Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubilaren an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 MG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperre können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Einwohnermeldeamt,
Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, (Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr) oder auch über unsere Internetseite unter www.altenstadt-vg.de beantragen.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.