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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 16/2026
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Abwasserzweckverband Mittleres Illertal

I.

Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.484.300,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 0,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht festgesetzt.

§ 4

  1. Betriebskostenumlage
    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 2.467.300,00 €festgesetzt und gem. § 23 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
  2. Investitionsumlage
    Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Illertissen, den 22.07.2026

Abwasserzweckverband Mittleres Illertal

Gez. Jürgen Eisen (Verbandsvorsitzender)

II.

Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Illertal" im Klärwerk Au in 89257 Illertissen während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.