Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 29.04.2025:
Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde die Firma Max Kast mit der Erstellung der Hausanschlüsse beauftragt. Der Angebotspreis beläuft sich auf 12.184,77 € brutto.
Dem Nachtragsangebot der Firma Max Kast über 20.633,39 € brutto zur notwendigen gesamten Asphaltierung des Weges (wegen desolatem Zustand, Setzungen, etc.) wurde zugestimmt. Ursprünglich war lediglich eine Asphaltierung der aufgerissenen Teilbereiche geplant.
Der Bauausschuss sprach an den Marktgemeinderat die Empfehlung aus, den Auftrag an den gemäß Submissionsergebnis günstigsten Bieter, die Firma ABT WUT GmbH zum Angebotspreis von 587.596,28 € zu vergeben.
Das Einverständnis wurde unter der Voraussetzung der Bewilligungszusage der Regierung von Schwaben erteilt.
Marktgemeinderat vom 15.05.2025
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat von der Studie bezüglich des Rechtsanspruchs für eine Ganztagsbetreuung bis 2026 Kenntnis erhalten und die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, ein Honorarangebot auf Basis der HOAI 2021 „Leistungsbild Gebäude und Innenräume“ einzuholen. Als Auftragnehmer sollen „Maslowski Architekten“ aus Senden angefragt werden.
Nach der Vorstellung des Sanierungskonzepts und einer Diskussion zu dem Thema beschloss der Marktgemeinderat einstimmig den Projektstart „Sanierung Grundschule“ ab dem Jahr 2028 anzugehen.
Der Empfehlung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 29.04.2025 auf Vergabe der Langzeit-Pumpversuche für den Brunnen TB 3 Filzingen an den günstigsten Bieter, die Firma Abt WUT GmbH aus Mindelheim zum Angebotspreis in Höhe von 587.596,28 € brutto, wurde einstimmig zugestimmt.
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat die Planungsarbeiten, mit Kosten in Höhe von 26.205,59 Euro brutto, einstimmig an das Büro Sieber Consult aus Lindau vergeben. Die Kosten sind vom Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu erstatten.
Der Marktgemeinderat stimmte der Beauftragung der Prüfung des Kreisumlagebescheids für das Jahr 2025 durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dombert aus Potsdam nachträglich und einstimmig zu.
Der Marktgemeinderat stimmte den Erklärungen, die der 1. Bürgermeister zu den nachfolgend aufgeführten Urkunden abgegeben hat, einstimmig zu:
| - | Übertragungsvertrag und Grundschuldbestellung vom 06.03.2025 betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 1223/3 (Memminger Straße 83/Schillerstraße 1 zu 890 m²) und 1223/4 (Nähe Schillerstraße, Gebäude- und Freifläche zu 233 m²). |
| - | Stellplatznutzungsecht (Dienstbarkeiten) vom 15.04.2025 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1184, Gemarkung Altenstadt (Nähe Gartenweg), zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Fl.Nrn. 1172, 1157, 1159, 1162, 1163, 1164,1165, 1166, 1167,1168, 1169,1170, 1171, 1237/12, 1237/13, 1237/14, 1237/15 und 1237/29, Gemarkung Altenstadt (Nähe Memminger Straße, Memminger Straße 20, Memminger Straße 22 a - h und Memminger Straße 22 ½). |
| - | Aufgebot eines Grundstückseigentümers nach § 927 BGB betreffend die Löschung des 1/3-Miteigentumsanteils einer Verstorbenen an Fl.Nr. 1171, Gemarkung Altenstadt (Teil der Alten Bleiche). |
Der Marktgemeinderat stimmte zunächst einstimmig dafür, dem Antragsteller das Rederecht zu erteilen.
Abschließend wurde, ebenfalls einstimmig, für den genannten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Stromspeicher Fl. Nr. 182" Untereichen und die parallele Flächennutzungsplanänderung sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, für den genannten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Stromspeicher Fl. Nr. 373/46", Untereichen und die parallele Flächennutzungsplanänderung sowie die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1044/1 Gemarkung Filzingen beantragen für dieses Grundstück die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker. Von der Eigentümergemeinschaft wurde Bereitschaft signalisiert, von den vier möglichen Grundstücken zwei an den Markt Altenstadt abzugeben.
In der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 29.04.2025 wurde die Verwaltung bereits beauftragt, für das anliegende Grundstück Fl.Nr. 1044 Gemarkung Filzingen Angebote für die Erweiterung des Bebauungsplans Hofacker einzuholen.
Der Marktgemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, Angebote zur Überplanung des Grundstücks 1044/1 in Zusammenhang mit Fl.Nr. 1044 Gemarkung Filzingen einzuholen. Die Planungskosten und Ausgleichsmaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.
Weiterhin wurde der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1044 zu reden, ob dieser im Rahmen der geplanten Bebauungsplanerweiterung nicht doch sein komplettes Grundstück mit überplanen lassen möchte und nicht – wie von ihm beantragt – an der Erweiterung um nur einen Bauplatz festhält.
Es wurde einstimmig beschlossen, dem Fußballverein für die Anschaffung von zwei kleinen Mährobotern einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, gerundet auf 1.700 €, zu gewähren.
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat von den Messbetragssummen der Grundsteuer A und B sowie von den ermittelten aufkommensneutralen Hebesätzen jeweils zum Stand 20.05.2025 Kenntnis erhalten und mit zwei Gegenstimmen beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu belassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026 im Herbst 2025 dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.
Sowohl der Bau-, Werks- und Umweltausschuss als auch der Marktgemeinderat verweigerten das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Das Landratsamt Neu-Ulm teilte nun mit, dass die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu Unrecht erfolgte und bat darum, erneut über das Einvernehmen zu entscheiden.
Der Marktgemeinderat beschloss daraufhin einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu verweigern.
Die Verteilung der Informationsbroschüre zur Müll-Rückübertragung ab dem 01.01.2026 an den Landkreis Neu-Ulm durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Weißenhorn (AWB) an alle Haushalte hat zu einem großen Aufruhr in der Bevölkerung geführt.
1. BGM Wolfgang Höß teilte, mit, dass deswegen ein Treffen stattgefunden hat, an dem alle Bürgermeister der von der Müll-Rückübertragung betroffenen Gemeinden sowie die Landrätin und weitere Vertreter des Landratsamtes, des Abfallwirtschaftsbetriebs und der für die Kalkulation zuständige Firma Econum, teilgenommen haben.
Dabei wurde ein weiteres Treffen des Lenkungsausschusses zur Müll-Rückübertragung vereinbart, dem eine Werkausschuss-Sitzung des Landkreises stattfinden soll, zu der wieder die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden eingeladen werden.