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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Am Bauhof – Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof"

Der Marktgemeinderat der Gemeinde Altenstadt hat am 18.09.2025 den Bebauungsplan "Am Bauhof – Erweiterung" und 2.Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof" in der Fassung vom 11.09.2025 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles "Illereichen" und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Fortschreibung 2021). Die in diesem Leitfaden aufgeführte Checkliste (Punkt3.2, Abbildung5) kann in allen Fragen mit "ja" beantwortet werden (vgl. Ziffer7.2.4 des Bebauungsplanes). Die so genannte vereinfachte Vorgehensweise kann daher angewandt werden. Die vereinfachte Vorgehensweise beruht auf der Annahme, dass ein differenziertes und entsprechend aufwändigeres Vorgehen (Regelverfahren) zum gleichen Ergebnis führen dürfte. Entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden demnach verbindlich vorgesehen (vgl. Ziffer7.2.4.10 des Bebauungsplanes). Die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen sind damit ausgeglichen bzw. können auf ein Mindestmaß reduziert oder vermieden werden. Es besteht kein weiterer Ausgleichsbedarf.

Dieser Bebauungsplan wird gem. §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Neu-Ulm war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 Satz1 BauGB) aufgestellt worden ist.

Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Marktgemeinde Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 16, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Marktgemeinde Altenstadt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan die Satzung mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß §215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach §214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB).

Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Altenstadt, den 23.01.2026