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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände – 1. Änderung mit Erweiterung“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“

Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat am 22. September 2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“, Gemarkung Altenstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 4.050 m². Er wird im Norden durch rückwärtige Grundstücksbereiche von gemischten Nutzungsstrukturen und Wohnnutzungen, im Osten durch die Bestandsbebauung gemischter Nutzungen und Wohnnutzungen entlang der Memminger Straße, im Süden durch den Marktplatz, einen Parkplatz und einen Lebensmittelmarkt sowie im Westen durch einen Steinmetzbetrieb mit dazugehörigen Nutzungen begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1216/2 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1214, 1215, 1216, 1217 und 1198, jeweils der Gemarkung Altenstadt.

Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat in der Sitzung am 12. Januar 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C, Teil D, Teil E und Teil F, gebilligt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C, Teil D, Teil E und Teil F und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus des Marktes Altenstadt, EG (Bürgerinfo), Zimmer 01, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt,

vom Montag, 6. Februar 2023 bis

einschließlich Donnerstag, 9. März 2023,

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

öffentlich aus.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altenstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.altenstadt-vg.de/ veröffentlicht

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Altenstadt, den 26. Januar 2023

Gez.: Wolfgang Höß, Erster Bürgermeister