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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 17/2024
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Landkreis Neu-Ulm

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG-;

Anhörungsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Jedesheim in den Gemarkungen Jedesheim, Stadt Illertissen, und Herrenstetten, Markt Altenstadt im Landkreis Neu-Ulm zum Schutz des Brunnens 4 Jedesheim für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Illertissen

Die Stadt Illertissen betreibt den Trinkwasserbrunnen 4, der südlich des Ortsteils Jedesheim liegt. Dieser Brunnen ergänzt die Trinkwasserversorgung der Stadt Illertissen aus den Brunnen 5 und 6, die im Illergries liegen, wenn ein Abschalten dieser Brunnen, z. B. aufgrund von Hochwasser, notwendig wird.

Das zugehörige Wasserschutzgebiet wurde durch Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 06.02.1995, in der Fassung der Änderungsverordnung vom 23.07.2003, festgesetzt. Das festgesetzte Wasserschutzgebiet erstreckt sich bis in eine Entfernung von ca. 1.800 m vom Brunnen nach Süden. Südlich grenzt das Wasserschutzgebiet des Brunnens Herrenstetten, Markt Altenstadt, an. Damit ist das weitere, oberstromig gelegene Einzugsgebiet des Brunnens Jedesheim durch das Wasserschutzgebiet des Brunnens Herrenstetten geschützt. Von Seiten des Marktes Altenstadt wird der Brunnen Herrenstetten jedoch nicht mehr betrieben, weshalb das bestehende Wasserschutzgebiet des Brunnens Herrenstetten aufgelassen werden soll.

Auf Grund dessen wird es erforderlich, das Wasserschutzgebiet für den Brunnen 4 Jedesheim entsprechend den aktuell maßgebenden Vorschriften anzupassen. Daher ist ein Verfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes durchzuführen.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat für das o.g. Vorhaben gemäß Art. 73 Abs. 3 BayWG i.V.m. Art. 27a und Art. 73 Abs. 2 - 8 BayVwVfG das Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Planunterlagen mit dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung liegen an folgender Stelle vom 02.09.2024 bis 02.10.2024 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

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Rathaus Altenstadt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, Zimmer 1, Erdgeschoss

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Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 311, 3. OG (ab 26.09.2024 in der Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm, 3. OG, Zimmer 336)

Die Planunterlagen mit dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung sind im selben Zeitraum auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm https://www.landkreis-nu.de/willkommen unter der Rubrik „Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen“ online einzusehen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Bedenken und Anregungen zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes während weiterer 2 Wochen, das ist bis einschließlich 16.10.2024, beim Markt Altenstadt oder beim Landratsamt Neu-Ulm, Zimmer 311, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm (ab 26.09.2024 in der Bahnhofstraße 41, 3. OG, Zimmer 336), schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind unwirksam.

Werden zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung rechtzeitig Bedenken oder Anregungen vorgebracht, so werden diese in einem Erörterungstermin, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird, erörtert. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Werden von mehr als 50 Beteiligten Bedenken oder Anregungen vorgebracht, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Amtsblatt des Landkreises Neu-Ulm sowie in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht wird, in dem sich das Vorhaben auswirken wird. Verspätete Stellungnahmen können bei der Erörterung unberücksichtigt bleiben.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Stellungnahmen, die mit ladungsfähigen Anschriften der Betroffenen versehen sind, berücksichtigt werden können.

Az.: 34-6420.1/3
Landratsamt Neu-Ulm