Am Donnerstag, dem 14.09.2023 ab 11 Uhr findet ein Sirenenprobenalarm statt.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt.
Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Bedeutung: Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
Bedeutung: Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Informationen zum Sirenenprobealarm werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr unter:
zu Verfügung gestellt.