Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“
Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat am 22. September 2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“, Gemarkung Altenstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 4.050 m². Er wird im Norden durch rückwärtige Grundstücksbereiche von gemischten Nutzungsstrukturen und Wohnnutzungen, im Osten durch die Bestandsbebauung gemischter Nutzungen und Wohnnutzungen entlang der Memminger Straße, im Süden durch den Marktplatz, einen Parkplatz und einen Lebensmittelmarkt sowie im Westen durch einen Steinmetzbetrieb mit dazugehörigen Nutzungen begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1216/2 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1214, 1215, 1216, 1217 und 1198, jeweils der Gemarkung Altenstadt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat in der Sitzung am 12. Januar 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C, Teil D, Teil E und Teil F, gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C, Teil D, Teil E und Teil F und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus des Marktes Altenstadt, EG (Bürgerinfo), Zimmer 01, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt,
vom Montag, 6. Februar 2023 bis
einschließlich Donnerstag, 9. März 2023,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
öffentlich aus.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altenstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Schalluntersuchung (Anlage 1 der Begründung) | Sieber Consult GmbH | Immissions- bzw. Schallschutz, Gewerbelärm |
| Artenschutzprüfung (Anlage 2 der Begründung) | Sieber Consult Ulm GmbH | Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Artenvorkommen, biologische Vielfalt, Artenschutzkonflikte |
| Baugrundgutachten (Anlage 3 der Begründung) | Kling Consult GmbH | Baugrund, Bodenverhältnisse, Niederschlagswasserbeseitigung, Versickerung |
| Begründung des Bebauungsplanes (Teil C) | Kling Consult GmbH | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternative, Schutzgebiete, Niederschlagswasserbeseitigung, Grünordnung, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Brandschutz, Denkmalschutz |
| Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege | Denkmalschutz |
| Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Industrie- und Handelskammer Schwaben | Effiziente Nutzung der Flächenressourcen |
| Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Neu-Ulm | Immissionsschutz, Lärmschutz, Gewerbelärm, Naturschutz, Landschaftspflege, Artenschutz, Wasserrecht, Bodenschutz, Grundwasser, Altlasten, Bodenschutz, Verkehrswesen, Erschließung, Brandschutz, |
| Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Staatliches Bauamt Krumbach | Erschließung, Sichtflächen, Anpflanzungen, Emissionen |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.altenstadt-vg.de/ veröffentlicht
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.