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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für das Haushaltsjahr 2026

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt hat in ihrer Sitzung am 02.12.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen. Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 26.01. bis 01.02.2026 im Rathaus Altenstadt, Zimmer 1, Hindenburgstraße 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ab 02.02.2026 bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Altenstadt, Außenstelle, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 15.12.2025 (Az. 21-9411.11) die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 bestätigt.

Altenstadt, den 23.12.2025
gez.: Wolfgang Höß, Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG, sowie Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  2.510.100,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  115.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage (VG)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 2.034.700,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 auf 7.936 Einwohner festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 256,39 € festgesetzt.

(2) Umlage Vermögenshaushalt

Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Altenstadt, den 23.12.2025
Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt
gez.: Höß, Gemeinschaftsvorsitzender