Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst sowie den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Innovationspark Altenstadt" jeweils mit Stand vom 28.08.2023 gebilligt.
Weiterhin wurde in der Sitzung vom 21.09.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 28.08.2023 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Ein bereits im Markt Altenstadt ansässiges Unternehmen plant eine Erweiterung bzw. die Umsiedlung des Firmenstandortest. Das Unternehmen, welches sich am derzeitigen Betriebsstandort nicht mehr erweitern kann, benötig einen neuen Firmenstandort bzw. Grundstücke, um eine Betriebserweiterung vollziehen zu können. Der aktuelle Standort befindet sich im Gewerbegebiet „Lindenmahd“, östlich der Autobahn A7 und ist bereits vollständig bebaut. Eine bauliche Erweiterung ist am Standort nicht mehr möglich.
Um dem ansässigen Unternehmen die Möglichkeit einer betrieblichen Erweiterung zu gewähren, und das Unternehmen somit auch weiterhin am Standort Altenstadt zu halten, plant der Markt Altenstadt die Ausweisung von Gewerbeflächen, westlichen der Autobahn, im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Altenstadt Süd“.
Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches konnten bereits erworben werden, so dass eine kurzfristige Gewerbeentwicklung und betriebliche Erweiterung des ansässigen Unternehmens möglich wären.
Mit der Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im direkten Anschluss an die Autobahn A7 und deren Ausfahrt möchte der Markt Altenstadt den vorrangigen Bedarf ortsansässiger Unternehmen nach einer gewerblichen Vergrößerung gerecht werden.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 10,1 ha, der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,0 ha und beinhaltet die Flurstücke bzw. Teilflurstücke [*)] mit den Flurnummern 1121, 1122*), 1465*), 1456*), 1454/1, 1454/2*), 1446*) und 1455*).
Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen gewerblichen Entwicklung ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 28.08.2023 wird in der Zeit von Freitag, 6. Oktober 2023 bis einschließlich Freitag, 3. November 2023 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Markt Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, EG, Zimmer 1, öffentlich aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.