In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, findet zweimal jährlich ein Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Der bundeseinheitliche Alarm findet immer am zweiten Donnerstag im September, der landeseinheitliche Alarm am zweiten Donnerstag im März statt.
Auch der Markt Altenstadt beteiligt sich wieder am diesjährigen bundesweiten Sirenenprobenalarm am Donnerstag, dem 11.09.2025 ab 11:00 Uhr.
Der Sirenenprobealarm dient neben der Überprüfung der Sirenenwarnsysteme und der WarnApp NINA auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Bedeutung: Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
Bedeutung: Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Weitere Informationen zum Sirenenprobealarm sind auch auf der Homepage des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter folgendem Link verfügbar:
https://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php