Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Markt Altenstadt hat am 25.07.2024 die Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne
• „Gewerbegebiet Lindenmahd, OT Filzingen“ (rechtskräftig seit 9. August 2019)
• „Kreisverkehr St 2031, OT Filzingen – 1. Änderung“ (rechtskräftig seit 11. Juli 2019)
• „Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“ (rechtskräftig seit 4. April 2024)
in Bezug auf die festgesetzten bzw. zugeordneten externen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1782 und 1783, Gemarkung Herrenstetten, Markt Altenstadt beschlossen. Als neue externe naturschutzfachliche Ausgleichsflächen werden die Grundstücke Flur-Nr. 1950 und 2101, jeweils Gemarkung Herrenstetten bestimmt.
Der Bebauungsplan „Kreisverkehr St 2031, OT Filzingen – 1. Änderung“ wird durch die vorliegende Änderungssatzung gegenstandslos und mit dem Änderungsverfahren zugleich funktionslos. Alle übrigen Festsetzungen der räumlichen Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne „Gewerbegebiet Lindenmahd, OT Filzingen“ und „Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“ bleiben von der vorliegenden Änderung unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Änderung der o.g. rechtskräftigen Bebauungspläne erfolgt in einem gemeinsamen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB aufgestellt. § 4c BauGB wird nicht angewandt.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 25. Juli 2024 den Entwurf der Änderung der Bebauungspläne gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Änderung der Bebauungspläne und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 25. Juli 2024 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 26. August 2024 bis einschließlich 27. September 2024 im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, Bürgerinformation im EG Zi-Nr. 1, 89281 Altenstadt während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Öffnungszeiten: | |
| Mo, Di, Do, Fr | 08:00-12:00 Uhr |
| Do zusätzlich | 14:00-18:00 Uhr |
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt (rathaus@altenstadt-vg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: „Entwurf Änderung der Bebauungspläne bzgl. externer Ausgleichsflächen“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.