Auf Grund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband "Mittleres Illertal" folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.817.300,00 € und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 109.000,00 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Abwasserzweckverbandes Mittleres Illertal wird auf 400.000 € festgesetzt.
1. Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 2.768.300,00 € festgesetzt und gem. § 23 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Illertal" im Klärwerk Au in 89257 Illertissen während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.