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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.01.2023

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über folgende, in der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 01.12.2022 gefasste Beschlüsse:

Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten der LEW auf den Grundstücken Fl.Nrn. 82/5, /6 und /10, Gemarkung Herrenstetten (Neubaugebiet)

Der Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten für eine Niederspannungsleitung zugunsten der LEW Verteilnetz auf den Grundstücken Fl.Nrn. 82/4, 84/5, 84/6 und 82/10, Gemarkung Herrenstetten, wurde zugestimmt.

Übernahme der Ausfallbürgschaft für den Turnverein 1891 Illereichen e.V.

Es wurde beschlossen, die Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 45.000 € vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu übernehmen.

Sanierung Kirchenhang Herrenstetten; 7. Nachtrag (Los 1) der Firma Motz für Arbeiten, die nicht im Hauptauftrag enthalten waren

In Bezug auf den zusätzlichen Kabelschacht in Höhe von 832,50 € netto stimmte der Marktgemeinderat dem Nachtrag zu.

Grundwassererkundung Filzingen; Vergabe der Planung für Brunnen und Messstellen

Der Auftrag für die Planung eines Trinkwasserbrunnens (beinhaltend die Niederbringung einer Brunnenbohrung TB 2, nahe VB 1, 75 m tief, mit anschließendem Pumpversuch 144 Stunden) und - wenn erfolgreich - die Niederbringung von zwei Grundwassermessstellen (100 m tief, Ausbau analog VB 1) wurde zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 74.521,79 € brutto an die INGEO GmbH aus Augsburg vergeben.

Vergabe der Baumpflegearbeiten im Marktgebiet Altenstadt für die Jahre 2023 bis 2025

Die Arbeiten wurden in vier Baumschnittgebiete aufgeteilt. Der Auftrag für alle vier Gebiete wurde zum Preis von insgesamt ca. 21.000 € brutto/Jahr Firma Berchtold aus Kardorf vergeben. Die Obstbäume müssen evtl. nicht jährlich geschnitten werden, so dass sich der Betrag in diesen Jahren entsprechend verringert.

Genehmigung Kauf- und Überlassungsvertrag, 2/3 aus Fl.Nr. 1359, Gemarkung Altenstadt (Bahnhofstraße 4)

Der Marktgemeinderat hat zu dem Kauf- und Überlassungsvertrag, betreffend eines 2/3-Miteigentumsanteils an dem Grundstück Fl.Nr. 1359, Gemarkung Altenstadt (Bahnhofstraße 4) beschlossen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben und die Sanierungsgenehmigung zu erteilen.

Weiterhin informierte 1. BGM Wolfgang Höß über folgende, in der nicht öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 15.12.2022 gefasste Beschlüsse:

Vergabe Planleistungen vorhabenbezogener Bebauungsplan in Bergenstetten

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss vergab den Auftrag für die Planleistungen an das Planungsbüro Sieber Consult, Lindau. Grundlage war das Angebot über 29.390,62 € brutto. Mit dem Bauherrn ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten zu schließen.

Einbeziehungssatzung Zeppelinstraße

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss beauftragte das Planungsbüro Sieber Consult, Lindau für das Projekt Altenstadt - Einbeziehungssatzung Zeppelinstraße, mit einer Summe von brutto 10.911,11 €. Mit dem Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten zu schließen.

Vergabe Kanal- und Wasserhausanschluss für das Anwesen Badhauser Weg 3 im OT Bergenstetten

Der Auftrag für die Herstellung des Grundstücksanschlusses Kanal und Wasser wurde an die Firma. Norbert Schütz aus Boos mit einer Auftragssumme von 18.181,50 € netto (ohne Regie) vergeben.

Vergabe von Dachrinnenreinigungsarbeiten an den Liegenschaften des Marktes Altenstadt

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte den Auftrag an die Firma Joser Holzbau aus Jedesheim für 21.441,42 € brutto. Die Ausschreibung gilt für die einmalige Reinigung.

Entwurf des Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung

1. BGM Wolfgang Höß begrüßte zu diesem Punkt Herrn Alexander Frey vom Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach, der zusammen mit Herrn Gerd Ruepp zu diesem Punkt erschienen ist.

Herr Frey stellt in einer kurzen Zusammenfassung den aktuellen Sachverhalt dar.

Träger öffentlicher Belange

Von Kling Consult wurden 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

  • Bayerischer Bauernverband

  • Bund Naturschutz in Bayern e. V.

  • Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Schwaben

  • Kreishandwerkerschaft Bereich Neu-Ulm

  • Kreisheimatpfleger Landkreis Neu-Ulm

  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe Neu-Ulm

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

  • Amprion GmbH, Dortmund

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach - Mindelheim

  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach

  • Bayernets GmbH, München

  • Industrie- und Handelskammer Schwaben, Augsburg

  • Regierung von Schwaben, Augsburg

  • Regionalverband Donau-Iller, Ulm

  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

Landratsamt Neu-Ulm

Immissionsschutz

Naturschutz und Landschaftspflege

Wasserrecht und Bodenschutz

Verkehrswesen

Brandschutz

Lechwerke AB, Augsburg

Schwaben Netz GmbH, Augsburg

Staatliches Bauamt Krumbach´

Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH

Bürgerinnen und Bürger

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

Nach den Ausführungen von Herrn Frey fasste der Marktgemeinderat folgende drei Beschlüsse, jeweils einstimmig:

Ergänzender Beschluss:

Der Anregung des Staatlichen Bauamtes Krumbach und der Fachabteilung Verkehrswesen am Landratsamt Neu-Ulm wird in nachfolgender ergänzender Form gefolgt: Der zusätzliche Ein- und Ausfahrtsbereich im Nordosten zwischen der Hausnummer 65 und 67 entfällt für die vorliegende Neuplanung. Durch den Entfall wird der räumliche Geltungsbereich im Nordosten sowie die textlichen Passagen in der Begründung entsprechend angepasst. Zusätzlich werden Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten in der Planzeichnung (Teil A) des Bebauungsplanes festgesetzt, wodurch der Ein- und Ausfahrtsbereich im Nordosten planungsrechtlich geschlossen wird.

Die bestandsorientierten und bestandsgeschützten Zufahrten z. B. zur Anlieferung des Cafés bleiben davon unberührt und sind weiterhin erlaubt.

Nach wie vor wird eine ordnungsgemäße und leistungsfähige Verkehrserschließung übe die Ein- und Ausfahrt ausschließlich über den bestehenden südlichen Anschluss (Marktplatz) an die Memminger Straße sichergestellt.

Abwägung der Stellungnahmen

Der Marktgemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bzw. zur frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023 mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung“ in der Fassung vom 12. Januar 2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Trägerschaft Kleidermarkt Altenstadt

Nachdem der Kindergarten Altenstadt von der Diözese Augsburg aufgrund von Änderungen im Umsatzsteuerrecht ein Verbot für die weitere Durchführung des Kleidermarktes bekommen hat, haben die Organisatoren (bestehend aus sieben Müttern) beantragt, dass der Markt Altenstadt die Trägerschaft für den Markt übernehmen soll. Der Erlös der zwei Mal jährlich stattfindenden Kleidermärkte, beläuft sich auf jeweils rund 1.000 € und kommt dem Kindergarten Altenstadt und der Grundschule Altenstadt mit der Grundschule Osterberg zugute.

Aus Sicht des Steuerberaters besteht für den Kleidermarkt in seiner derzeitigen Form die Umsatzsteuerpflicht. Das neue Umsatzsteuerrecht ist nach heutigem Kenntnisstand ab dem 01.01.2025 anzuwenden.

Im Gremium sprach man sich positiv über die Organisatoren des Kinderkleidermarktes aus, da die Planung und Durchführung einer solchen Veranstaltung viel Arbeit mit sich bringt und zudem Zuschüsse für die teilnehmenden gemeindlichen Einrichtungen erwirtschaftet werden.

Der Marktgemeinderat Altenstadt stimmte der Übernahme der Veranstalterrolle für den Kleidermarkt Altenstadt ab dem Jahr 2022 einstimmig zu.

Aufhebung der Zweckvereinbarung samt Ergänzung zur kommunalen Verkehrsüberwachung

Der Zweckverband begann hat am 01.10.2022 seine Arbeit aufgenommen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde das Personal der KVÜ dem Zweckverband zugeleitet. Aus diesem Grund stimmte der Marktgemeinderat einstimmig der Aufhebung der bisher gültigen Zweckvereinbarung samt Ergänzung im gegenseitigen Einvernehmen rückwirkend zum 01.10.2022 zu.

Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Altenstadt

Mit Bescheid vom 02.12.2022 wurde von der Regierung von Schwaben die Zuwendung für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens MTW für die Freiwillige Feuerwehr Altenstadt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 14.500,00 € zugesagt. Beim Antrag wurde von Gesamtkosten von 45.000,00 € ausgegangen. Der Schlauchwagen SW1000 soll verkauft werden.

Der Marktgemeinderat Altenstadt stimmte der Ausschreibung für einen MTW entsprechend dem Zuwendungsbescheid zu. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern - Lieferjahre 2024 bis 2026

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in der Sitzung am 03.11.2022 die Verwaltung beauftragt, an der neuen Bündelausschreibung von KUBUS für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 teilzunehmen.

Die Verwaltung hat deshalb mit E-Mail vom 25.11.2022 die Interessensmitteilungen für den Markt Altenstadt an KUBUS gesendet. Von KUBUS wurden hierfür vom Markt Altenstadt notwendige Informationen erfragt.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle zu übertragen. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2024 bis 2026 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Antrag auf Kunsthandwerker- und Genussmarkt am Sonntag

Mit E-Mail vom 15.12.2022 beantragte Herr Jürgen Brugger die Durchführung eines Kunsthandwerker- und Genussmarktes in Altenstadt am 01. und 02.04.2023 sowie in den kommenden Jahren immer eine Woche vor Ostern. Auf Anfrage teilte Herr Brugger noch mit, dass die Veranstaltung in der Kantine stattfinden soll und zwar jeweils samstags von 13 bis 17 Uhr und sonntags von 11 bis 17 Uhr. Der Eintritt soll frei sein.

Gemäß dem im Bayern geltenden Sonntagsöffnungsverbot (Ladenschlussgesetz) müssen Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) unter anderem an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Davon kann jedoch eine Ausnahme gemacht werden, wenn es sich um eine immer wiederkehrende Veranstaltung handelt, was hier der Fall ist.

Der Marktgemeinderat steht der Durchführung eines jährlich stattfindenden Kunsthandwerker- und Genussmarktes in der Kantine in Altenstadt positiv gegenüber und stimmte einer Ausnahme vom Sonntagsöffnungsverbot einstimmig zu.

Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Stau- und Triebwerksanlage in Untereichen am Altenstadter Kanal

Nachdem die wasserrechtliche Erlaubnis für die oben genannte Triebwerksanlage bis zum 31.12.2022 befristet ist, hat der Eigentümer mit Schreiben vom 29.11.2022 beim Landratsamt Neu-Ulm die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für 20 Jahre beantragt.

Am Betrieb der Stau- und Triebwerksanlage wird sich nichts ändern. Das Aufstauen von Wasser um 10 cm auf eine Höhe von 524,14 m üNN erfüllt den Benutzungstatbestand nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG. Die beantragte Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 BayWG bedarf der Gestattung durch das Landratsamt Neu-Ulm.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat den Markt Altenstadt mit Schreiben vom 12.12.2022 gebeten, als Träger öffentlicher Belange bis spätestens 13.01.2022 Stellung zu nehmen.

Im Rahmen dieses Punktes ergibt sich eine kurze Diskussion zu den Zuständigkeiten der Bachuferpflege im Allgemeinen.

Der Marktgemeinderat stimmte dem Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Stau- und Triebwerksanlage an der Mühlbachstraße in Untereichen gemäß § 15 BayWG einstimmig zu.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/4. Quartal 2022

Beim Markt Altenstadt sind im 4. Quartal 2022 sechs Geldspenden in Höhe von insgesamt 2.900 € und eine Sachspende in Höhe von 199 € eingegangen.

Der Marktgemeinderat beschloss die Annahme der in der Vorlage genannten Spenden.