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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c des Soldatengesetzes widersprechen.

B.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubilaren an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperre können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Verwaltungsgemeinschaft Altstadt, Einwohnermeldeamt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt (Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr) vornehmen oder auch über unsere Internetseite unter www.altenstadt-vg.de.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.

Altenstadt, 04.09.2024
Gez.: Wolfgang Höß, Gemeinschaftsvorsitzender