I.
Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.484.300,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 0,00 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht festgesetzt.
§ 4
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Illertissen, den 22.07.2026
Abwasserzweckverband Mittleres Illertal
Gez. Jürgen Eisen (Verbandsvorsitzender)
II.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Illertal" im Klärwerk Au in 89257 Illertissen während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.