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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit der Pacht für das Pachtjahr 2023/2024

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am 01.10.2024 die Pachten für das Pachtjahr 2023/2024 zur Zahlung fällig werden. Als Grundlage hierfür gilt der Pachtvertrag.

Den Pächter/innen, welche dem Markt Altenstadt ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird die Pacht zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen, die keine Abbuchung veranlasst haben, werden gebeten, die Pacht bis zum Zahlungstermin 01.10.2024 auf ein Konto des Marktes Altenstadt einzuzahlen.