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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Altenstadt vom am 05.06.2025

Bekanntgabe der Beschlüsse aus den letzten nicht öffentlichen Sitzungen

Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 29.04.2025:

  • Vergabe Hausanschlüsse Admiralstraße 8

Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde die Firma Max Kast mit der Erstellung der Hausanschlüsse beauftragt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 12.184,77 € brutto.

  • Sanierung Wasserleitung Schiffahrtsweg

Dem Nachtragsangebot der Firma Max Kast über 20.633,39 € brutto zur notwendigen gesamten Asphaltierung des Weges (wegen desolatem Zustand, Setzungen, etc.) wurde zugestimmt. Ursprünglich war lediglich eine Asphaltierung der aufgerissenen Teilbereiche geplant.

  • Empfehlungsbeschluss Vergabe Niederbringung Brunnen TB 3

Der Bauausschuss sprach an den Marktgemeinderat die Empfehlung aus, den Auftrag an den gemäß Submissionsergebnis günstigsten Bieter, die Firma ABT WUT GmbH zum Angebotspreis von 587.596,28 € zu vergeben.

  • Sanierung Gebäude Memminger Straße 75 im Rahmen der Städtebauförderung

Das Einverständnis wurde unter der Voraussetzung der Bewilligungszusage der Regierung von Schwaben erteilt.

Marktgemeinderat vom 15.05.2025

  • Vorstellung der Studie zur Ganztagsbetreuung an der Grundschule Altenstadt

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat von der Studie bezüglich des Rechtsanspruchs für eine Ganztagsbetreuung bis 2026 Kenntnis erhalten und die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, ein Honorarangebot auf Basis der HOAI 2021 „Leistungsbild Gebäude und Innenräume“ einzuholen. Als Auftragnehmer sollen „Maslowski Architekten“ aus Senden angefragt werden.

  • Vorstellung des Sanierungskonzepts für die Grundschule Altenstadt und Festlegung der Zeitschiene

Nach der Vorstellung des Sanierungskonzepts und einer Diskussion zu dem Thema beschloss der Marktgemeinderat einstimmig den Projektstart „Sanierung Grundschule“ ab dem Jahr 2028 anzugehen.

  • Vergabeempfehlung des Bauausschusses zur Niederbringung Brunnen TB 3 Filzingen mit Langzeit-Pumpversuch

Der Empfehlung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 29.04.2025 auf Vergabe der Langzeit-Pumpversuche für den Brunnen TB 3 Filzingen an den günstigsten Bieter, die Firma Abt WUT GmbH aus Mindelheim zum Angebotspreis in Höhe von 587.596,28 € brutto, wurde einstimmig zugestimmt.

  • Vergabe 1. Erweiterung Bebauungsplan "Am Bauhof" und Änderung des Flächennutzungsplans

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat die Planungsarbeiten, mit Kosten in Höhe von 26.205,59 Euro brutto, einstimmig an das Büro Sieber Consult aus Lindau vergeben. Die Kosten sind vom Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu erstatten.

  • Kreisumlagebescheid 2025 – Entscheidung über Einlegung eines Rechtsbehelfs

Der Marktgemeinderat stimmte der Beauftragung der Prüfung des Kreisumlagebescheids für das Jahr 2025 durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dombert aus Potsdam nachträglich und einstimmig zu.

  • Urkundengenehmigungen

Der Marktgemeinderat stimmte den Erklärungen, die der 1. Bürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Urkunden abgegeben hat, einstimmig zu:

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Übertragungsvertrag und Grundschuldbestellung vom 06.03.2025 betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 1223/3 (Memminger Straße 83/Schillerstraße 1 zu 890 m²) und 1223/4 (Nähe Schillerstraße, Gebäude- und Freifläche zu 233 m²).

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Stellplatznutzungsecht (Dienstbarkeiten) vom 15.04.2025 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1184, Gemarkung Altenstadt (Nähe Gartenweg), zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Fl.Nrn. 1172, 1157, 1159, 1162, 1163, 1164,1165, 1166, 1167,1168, 1169,1170, 1171, 1237/12, 1237/13, 1237/14, 1237/15 und 1237/29, Gemarkung Altenstadt (Nähe Memminger Straße, Memminger Straße 20, Memminger Straße 22 a - h und Memminger Straße 22 ½).

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Aufgebot eines Grundstückseigentümers nach § 927 BGB betreffend die Löschung des 1/3-Miteigentumsanteils einer Verstorbenen an Fl.Nr. 1171, Gemarkung Altenstadt (Teil der Alten Bleiche).

Bebauungsplan "Stromspeicher Fl.Nr. 182", Untereichen, mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Der Marktgemeinderat stimmte zunächst einstimmig dafür, dem Antragsteller das Rederecht zu erteilen.

Abschließend wurde, ebenfalls einstimmig, für den genannten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Stromspeicher Fl. Nr. 182" Untereichen und die parallele Flächennutzungsplanänderung sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Bebauungsplan "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46", Untereichen, mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, für den genannten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46", Untereichen und die parallele Flächennutzungsplanänderung sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Antrag der Grundstückseigentümer auf Erweiterung des Bebauungsplanes Hofacker in Filzingen

Die Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1044/1 Gemarkung Filzingen beantragen für dieses Grundstück die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker. Von der Eigentümergemeinschaft wurde Bereitschaft signalisiert, von den vier möglichen Grundstücken zwei an den Markt Altenstadt abzugeben.

In der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 29.04.2025 wurde die Verwaltung bereits beauftragt, für das anliegende Grundstück Fl.Nr. 1044 Gemarkung Filzingen Angebote für die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker einzuholen.

Der Marktgemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, Angebote zur Überplanung des Grundstücks 1044/1 in Zusammenhang mit Fl.Nr. 1044 Gemarkung Filzingen einzuholen. Die Planungskosten und Ausgleichsmaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.

Weiterhin wurde der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1044 zu reden, ob dieser im Rahmen der geplanten Bebauungsplanerweiterung nicht doch sein komplettes Grundstück mit überplanen lassen möchte und nicht – wie von ihm beantragt – an der Erweiterung um nur einen Bauplatz festhält.

Antrag des FV Altenstadt auf Bezuschussung eines Mähroboters zur Pflege des Hauptspielfelds während der Saison

Es wurde einstimmig beschlossen, dem Fußballverein für die Anschaffung von zwei kleinen Mährobotern einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, gerundet auf 1.700 €, zu gewähren.

Grundsteuerhebesätze 2025 - Information und ggf. Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat von den Messbetragssummen der Grundsteuer A und B sowie von den ermittelten aufkommensneutralen Hebesätzen jeweils zum Stand 20.05.2025 Kenntnis erhalten und mit zwei Gegenstimmen beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu belassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026 im Herbst 2025 dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Bauantrag zur Anbringung einer Werbetafel (Wandtafel unbeleuchtet), Fl.Nr. 1232, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 95); Erneute Behandlung nach Rückmeldung des Landratsamtes Neu-Ulm

Sowohl der Bau-, Werks- und Umweltausschuss als auch der Marktgemeinderat verweigerten das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Das Landratsamt Neu-Ulm teilte nun mit, dass die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu Unrecht erfolgte und bat darum, erneut über das Einvernehmen zu entscheiden.

Der Marktgemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu verweigern.

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis Neu-Ulm; Sachstandsbericht

Die Verteilung der Informationsbroschüre zur Müll-Rückübertragung ab dem 01.01.2026 an den Landkreis Neu-Ulm durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Weißenhorn (AWB) an alle Haushalte hat zu einem großen Aufruhr in der Bevölkerung geführt.

1. BGM Wolfgang Höß teilte, mit, dass deswegen ein Treffen stattgefunden hat, an dem alle Bürgermeister der von der Müll-Rückübertragung betroffenen Gemeinden sowie die Landrätin und weitere Vertreter des Landratsamtes, des Abfallwirtschaftsbetriebs und der für die Kalkulation zuständige Firma Econum, teilgenommen haben.

Dabei wurde ein weiteres Treffen des Lenkungsausschusses zur Müll-Rückübertragung vereinbart, dem eine Werkausschuss-Sitzung des Landkreises stattfinden soll, zu der wieder die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden eingeladen werden.