhalb des Regionalen Grünzuges. |
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht jeweils mit Stand vom 17.07.2025 wird in der Zeit vom Donnerstag, 14. August 2025 bis einschließlich Montag, 15. September 2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Markt Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de ), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, EG Zimmer 1, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Altenstadt
gez. Wolfgang Höß
Erster Bürgermeister