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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Vorstellung der Erschließungsplanung für den Bebauungsplan Innovationspark Markt Altenstadt

Herr Christian Standl vom Büro Steinbacher Consult aus Neusäß erläutert zunächst, dass aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse, keine Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind, wie dies zunächst befürchtet wurde.

Sein Kollege Herr Valeriu Dragutan stellte im Anschluss die Planung vor. Der Verkehrsknotenpunkt befindet sich südlich des Anwesen Memminger Straße 104. Es ist geplant, im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes auch gleich eine Verkehrsachse/Straßeneinmündung in Richtung Osten mit vorzusehen. Dies hat den Vorteil, dass, wenn östlich der St 2021 eine Bebauung entstehen soll, nicht noch einmal das ganze Prozedere durchgeführt werden muss. Für die vorgesehene Kreuzung sollen zwei gegenüberliegende Linksabbiegespuren gebaut werden. Das Staatliche Bauamt Krumbach hat den Planentwurf bereits befürwortet.

Weiterhin ist geplant, im Zuge dieser Maßnahme eine eigene Zufahrt zum Verwaltungsgebäude der Firma ALDI zu bauen, da dieses derzeit nur über die Lkw-Zufahrt zum Auslieferungslager in der Illertalstraße angefahren werden kann.

Die Gesamtkosten für die Erschließung des Innovationsparks belaufen sich auf insgesamt rund 2.009.000 €. Davon entfallen auf den Verkehrsknotenpunkt rund 742.000 €, auf die Erschließung des Innovationsparks rund 947.000 € und auf die Trinkwasserver- bzw. Schmutzwasserentsorgung rund 320.000 €. Hinzu kommen noch die Kosten für den notwendigen Grunderwerb.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Neubau eines Bungalows und einer Doppelgarage, Fl.Nrn. 1227/77 und 1226/78 Gemarkung Altenstadt (Am Mühlbach 4)

Es wurde von einem Bauausschuss-Mitglied die Befürchtung geäußert, dass in diesem Baugebiet aufgrund der engen Erschließungsstraße Probleme mit der Müllabfuhr auf die Gemeinde und die Anlieger zukommen werden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Privatstraße „Am Mühlbach“ kein Räumdienst durch die Gemeinde erfolgen wird und die Gemeinde diese Erschließungsanlage auch nicht in ihr Eigentum übernehmen wird.

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und stimmte in Bezug auf die Überschreitung der Grundflächenzahl einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abbruch bestehende Garage, Neubau Anbau an Bestandsgebäude; Neubau Garage; Wohnraumausbau Ober- und Dachgeschoss, Fl.Nr. 1342 Gemarkung Altenstadt (Unterer Griesweg 9); nochmalige Behandlung wg. weiterer Befreiungen vom Bebauungsplan

Zu dem Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 29.04.2025 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In Bezug auf die Überschreitungen der Grundflächenzahl und der Baugrenze wurde einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Das Landratsamt Neu-Ulm forderte nun weitere Befreiungen bezüglich der Geschossflächenzahl (2 Stockwerke plus Dachgeschoß als Vollgeschoß), der Kniestockhöhe (1,25 m anstatt 0,7 m) und des Dachaufbaus (Länge der Gaube beträgt mehr als die Hälfe der Dachaufbauten).

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss stimmte den vorgenannten Befreiungen vom Bebauungsplan einstimmig zu.

Bauvoranfrage Errichtung einer privilegierten Agri-PV Anlage kleiner 2,5 ha, Fl.Nrn. 966 und 967 Gemarkung Filzingen (Kälberweide)

Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller einen rechtlich bindenden Vertrag mit einem nach § 35 Abs. 1 Satz 1 oder 2 privilegierten Betrieb (land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder Gartenbaubetrieb) abschließt, wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

Formlose Bauvoranfrage zum Einbau von 12 Wohneinheiten in bestehendes Gebäude, Fl.Nr. 4 Gemarkung Herrenstetten (Bergenstetter Straße 7)

Das Bauvorhaben wurde einstimmig abgelehnt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dem Antragsteller zu empfehlen, eine erneute Anfrage/Skizze mit deutlich geringerer Wohnungsanzahl zur Entscheidung vorzulegen. Andernfalls behält sich der Ausschuss vor, dem Marktgemeinderat für diesen Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu empfehlen.

Formlose Bauvoranfrage Aufstockung Garage zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 1369/72 Gemarkung Altenstadt (Fabrikstraße 5 d)

Die Anfrage wurde bereits am 29.04.2025 behandelt. Damals wurde der angedachten Grenzbebauung keine Zustimmung erteilt; dem Antragsteller wurde angeboten, eine öffentliche Fläche zu erwerben, um die Abstandsflächen einhalten zu können.

Der Grunderwerb und somit die Verlegung des Fußweges sind aus Sicht des Antragstellers jedoch sehr aufwendig und nicht zielführend. Der Antragsteller bat daher den Markt Altenstadt um eine Abstandsflächenübernahme, so dass die durch die Aufstockung der Garage entstehenden Abstandsflächen eingehalten werden könnten.

Laut Bebauungsplan „An der Oberbalzheimer Straße“ wurde auf dem heute bestehenden Fußweg eine Bebauung vorgesehen, die nicht verwirklicht wurde und aufgrund der vorhandenen Parkplatzsituation auch in Zukunft nicht mehr möglich erscheint.

Deshalb wurde mit einer Gegenstimme eine Abstandsflächenübernahme für die Aufstockung der Garage beschlossen. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Die weiteren notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan wurden nach wie vor in Aussicht gestellt. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass das Sichtdreieck im Osten dauerhaft freigehalten wird.

Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 1103 Gemarkung Filzingen (Widderweg)

Die Anfrage wurde bereits am 29.04.2025 unter dem Punkt Anfragen besprochen. Damals wurde festgelegt, dass eine Befreiung nicht in Frage kommt und die Baugrenze eingehalten werden muss.

Der Antragsteller hat mit E-Mail vom 10.06.2025 nochmals die Behandlung durch den Bauausschuss beantragt und zur Veranschaulichung der Thematik einen Plan mit Einhaltung der Baugrenzen beigefügt; hier müsste eventuell zur Realisierung das Nachbargrundstück überbaut werden. Der Antragsteller bittet daher um Zustimmung zur Überschreitung der Baugrenze im Osten um 1,5 m und im Norden um 2,5 m.

Der Bauausschuss lehnte die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens einstimmig ab.

Anfrage zur Umnutzung von vorhandenen Stellplätzen für Kleinbusse, Camper und Wohnmobile, Fl.Nr. 18/1 Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 7)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss lehnte das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung, auch bei Änderung des Bebauungsplans, einstimmig ab.

Bebauungsplan Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim" der Stadt Illertissen; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Nach Auffassung der Verwaltung werden die Belange des Marktes Altenstadt nicht berührt. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss äußerte keine Anregungen oder Einwendungen zu dem oben genannten Bebauungsplan und bat einstimmig darum, den Markt Altenstadt am weiteren Verfahren nicht mehr zu beteiligen.

Bebauungsplan 4/2015 "Für das Mischgebiet südlich der Rudolf-Diesel-Straße und östlich der Wilhelm-Walker-Straße"- 1. Änderung der Stadt Illertissen; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Nach Auffassung der Verwaltung werden die Belange des Marktes Altenstadt nicht berührt. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss äußerte keine Anregungen oder Einwendungen zu dem oben genannten Bebauungsplan und bat einstimmig darum, den Markt Altenstadt am weiteren Verfahren nicht mehr zu beteiligen.

Schaffung von neuen Urnengrabstätten im Friedhof Altenstadt

Im Friedhof Altenstadt sind alle vorhandenen Urnengemeinschaftsgräber vergeben. Frau Kolb von der Friedhofsverwaltung bat deshalb um eine zeitnahe Entscheidung, welche der möglichen Flächen für diesen Zweck hergerichtet werden sollen. Die in Frage kommenden Stellen im Friedhof wurden von den Mitgliedern des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vor der Sitzung in Augenschein genommen.

Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Mitarbeiter des Bauhofs im Moment im alten und im neuen Friedhofseil je eine Stelle für Urnen-Baumgräber anlegen sollen. Weiterhin wurde die Friedhofsverwaltung beauftragt, für eventuell notwendige Steinmetzarbeiten entsprechende Angebote einzuholen und zur Beschlussfassung vorlegen.

Die Entscheidung über die Verlängerung der Ruhefrist für Urnen-Erdgräber von 10 auf 15 Jahre mit entsprechender Änderung der Friedhofssatzung, wurde, ebenfalls einstimmig, an den Marktgemeinderat verwiesen.