Bekanntgaben
- Ensemble Alte Bleiche; Vergaben, Sachstandsbericht
Nachtrag 1 zur Entwässerungsplanung: - Hydraulische 2D Berechnung Starkregen Der Marktgemeinderat stimmte der Beauftragung des Nachtrags in Höhe von 2.270,52 € brutto einstimmig zu.
Nachtrag „Denkmalfachliche Maßnahmenbeschreibung“ (Forderung des Landratsamtes)
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Freigabe des gelisteten Nachtrags in Höhe von 6.247.50 € brutto an das Büro Beer Bembé Dellinger aus Greifenberg.
Beauftragung „Schallschutztechnische Untersuchung“ (Forderung des Landratsamtes)
Der Nachtrag in Höhe von 5.593,00 € brutto (ohne Optionalleistungen) wurde einstimmig an das Büro Möhler + Partner aus Bamberg vergeben.
Bauphysik: Abruf Leistungsstufe 3
Die Freigabe der Leistungsstufe 3 mit Planungskosten in Höhe von 3.427,00 € zu Gunsten des Büros Möhler + Partner aus München wurde einstimmig beschlossen.
Sachstandsbericht zu Baugenehmigung
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens forderte das Landratsamt Neu-Ulm zur Abgabe der immissionsschutzfachlichen Stellungnahme eine aussagekräftige Betriebsbeschreibung; diese wurde bereits von der Verwaltung in Form eines Nutzungskonzepts erarbeitet und eingereicht.
Weiterhin wurde eine denkmalfachliche Maßnahmenbeschreibung und eine schallschutztechnische Untersuchung gefordert. Die hierzu erforderlichen Vergabebeschlüsse Büro Beer Bembé Dellinger Möhler + Partner und wurden gefasst (siehe weiter oben).
Ebenso wurde ein Stellplatznachweis unter Berücksichtigung des Stellplatzbedarfs des Rathauses für das Gesamtgrundstück Fl. Nr. 1184 inklusive Vorlage der notariellen Bestellurkunde und Betriebsbeschreibung gefordert. Diese Unterlagen wurden in Zusammenarbeit mit den Planern und dem Notar erstellt und fristgerecht eingereicht.
Weitere Vorgehensweise
Da seitens der Verwaltung aufgrund der vorangegangenen Punkte von einer Unsicherheit bezüglich der Baukosten für das Projekt „Ensemble Alte Bleiche“ ausgegangen wird, beschloss der Markgemeinderat, eine Aktualisierung der Kostenberechnung inklusive Risikoeinschätzung zu veranlassen - Kindergarten Filzingen; Ersatzbeschaffung Garten-Spielgerät
Das alte Außenspielgerät im Kindergarten in Filzingen musste aufgrund von Mängeln abgebaut werden. Die Verwaltung hat bei der Firma Seibel Spielgeräte aus Hinterweidenthal ein Angebot für ein Ersatz-Spielgerät eingeholt. Diese Firma bereits für den Kindergarten und die Kinderkrippe Altenstadt Spielgeräte geliefert, mit denen das Personal und die Kinder sehr zufrieden sind. Der Marktgemeinderat hat beschlossen, das Angebot der Firma Seibel für die Lieferung und Montage eines neuen Spielgerätes in Höhe 18.769,31 € brutto anzunehmen. - Urkundengenehmigung
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat von der Urkunde betreffend den Kauf des in der Gemarkung Untereichen gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.Nr. 98 (Eschlesacker) mit einer Größe von 13.640 m² zum Preis von insgesamt 549.575 € (= 8.629 m² Wohnbaufläche á 60 €; 1.365 m² Gemeinbedarfsfläche á 10 €, 3.637 m² für Ökoausgleich und Schallschutzmaßnahme á 5 €) Kenntnis erhalten und alle darin abgegebenen Erklärungen einstimmig genehmigt.
Bauleitplanverfahren "Am Bauhof - Erweiterung"
- Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "Am Bauhof - Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Bauhof"; Vorstellung Entwurfsunterlagen und Billigungs- und Beteiligungsbeschluss
Herr Florian Krug vom Planungsbüro für Bauleitplanung Sieber Consult aus Lindau erläuterte dem Gremium das Ergebnis der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Marktgemeinderat billigte einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Am Bauhof - Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof" in der Fassung vom 03.07.2025. - Bebauungsplan "Am Bauhof - Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof"; Vorstellung Entwurfsunterlagen und Billigungs- und Beteiligungsbeschluss
Der Marktgemeinderat billigte einstimmig den Entwurf zum Bebauungsplan "Am Bauhof - Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof" in der Fassung vom 03.07.2025.
Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung – EBS
Der Bayerische Kommunalen Prüfungsverband hat im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung empfohlen, die Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Altenstadt aus Gründen der Rechtssicherheit in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages anzupassen. Entsprechend dieser Empfehlung beschloss der Marktgemeinderat beschloss einstimmig den Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung.
Generationenstiftung Markt Altenstadt
Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.01.2025
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, den Beschluss über die Änderung der Satzung der Generationenstiftung Markt Altenstadt aufzuheben und dass Herr Eberhard Aspacher Mitglied im Stiftungsvorstand sein soll („Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern“), da sich keine andere Person diesbezüglich gefunden hat.
Wahlen zum Stiftungsvorstand
Zu Mitgliedern des Stiftungsvorstandes wurden MGR Ernst Ehrmann, 2. BGM Konstantin Zanker und die Geschäftsführerin Andrea Müller jeweils einstimmig gewählt.
Berufung von Herrn Eberhard Aspacher in den Sitzungsvorstand als Stiftungsvorsitzender
Mit einer Stimmenthaltung wurde einstimmig der weitere Stellvertreter des Bürgermeisters, MGR Eberhard Aspacher der Stiftungsvorsitzenden gewählt. Die Verwaltung muss diese „Notmaßnahme“ bei der Regierung von Schwaben genehmigen lassen.
Wahl des stellvertretenden Stiftungsvorstands
Zum stellvertretenden Vorsitzenden der Generationenstiftung Markt Altenstadt wurde mit 17 von 18 Stimmen 2. BGM Konstantin Zanker gewählt.
Wahlen zum Stiftungsrat
Der Marktgemeinderat Altenstadt bestellte einstimmig für die kommenden drei Jahre Herrn Daniel Hrdina, Frau Beate Winkler, Herrn Alexander Schulze, Herrn Ralf Müller und MGRin Martina Brugger in den Stiftungsrat der Generationenstiftung Markt Altenstadt:
Beschädigtes Kunstwerk bei der Illerbrücke an der Oberbalzheimer Straße; Antrag von MGR Harald Stölzle
Der Marktgemeinderat unterstützte den Antrag auf Wiederherstellung Kunstwerks durch den Landkreis vollumfänglich. Es wurde einstimmig beschlossen, das Landratsamt aufzufordern, den ursprünglichen Zustand des Kunstwerks, auch im Hinblick auf das Urheberrecht des Künstlers Herbert Volz, wieder herstellen zu lassen.
Zuschussantrag der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Untereichen für die Sanierung der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Untereichen
Der Marktgemeinderat hat mit einer Gegenstimme beschlossen, der Kirchenstiftung für die Außen- und Innen-Innstandsatzung der Pfarrkirche einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten, gedeckelt auf 53.000 €, zu gewähren.