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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Bei den sechs Linden – Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich

zum Bebauungsplan "Bei den sechs Linden – Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Bei den sechs Linden" und 2.Änderung des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Rathaus des Marktes Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 1, EG, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.10.2023 bis 27.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Markt Altenstadt
Altenstadt, 26.09.2023
Gez. Wolfgang Höß, 1. Bürgermeister