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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Vorstellung der Entwurfsplanung für den Brunnen Neubau TB2 und TB3 Filzingen und die Verbindungsleitungen

Zu diesem Punkt begrüßte 1. BGM Wolfgang Höß Herrn Marcel Wirth und Frau Stefanie Brettschneider vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm.

Herr Wirth informierte über den aktuellen Planungsstand zum Bau der Brunnen TB2 und TB3 in Filzingen.

Aktuell befindet sich der TB3 in Bau. Für die Verbindungsleitung zwischen dem Hochbehälter Illereichen und den Brunnen Filzingen muss eine Leitung eingerichtet werden, die unter der Bundesautobahn 7 durchführen wird.

Damit die Leitung im weiteren Verlauf nicht unterhalb der Straße verlegt werden muss wird aktuell geprüft, ob die Leitung alternativ über unbefestigtes Gelände verlegt werden kann. Dies hätte außerdem den Vorteil, dass so der Kreisverkehr Filzingen umgangen werden könnte. Die Bestandsleitungen, die sich im Kreisverkehr befinden könnten somit ebenfalls außer Acht gelassen werden. Entsprechende Gespräche mit den Grundstückseigentümern finden aktuell statt.

In die neue Leitung werden dann die 3 Brunnen Filzingen einspeisen, die im weiteren Verlauf dann zum Hochbehälter Kellmünz führt, von wo aus dann ebenfalls eine Einspeisemöglichkeit besteht.

Da sich durch die Maßnahmen der Strombedarf erhöhen wird muss auch der bestehende Trafo ausgetauscht werden, der hierfür nicht ausreichend ist.

Auf Nachfrage erklärte Herr Wirth, dass eine Notstromversorgung neben dem Hochbehälter in Illereichen auch den Hochbehälter in Kellmünz versorgen könnte.

Er wies aber darauf hin, dass bislang keine Notstromversorgung vorgesehen und auf jeden Fall bei der Planung noch zu berücksichtigen sei. Hierbei muss auch der Standort auf Grund der verschiedenen Schutzzonen rund um die Brunnen und eine evtl. Weiterverwendung des vorhandenen Aggregats geprüft werden. Der Brunnen im Illergries dürfe dann zukünftig nicht mehr genutzt werden.

Abschließend erklärte BGM Höß, dass nach Abschluss der Maßnahme und sobald alle Kosten feststehen die Beitragskalkulation beginnen kann.

Sachstandsbericht zum Brunnenneubau in Filzingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. BGM Wolfgang Höß Herrn Kwasnitschka vom Büro INGEO GmbH aus Augsburg, der über den aktuellen Sachstand zum Brunnenneubau informierte.

Der Brunnen 2 wurde noch im vergangenen Jahr fertiggestellt. Die Baumaßnahmen zum Brunnen 3 sind aktuell in vollem Gange; eine Zufahrt wurde ebenfalls bereits eingerichtet.

Es fand bereits ein Einzelpumpversuch inklusive wassertechnischer Untersuchung statt. Das Ergebnis sei sehr zufriedenstellend gewesen.

Herr Kwasnitschka betont, wie schnell der bisherige Projektablauf vorangeschritten ist und trägt Stichpunkthaft den Ablauf wie folgt vor:

Dezember 2024:

Beschluss zum Brunnenneubau

Februar 2025:

Bohrantrag an das Landratsamt

31.03.2025:

Genehmigung durch das Landratsamt

11.04.2025:

Angebotseröffnung; Auftragsvergabe an Firma Abt zu Rund 600.000,00 € brutto

17.06.2025:

Fertigstellung des Bohrplatzes

01.07.2025:

Baubeginn und Inbetriebnahme der Bohranlage (derzeitige Bohrtiefe 45 m)

Auf Grund fehlender Materialien musste eine kurze Pause eingelegt werden. Der Ausbau sollte dann in ca. 2 Wochen fertig sein, die anschließende Entsandung werde nochmals 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend erfolgen bis circa Oktober nach einem Einzelpumpversuch ein gemeinsamer Pumpversuch mit beiden Brunnen.

Anfang 2026 werde dann die weitere Ausschreibung erfolgen. Da ein Sonderbauverfahren nötig sei werde dies erst ungefähr ab Ostern 2026 möglich sein.

Er betonte außerdem, dass die Sanierung des TB1 schnellstmöglich gemacht werden sollte. Mit einer Fertigstellung rechnet er im 3./4. Quartal 2026.

Auf Nachfrage erklärte Herr Kwasnitschka, dass für den neuen Brunnen auf Grund der Hydrogeologie keine Ultrafiltration (= UV-Anlage) vorgesehen werden müsse.

Bebauungsplan "Stromspeicher südlich der Werkstraße"; Vorstellung der Entwurfsunterlagen sowie Billigungs- und Beteiligungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat einstimmig beschlossen, die aufgeführte Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Art und Weise durchzuführen.

Des Weiteren billigte er den Bebauungsplanentwurf und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung jeweils in der Fassung vom 17.07.2025 und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB.

Bebauungsplan "Stromspeicher Fl.Nr. 373/46; Vorstellung der Entwurfsunterlagen sowie Billigungs- und Beteiligungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat einstimmig beschlossen, die aufgeführte Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Art und Weise durchzuführen.

Des Weiteren billigte er den Bebauungsplanentwurf und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung jeweils in der Fassung vom 18.07.2025 und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB.

Bauanträge

Erweiterung eines Balkons mit Außentreppe an einem Zweifamilienhaus, Fl.Nr. 1350 Gemarkung Altenstadt (Friedenstraße 2)

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde einstimmig erteilt.

Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, Fl.Nr. 226/2 Gemarkung Untereichen (Grenzweg 4)

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde einstimmig erteilt.

Formlose Bauvoranfrage Erweiterung der Tennisanlage Altenstadt um einen Tennisplatz, Fl.Nr. 1799/159 Gemarkung Altenstadt (Oberbalzheimer Straße 25)

Der Marktgemeinderat hat die Zustimmung zum Antrag einstimmig in Aussicht gestellt. Der bestehende Erbbaupachtvertrag soll um die Fläche erweitert werden. Die baurechtliche Stellungnahme erfolgt dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Formlose Bauvoranfrage zum Einbau von 5 Wohneinheiten in bestehendes Gebäude, Fl.Nr. 4 Gemarkung Herrenstetten (Bergenstetter Straße 7)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig in Aussicht gestellt. Auf dem Grundstück müssen insgesamt 15 Stellplätze nachgewiesen werden. Ein Stellplatz direkt vor der Garage ist nicht zulässig. Die Garagen sind von Norden aus anzudienen. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist auch auf dem Grundstück zu beseitigen.

Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Vordachs über dem Eingangsbereich, Fl.Nr. 81/5 Gemarkung Herrenstetten (Hasenweide 3)

Mit der geplanten Hausüberdachung wird die Baugrenze im Norden überschritten.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wurde einstimmig erteilt und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan zugestimmt.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/2. Quartal 2025

Beim Markt Altenstadt sind im 2. Quartal 2025 vier Geldspenden in Höhe von insgesamt 958,10 € eingegangen, die einstimmig angenommen wurden.