Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am 01.10.2023 die Pachten für das Pachtjahr 2022/2023 zur Zahlung fällig werden. Als Grundlage hierfür gilt der Pachtvertrag.
Den Pächtern, welche dem Markt Altenstadt ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird die Pacht zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen, die keine Abbuchung veranlasst haben, werden gebeten, die Pacht bis zum Zahlungstermin 01.10.2023 auf ein Konto des Marktes Altenstadt einzuzahlen.